Einbauküche, Herd kaputt, wer zahlt?

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
guitarbaer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche, Herd kaputt, wer zahlt?

Guten Tag,
es geht um die Frage, wer muss den Herd in der Einbauküche im Schadensfall bezahlen?? Der Vermieter oder ich?
In meinem Mietvertrag ist die Einbauküche nur mit einem kurzen Satz erwähnt: Unter §20 Sonstige Vereinbarungen: Einbauküche ist Eigentum des Vermieters. Sie ist pfleglich zu behandeln.
Unter § 14, Instandhaltung der Mietsache, unter Punkt 4 steht:
Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume zu tragen. Die Instandsetzungen und- haltungen umfassen u.a. das Beheben von Schäden an den Installationsgegenständen für Elektriztät, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtugen, den Fenster-und Türverschlüssen, sowie den Verschlusseinrichtungen von Fensterläden/Rolläden-d.h. Einrichtungen und Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen, bis zum Kostenbetrag von 60,00Euro für den einzelnen Reparaturfall; Höchstbetrag 150,00Euro pro Kalenderjahr. So, das wars komplett und wörtlich, Der Herd ist über 10Jahre. Vielen Dank für Ihre Antworten..

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Wie hoch wäre die Reparatur?
Was sagt der VM dazu?

Hat der VM euch die Einbauküche zur Nutzung überlassen? Müsst ihr für die Küche Miete bezahlen?

Der Herd wäre ein Gegenstand der dem ständigem Zugriff des Mieters unterliegt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guitarbaer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

...Der VM sagt no! Der Herd muss erneuert werden..keine Extramiete für die Küche, ist mit in der Miete drin und ist uns zur Nutzung überlassen..Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der VM muß die Reparatur des Herdes übernehmen. Liegen die Kosten nicht über den 60 €, mußt Du sie ihm erstatten.

Der VM hat zu entscheiden, ob der Herd repariert oder ersetzt wird.

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