Einbauküche - Backofen kaputt-VM will nicht zahlen

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
tschaika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Backofen kaputt-VM will nicht zahlen

Hallo erst einmal. Ich habe eine Frage und hoffe auf Antworten von Euch.
Der Fall ist der: wir sind letztes Jahr in eine neue Wohnung gezogen. Die Einbauküche wurde mitvermietet. Ich weiß nicht wie alt diese ist oder die Einbaugeräte.Jedenfalls gibts nicht mal mehr Ersatzteile dafür(hab im Internet schon geschaut auf Ersatzteilseiten-da stehen manchmal die Herstellungsdaten). Also nun ist der Backofen defekt. Wir hatten im Frühjahr auch schon einen Elektriker hier, da die Sicherungen immer rausgeflogen sind wenn ich alle vier Platten an hatte und den Geschirrspüler.Meine Kuchen sind oben fast verbrannt und unten klebt es noch. Ich habe meine Vermieterin angerufen und ihr die Sache erklärt. Nun rief ihr Mann an und sprach auf den AB(er wusste ja das wir um diese Uhrzeit arbeiten sind). Jedenfalls sollen wir den Herd alleine bezahlen, da wir ja keine Küchenabnutzungsgebühr bezahlen. Im Mietvertr. steht:
unter §17 - Weitere Vereinbarungen
1. Solle eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.
2.Weitere Vereinbarungen:
Die Einbauküche ist Eigentum des Vermieters.
Kleinere Reperaturen in der Wohnung trägt der Mieter bis zu einem Gesamtwert von 200,00€im Jahr.

Im §538 steht aber das in meinem Fall jetzt die Vermieterin, für die Instandsetzung zuständig ist. Oder zählt das zu kleinere Reperaturen?
Über Antworten die mir helfen, würde ich mich freuen.Achso Schimmel im Bad haben wir auch und Salpeter im Gäste-WC. Im angrenzenden Flur die Fliesen haben auch so ein "seltsames Muster", nicht über alle Fliesen sondern nur über die Rückseite die am WC angrenzt.VM wollte mir weismachen das das "Muster" der Fliesen sind.

Danke für Eure Hilfe!!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
2.Weitere Vereinbarungen:
Die Einbauküche ist Eigentum des Vermieters.
Kleinere Reperaturen in der Wohnung trägt der Mieter bis zu einem Gesamtwert von 200,00€im Jahr.


Ist ungültig.

Im Prinzip müsstet Ihr dem Vermieter eine Frist setzen (Schriftlich) den Mangel zu beheben, gleich mit ankündigen, dass Ihr nach Ablauf der Frist selber für Ersatz sorgen werdet und die Kosten mit der Miete verrechnet.

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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Achso Schimmel im Bad haben wir auch und Salpeter im Gäste-WC.

Dann schauen wir doch mal was der Mieterverein dazu ausführt.

www.mieterverein-stuttgart.de/ auf Ratgeber - dann heizen und lüften

Zitat:
So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

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#3
 Von 
tschaika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem Schreiben habe ich mir das auch schon so gedacht, kleines Problem:der VM wohnt gleich hinter uns und ihm gehört die Post.Soll ich mir da lieber eine Kopie mit eingangsdatum abstempeln lassen? Vorrausgesetzt der macht das. Achso was ist beim §17 ungültig? Wäre schön wenn ich diesem Herrn mit was gutem komme. Mich ärgert das sowieso, da ja seine Frau unsere Vermieterin ist, er hat woanders Wohnungen vermietet, dort kann er herrschen!!!

Noch mal zum Schimmel: Ich lüfte immer regelmäßig, habe noch nie Probleme in den anderen Wohnungen damit gehabt.In dieser Wohnung sind die Wände in allen Zimmern(außer Wohnzimmer) mit weißer Latexfarbe gestrichen. Letztens habe ich einen Beitrag im Radio gehört, wo gesagt wurde das damit was versteckt werden soll, außerdem ist habe ich ja nicht nur im Bad das Problem sondern auch im Flur wo kein Fenster sondern nur die Haustür ist.Die Wohnung liegt im Erdgeschoss eines kl. Zweifamilienhauses(Bungalow). Kein Keller, schlechte Isolierung und Dämmung.Die Badmöbel habe ich auch nicht zu dicht an die Wände gestellt, trotzdem ist am Rand und am Fenstergummi Schimmel. Von der Duschkabine ganz zu schweigen.


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-- Editiert tschaika am 13.12.2011 10:02

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.



getrillter Quark. Ohne Baufehler kein Schimmel.

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Da isser ja wieder, unser Kalki.
Beschwer dich doch beim Mieterbund ! ! !
Hat lang genug gedauert, bis dieser unsägliche Verein dieses Ergebnis ihrer selbst, in Auftrag gegebenen, Ergebnisse veröffentlichten.
Und jetzt wird wieder gemeckert.
M kann man einfach nix recht machen ! ! !

quote:
mit weißer Latexfarbe gestrichen.

Von wem ?

quote:
Letztens habe ich einen Beitrag im Radio gehört, wo gesagt wurde das damit was versteckt werden soll,

Ja, damit versuchen ausziehende M ihre selbst verursachten Mängel und Schimmelflächen zu verbergen.
Das sind auch typisch versteckte Mängel, die erst Monate nach Auszug zum Vorschein kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Aber, aber..Knasti,

wenn Mieter aus einer richtigen Wohnung ohne Schimmelbefall
in eine angeblich richtige Wohnung mit folgendem Schimmelbefall ziehen, was dann?

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#7
 Von 
tschaika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kann natürlich schon sein das es der Vormieter war mit der Latexfarbe. Das ändert aber nichts an der Tatsache das ich die VM schon darauf aufmerksam gemacht habe kurz nachdem wir eingezogen sind. Nur das ich ihr da den kl. Flur gezeigt habe, wo von den Fliesen schon die obere Schicht abfällt. Im Bad kam es leider erst im Sommer zum Vorschein und im Sommer habe ich IMMER das Fenster auf.

Aber wichtiger war mir jetzt der Backofen, was ich da der VM schreiben kann?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Aber wichtiger war mir jetzt der Backofen, was ich da der VM schreiben kann?



Da ist jetzt Fingerspitzengefühl gefragt.

Die Kleinreparaturkausel ist unwirksam, das hatte ja schon oben jemand richtig geschrieben.

Generell muss der Vm. den Handwerker beauftragen, die Frage ist dann, ob die Reparatur umgelegt werden kann.

Denkbar: Du meldest den Mangel, Vm. lässt reparieren, schickt dir (zu unrecht) die Rechnung, du zahlst nicht. Ärger wäre vorprogrammiert.

Besser: Du klärst das mit offenem Visier, der Vm. müsste eigentlich einsehen, dass seine Klausel unwirksam ist, siehe: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Ca. 75 EUR/Reparatur, ca. 150 EUR/Jahr, mehr geht nicht.

Wenn das klar ist, sollte man sich, wenn auch grummelnd, auf das weitere Procedere verständigen können. Ohne unnötigen Ärger.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es kann natürlich schon sein das es der Vormieter war mit der Latexfarbe.

Natürlich, wer denn sonst ?

quote:
das ich die VM schon darauf aufmerksam gemacht habe kurz nachdem wir eingezogen sind.

Das war richtig und zudem deine Pflicht.
Hoffen wir, dass der VM vom Vor-M die Kaution einbehalten hat.

quote:
Ca. 75 EUR/Reparatur, ca. 150 EUR/Jahr, mehr geht nicht.

Es gehen ganz genau 100 € / Rep. und 8 % der Jahresmiete !

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Aber auch unser Drilltroll weis ganz genau, dass die Formulierung hier schon ungültig ist. Auf die Kostenhöhe kommt es bei diesem Fall gar nicht mehr an.
Fällt wohl schwer, das so zu schreiben ???


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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Wo hab ich was Gegenteiliges behauptet ?

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#12
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Roland Koch hat auch die Wahrheit gesagt, aber halt auch nicht mehr....

Manche beherrschen die Kunst des Weglassens sehr gut.

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#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Willst Du mich jetzt etwa mit einem Politiker vergleichen und dann noch mit einem Deutschen ?

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