Einbauküche - Reparatur vom Mieter

14. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
sim4k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Reparatur vom Mieter

Hallo allerseits,

zusätzlich zu meinem Mietvertrag habe ich ein weiteres Blatt mit "Sonstigen Vereinbarungen" und zusätzlicher Unterschrift (also kein Form-Mietvertrag).

Eine Klausel wirkt für mich etwas suspekt:

"Die in der Wohnung befindliche Einbauküche samt Elektrogeräten befindet sich im Eigentum des Vermieters und wird im Rahmen des Mietverhältnisses dem Mieter zur Verfügung gestellt. Evtl. Reparaturen an den Elektrogeräten, die auf den Gebrauch durch den Mieter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters

Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist?

Viele Grüße,

Simon

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Nein.
Küche ist mitvermietet und somit der Vermieter für Reparaturen zuständig.

Ggf. kann er sich die kosten der Reparatur über eine evtl. vorhandene Kleinreparaturenklausel vom Mieter erstatten lassen.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist? <hr size=1 noshade>



Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern verliehen. Das kann man machen, eine EBK ist kein wesentlicher Bestandteil der Wohnung. Die Küche darf dann aber nicht z.B. bei Mieterhöhungen als wohnwerterhöhendes Merkmal auftauchen.

Bei der Leihe ist es aber so, daß nach § 602 BGB der Entleiher, hier der Mieter, Reparaturen nicht durchführen muss. Er hat aber auch keinen Anspruch gegen den Vermieter, daß der sie durchführt.

Wenn es eine Kleinreparaturklausel gibt greift die hier nicht, die gilt nur für mitvermietete Einbauten.

Repariert der Entleiher, hat er nur nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag, § 601 II BGB einen Kostenerstattungsanspruch. Also eher nicht, er kann das ja abwohnen.

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