Hallo allerseits,
zusätzlich zu meinem Mietvertrag habe ich ein weiteres Blatt mit "Sonstigen Vereinbarungen" und zusätzlicher Unterschrift (also kein Form-Mietvertrag).
Eine Klausel wirkt für mich etwas suspekt:
"Die in der Wohnung befindliche Einbauküche samt Elektrogeräten befindet sich im Eigentum des Vermieters und wird im Rahmen des Mietverhältnisses dem Mieter zur Verfügung gestellt. Evtl. Reparaturen an den Elektrogeräten, die auf den Gebrauch durch den Mieter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters
Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist?
Viele Grüße,
Simon
-----------------
""
Einbauküche - Reparatur vom Mieter
14. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2013 | 01:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Reparatur vom Mieter
#1
Antwort vom 14. Dezember 2013 | 02:10
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Nein.
Küche ist mitvermietet und somit der Vermieter für Reparaturen zuständig.
Ggf. kann er sich die kosten der Reparatur über eine evtl. vorhandene Kleinreparaturenklausel vom Mieter erstatten lassen.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 14. Dezember 2013 | 10:48
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist? <hr size=1 noshade>
Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern verliehen. Das kann man machen, eine EBK ist kein wesentlicher Bestandteil der Wohnung. Die Küche darf dann aber nicht z.B. bei Mieterhöhungen als wohnwerterhöhendes Merkmal auftauchen.
Bei der Leihe ist es aber so, daß nach § 602 BGB der Entleiher, hier der Mieter, Reparaturen nicht durchführen muss. Er hat aber auch keinen Anspruch gegen den Vermieter, daß der sie durchführt.
Wenn es eine Kleinreparaturklausel gibt greift die hier nicht, die gilt nur für mitvermietete Einbauten.
Repariert der Entleiher, hat er nur nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag, § 601 II BGB einen Kostenerstattungsanspruch. Also eher nicht, er kann das ja abwohnen.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.484
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten