Einbauküche bei Auszug

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)
Einbauküche bei Auszug

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie sich der Zeitwert einer Eibauküche errechnen lässt? Ich habe mir vor 2 Jahren eine neue gekauft und der Eigentümer möchte sie mir abkaufen, wenn ich ausziehe. Neuwert waren 5000 Euro, im Januar 2007.
Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ansetzen könnte man sicher den Neuwert, abzüglich Abschreibung für 2,5 Jahre (Abschreibungsdauer gem. Afa- Tabellen des FA), natürlich unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der Küche.

Möbel verlieren i. A. aber sehr schnell an Wert!

Allgem. würde ich daher immer sagen, dass sich der Wert danach richtet was Du gerne dafür hättest, bzw. was der VM bereit ist dafür zu bezahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Antworten. Also, das ist mir dann doch zu wenig. Für 3000 krieg ich ja nix Vernünftiges. Da nehm ich sie lieber mit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, dem Vermieter die Küche für z.B. 4.000€ anzubieten? Letztlich ist der Preis nämlich reine Verhandlungssache und hat wenig mit einem errechneten Wert zu tun.

Wenn dem Vermieter Dein Angebot zu hoch erscheint, dann muss er ja nicht darauf eingehen und Du kannst die Küche dann immer noch mitnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Also ich persönlich würde für eine 2 Jahre alte Küche nicht mehr als 1/3 des Kaufpreises ausgeben ( guter Zustand vorausgesetzt ). Das wären hier also ca. 1700,- €.

Wenn man mit 1700,- € zu einem Gebrauchtmöbelhaus geht kriegt man auf jeden Fall eine mehr als anständige Küche incl. Einbau.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Genau das dachte ich mir. Er wird sie nicht nehmen zu dem Preis, den ich ja noch haben möchte. Und ich will mir ja dann auch eine neue kaufen können. Daher nehm ich sie wohl doch lieber mit. Die HV hat auch schon gesagt, dass es nicht der Preis sein wird, den ich mir vorstelle. Dann doch lieber die 200 Euro für die Montage bezahlen.....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen