Einbauküche - hat Vermieter ein Vorkaufsrecht

28. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbauküche - hat Vermieter ein Vorkaufsrecht

Hallo,

wir werden bald umziehen und würden gerne unsere Einbauküche mitnehmen, die wir vom Vormieter übernommen und bezahlt haben.
Jetzt sagt unser Vermieter, dass er dass Recht hätte, dass wir ihm zuerst alle alle "Einbauten" der Mietwohnung, sprich Deckenlampen und Einbauküche, zum Verkauf anbieten müssen, bevor wir sie mitnehmen dürfen.

Ist das so??

Danke, Miri




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Grundsätzlich wie det sagt, aber steht zur Küche was im Mietvertrag? Ist es eine möblierte Wohnung?

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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Liebe Miri,

Ihr habt vom Vormieter nicht nur die Einbauküche, sondern auch die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes übernommen.
Je nach dem kann es also durchaus sinnvoll sein, die Küche an den Vermieter zu verkaufen.

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#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Das ist einfach nur Quatsch was der Vermieter da sagt. Insbesondere was die Lampen etc. betrifft.

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#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 219x hilfreich)

quote:
Ihr habt vom Vormieter nicht nur die Einbauküche, sondern auch die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes übernommen.



Lieber Morti,

antworte doch einfach mal auf die Frage, deinen Zusatz kannst du ja dann noch hinterher bringen.

quote:
Jetzt sagt unser Vermieter, dass er dass Recht hätte, dass wir ihm zuerst alle alle Einbauten der Mietwohnung, sprich Deckenlampen und Einbauküche, zum Verkauf anbieten müssen, bevor wir sie mitnehmen dürfen.


Wenn die Sachen euer Eigentum ist könnt ihr diese verkaufen an wen ihr sie immer verkaufen wollt, ein Vorkaufsrecht des VM besteht definitiv nicht. Selbst wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde, halte ich so eine Klausel für nichtig da sie den Mieter benachteiligt.

Am einfachsten macht ihr dem VM einen Preis den er niemals bezahlen würde und er "sein Vorkaufsrecht" somit nicht in Anspruch nimmt.

Gruss

Endu



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" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Jetzt muss ich aber ganz schnell mal STOP rufen.
In dem Moment, wo man Inventar fest mit der Wand verbindet, und dass ist im Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil. Das spielt zum Beispiel bei einem Feuer eine Rolle, nämlich welche Versicherung zahlt was.
Tja, und Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden.
Ich denke, auf diesen Bereich bezieht sich der Vermieter (jedenfalls bei der Küche, bei den Lampen bin ich mir nicht so sicher).
Für die Lampen gibt es ja die Möglichkeit, diese gegen andere auszutauschen. Auch die Küche könnte man "tauschen" - der Vermieter müsste ja erst einmal beweisen, was genau sich in der Wohnung befand.
Zur Küche - die scheint ja älter zu sein, und glaub mir, einen Umzug überleben manche Möbelstücke nicht so gut, also vielleicht ist das Angebot vom Vermieter gar nicht so eine schlechte Lösung für euch?

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#7
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieben Dank fuer Eure Antworten.

Die Kueche ist vier Jahre alt und nicht Bestandteil des Mietvertrages. Wir wollen sie nur gerne in die neue Wohnung mitnehmen, da dort keine Kuche vorhanden ist und eine Neue eben wieder Geld kostet.

@ sika0304
Das wurde ja heißen, sobald ich in eine Mietwohnung eine Küche einbaue, darf der Vermieter sie behalten?

Gruss,
Miri

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

und eine Neue eben wieder Geld kostet

Dafür bringt die alte EBK ja auch Geld und man spart sich uU das Geld für die Restaurierung des Küchenraums.

Was will der VM denn springen lassen (und was habt Ihr selbst bezahlt) ?

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#9
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Morthingale
wir haben vor zwei Jahren 1600 Euro bezahlt an den Vormieter. Die Küche ist super, hatte einen Neupreis von ca. 6000 Euro und es war damals ein günstiges Angebot.
Unser Vermieter will uns noch 850 Euro nach zwei Jahren Wohnzeit (inclusive dreier Deckenlampen geben). Es sei seine oberste Schmerzgrenze, wie er sagt.

Gruss,
Miri

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Kennt der VM den Neupreis und weiß er, was Ihr bezahlt habt ?

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#11
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Morthingale

ja, leider

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#12
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Dann fordert vom Vermieter 1600 Euro. Vorkaufsrecht schön und gut, aber ihr bestimmt den Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

'Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil.'
'Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden'
Wow, was hast du denn da geraucht? Das Zeug brauche ich auch.

Was hat denn der Gebäudebestandteil mit Besitz und Eigentum zu tun?

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#14
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 219x hilfreich)

quote:
Jetzt muss ich aber ganz schnell mal STOP rufen.
In dem Moment, wo man Inventar fest mit der Wand verbindet, und dass ist im Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil. Das spielt zum Beispiel bei einem Feuer eine Rolle, nämlich welche Versicherung zahlt was.
Tja, und Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden.


So ein absoluter Blödsinn. Gebäudebestandteil oder nicht, sowas spielt im Eigentumsverhältnis absolut keine Rolle.

Je nach dem könnte es eine Rolle spielen bei einem versicherten Schaden wie z.Bsp. ein Feuer. Hier gibt es die Unterscheidung zwischen fest mit dem Gebäude verbunden, also demnach in der Gebäudeversicherung versichert, oder nicht fest verbunden, demnach in der Hausratversicherung versichert. Aber auch hier gilt, was einem nicht gehört kann auch nicht versichert sein. D.h. die Gebäudeversicherung des VM wird nicht die Einbauküche des Mieters bezahlen. Diese kann über die Hausratversicherung des Mieters eingebunden werden. Genau aus dem Grund.

Aber wie gesagt am Eigentumsverhältnis ändert das gar nichts. Wenn ihr eure Küche mitnehmen wollt so kann euch euer VM daran nicht auf legalem Wege hindern!

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Ein großer Lacher, echt. Die Küche könnt ihr selbstverständlich mitnehmen, wenn ihr die dem Vormieter abgekauft habt und mitnehmen wollt.

Der VM wird seine Wohnung besser mit Küche neu vermieten können und möchte sich nun den Einbau einer Neuen sparen. So ein Fuchs aber auch!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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