Hallo,
wir werden bald umziehen und würden gerne unsere Einbauküche mitnehmen, die wir vom Vormieter übernommen und bezahlt haben.
Jetzt sagt unser Vermieter, dass er dass Recht hätte, dass wir ihm zuerst alle alle "Einbauten" der Mietwohnung, sprich Deckenlampen und Einbauküche, zum Verkauf anbieten müssen, bevor wir sie mitnehmen dürfen.
Ist das so??
Danke, Miri
Einbauküche - hat Vermieter ein Vorkaufsrecht
nö
Grundsätzlich wie det sagt, aber steht zur Küche was im Mietvertrag? Ist es eine möblierte Wohnung?
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
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Liebe Miri,
Ihr habt vom Vormieter nicht nur die Einbauküche, sondern auch die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes übernommen.
Je nach dem kann es also durchaus sinnvoll sein, die Küche an den Vermieter zu verkaufen.
Das ist einfach nur Quatsch was der Vermieter da sagt. Insbesondere was die Lampen etc. betrifft.
quote:
Ihr habt vom Vormieter nicht nur die Einbauküche, sondern auch die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes übernommen.
Lieber Morti,
antworte doch einfach mal auf die Frage, deinen Zusatz kannst du ja dann noch hinterher bringen.
quote:
Jetzt sagt unser Vermieter, dass er dass Recht hätte, dass wir ihm zuerst alle alle Einbauten der Mietwohnung, sprich Deckenlampen und Einbauküche, zum Verkauf anbieten müssen, bevor wir sie mitnehmen dürfen.
Wenn die Sachen euer Eigentum ist könnt ihr diese verkaufen an wen ihr sie immer verkaufen wollt, ein Vorkaufsrecht des VM besteht definitiv nicht. Selbst wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde, halte ich so eine Klausel für nichtig da sie den Mieter benachteiligt.
Am einfachsten macht ihr dem VM einen Preis den er niemals bezahlen würde und er "sein Vorkaufsrecht" somit nicht in Anspruch nimmt.
Gruss
Endu
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"
Jetzt muss ich aber ganz schnell mal STOP rufen.
In dem Moment, wo man Inventar fest mit der Wand verbindet, und dass ist im Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil. Das spielt zum Beispiel bei einem Feuer eine Rolle, nämlich welche Versicherung zahlt was.
Tja, und Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden.
Ich denke, auf diesen Bereich bezieht sich der Vermieter (jedenfalls bei der Küche, bei den Lampen bin ich mir nicht so sicher).
Für die Lampen gibt es ja die Möglichkeit, diese gegen andere auszutauschen. Auch die Küche könnte man "tauschen" - der Vermieter müsste ja erst einmal beweisen, was genau sich in der Wohnung befand.
Zur Küche - die scheint ja älter zu sein, und glaub mir, einen Umzug überleben manche Möbelstücke nicht so gut, also vielleicht ist das Angebot vom Vermieter gar nicht so eine schlechte Lösung für euch?
Lieben Dank fuer Eure Antworten.
Die Kueche ist vier Jahre alt und nicht Bestandteil des Mietvertrages. Wir wollen sie nur gerne in die neue Wohnung mitnehmen, da dort keine Kuche vorhanden ist und eine Neue eben wieder Geld kostet.
@ sika0304
Das wurde ja heißen, sobald ich in eine Mietwohnung eine Küche einbaue, darf der Vermieter sie behalten?
Gruss,
Miri
und eine Neue eben wieder Geld kostet
Dafür bringt die alte EBK ja auch Geld und man spart sich uU das Geld für die Restaurierung des Küchenraums.
Was will der VM denn springen lassen (und was habt Ihr selbst bezahlt) ?
@ Morthingale
wir haben vor zwei Jahren 1600 Euro bezahlt an den Vormieter. Die Küche ist super, hatte einen Neupreis von ca. 6000 Euro und es war damals ein günstiges Angebot.
Unser Vermieter will uns noch 850 Euro nach zwei Jahren Wohnzeit (inclusive dreier Deckenlampen geben). Es sei seine oberste Schmerzgrenze, wie er sagt.
Gruss,
Miri
Kennt der VM den Neupreis und weiß er, was Ihr bezahlt habt ?
@ Morthingale
ja, leider
Dann fordert vom Vermieter 1600 Euro. Vorkaufsrecht schön und gut, aber ihr bestimmt den Preis.
'Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil.'
'Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden'
Wow, was hast du denn da geraucht? Das Zeug brauche ich auch.
Was hat denn der Gebäudebestandteil mit Besitz und Eigentum zu tun?
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quote:
Jetzt muss ich aber ganz schnell mal STOP rufen.
In dem Moment, wo man Inventar fest mit der Wand verbindet, und dass ist im Normalfall bei Einbauküchen und Lampen so, werden sie Gebäudebestandteil. Das spielt zum Beispiel bei einem Feuer eine Rolle, nämlich welche Versicherung zahlt was.
Tja, und Gebäudebestandteile können tatsächlich nicht so einfach mitgenommen werden.
So ein absoluter Blödsinn. Gebäudebestandteil oder nicht, sowas spielt im Eigentumsverhältnis absolut keine Rolle.
Je nach dem könnte es eine Rolle spielen bei einem versicherten Schaden wie z.Bsp. ein Feuer. Hier gibt es die Unterscheidung zwischen fest mit dem Gebäude verbunden, also demnach in der Gebäudeversicherung versichert, oder nicht fest verbunden, demnach in der Hausratversicherung versichert. Aber auch hier gilt, was einem nicht gehört kann auch nicht versichert sein. D.h. die Gebäudeversicherung des VM wird nicht die Einbauküche des Mieters bezahlen. Diese kann über die Hausratversicherung des Mieters eingebunden werden. Genau aus dem Grund.
Aber wie gesagt am Eigentumsverhältnis ändert das gar nichts. Wenn ihr eure Küche mitnehmen wollt so kann euch euer VM daran nicht auf legalem Wege hindern!
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"
Ein großer Lacher, echt. Die Küche könnt ihr selbstverständlich mitnehmen, wenn ihr die dem Vormieter abgekauft habt und mitnehmen wollt.
Der VM wird seine Wohnung besser mit Küche neu vermieten können und möchte sich nun den Einbau einer Neuen sparen. So ein Fuchs aber auch!
--- editiert vom Admin
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