Einbauküche vom Mietvertrag ausgenommen

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wrappedinplastic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche vom Mietvertrag ausgenommen

Hallo,
wir haben gerade Übergabe gehabt mit der neuen Wohnung und leider (ich weiß ich weiß) hinterher festgestellt wie der Zustand der Einbauküche wirklich ist.
Sehr schlecht. Schimmel, teilw. aufgeweichte Arbeitsplatte etc. die Küche ist rund 20 Jahre alt und wurde nicht gepflegt.
(Fett, Gestank!!! etc.)
Oberflächlich sah die ok aus, außerdem meinte der Makler er schickt noch eine Putzfrau durch ... die Dunstabzugshaube ist ein Graus ... die Putzfrau sagte, sie sehe sich außer Stande das wieder hinzukriegen.

Jedenfalls steht die Einbauküche in einer Vereinbarung zum Mietvertrag. Ohne einzelne Geräte o.Ä. aufzuzählen. Es sind ohnehin nur die Haube, Schränke und der Herd vorhanden.
Die Küche wird nicht mitvermietet, sondern zur Nutzung leihweise dem Mieter überlassen. Wir haben keinen Anspruch auf Instandhaltung etc.

Die ist aber so oll, dass ich sie nicht nutzen will, man kriegt Kopfschmerzen von dem Gestank.
Wir würden uns auch eine neue kaufen, aber muss der Vermieter die alte entsorgen? Soll ich eine halb vergammelte Küche ausbauen, die krieg ich so ja vielleicht beim Auszug dann später gar nicht wieder rein ...
ich weiß dass ich es nicht im Protokoll habe, mein Pech ... aber irgendwas muss doch nun geschehen. Wenn die die da nicht rausnehmen, kann ich meinen Küchenraum ja gar nicht nutzen ...
vielen Dank für Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der eine Punkt ist natürlich, dass Ihr die EBK so mit gemietet habt wie gesehen, da lässt sich nicht dran rütteln.

Der andere Punkt ist die mal wieder tolle "Klausel" mit der nicht mitvermieteten Einbauküche. Dies dürfte ungültig sein, denn die war ja wie gesehen in der Wohnung. Sonst könnte man ja auch Rollos, Bodenbeläge usw. dem Mieter "zur Nutzung leihweise überlassen".

Natürlich könnt Ihr die Küche ausbauen und einlagern, müsst aber bei Auszug wieder den Urzustand herstellen.
Oder mit dem Vermieter etwas anderes aushandeln.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Natürlich könnt Ihr die Küche ausbauen und einlagern, müsst aber bei Auszug wieder den Urzustand herstellen.


Wenn die Einbauküche nicht zu Mietverhältnis gehört würde ich verlangen dass der Vermieter diese auch aus dem Mietobjekt entfernt.
Ein Leihverhältnis kann auch kurzfristig beendet werden.
Dann hat der Vermieter das Problem der Einlagerung usw.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Fragt doch einfach den Vermieter.

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