Hallo zusammen,
bei der Vorabnahme meiner zum 31.07. gekündigten Wohnung bemerkte der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft), daß alle Einbauten zu entfernen seien, die wir vorgenommen haben (ist klar und verständlich) und die, die der Vormieter vorgenommen hat. Die Einbauküche haben wir gegen Abstand übernommen. Daß diese "rauszureißen" ist ist mir klar, wenn auch nicht verständlich, da die Wohnung so sicher besser zu vermieten ist, aber nun soll ich auch die Duschwand entfernen. Laut Vermieter sei diese nicht Eigentum der Genossenschaft, sondern vom Vormieter eingebaut.
Das hat mir, soweit ich weiß, beim Einzug 1997 niemand erzählt. Habe das Badezimmer gesehen, für gut befunden und die Wohnung in diesem Zustand gemietet. Kann der Vermieter tatsächlich verlangen, daß die Duschwand entfernt wird? Und wenn ja, was ist mit den Rückständen an den Fliesen, die mit Sicherheit bleiben werden??
Vielen Dank für schnelle Hilfe...
Einbauten des Vormieters entfernen??
2. Mai 2003
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Frage vom 2. Mai 2003 | 21:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauten des Vormieters entfernen??
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2003 | 11:02
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo, Silvi
schau doch mal in Deinen Mietvertrag, mit welchen Auflagen Du die Wohnung übernommen hast. Diese sind dann einzuhalten, nicht mehr und nicht weniger.
Die Einbauküche gehört nun Euch, da Ihr sie vom Vormieter übernommen habt. Also raus damit, wenn sie der Vermieter nicht haben will.
Wenn nichts anderes vereinbart, gehört die Dusche zur Mietsache und geht Euch demnach
außer daß Ihr sie sauber und heil hinterlassen müßt, nichts an!!
Gruß Holly
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