Einbehalt Mietkaution nur Kostenvoranschlag

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalt Mietkaution nur Kostenvoranschlag

Hallo,
nach meiner Wohnungskündigung kam jemand von der Hausverwaltung vorbei um zu besprechen was und ob ich noch renovieren müsse vor meinem Auszug - dies war von mir so gewünscht, weil ich in eine andere Stadt ziehen und Ärger bei der Wohnungsübergabe umgehen wollte.
Nun meint mein Vermieter dieser Termin hätte nie stattgefunden ( einen Zeugen hab ich leider nicht ) und hat meine Mietkaution einbehalten , weil die Wohnung in "nicht rückgabefähigem Zustand" gewesen ist. Die Kaution hat er aufgrund eines Kostenvoranschlages einbehalten und will jetzt sogar noch mehr Geld von mir, da die Kaution nicht ausreicht . Er hat allerdings überhaupt nichts renoviert ( war ja auch nicht nötig ) und meine Nachmieterin ist so eingezogen....
Das Ganze ist jetzt 1/2 Jahr her....und er will mich nun verklagen weil ich die Kaution bei der Bank nicht freigebe und mich weigere ihm weiteres Geld zu überweisen.
Kommt er damit durch ?
Kenn jemand Urteile zu solchen Situationen ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Du solltest durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Forderungen Deines Vermieters durch mietvertragliche Klauseln berechtigt sind. Erst dann weisst Du, ob Du einer Klage gelassen entgegensehen kannst.

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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eine tatsächliche Durchführung ist nicht erforderlich.

Irgendwie klafft in der Geschichte eine Lücke. Was war denn das Ergebnis des Termins mit der Hausverwaltung ?

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#4
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Morthingale,
der Termin ( der ja nun vom Hausverwalter abgestritten wird ) hatte ergeben, dass alles Ok ist - ich hab ja auch immer ordentlich renoviert. Nur weil Schönheitsreparaturen ja auch "ansichtssache" sind und ich weit weg gezogen bin wollte ich mit so einem "vorab Termin" sicher gehen keinen Ärger zu haben.

Sue,
ich hab keine Rechtsschutz und der Fachanwalt den ich kontaktiert hatte hat gerade die Kanzlei "verlassen"...die anderen da haben nicht anscheinend nicht so die Ahnung und ein neuer Anwalt kostet wieder die "Erstberatung"....

-- Editiert von Grete am 30.04.2008 14:29:01

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Interessant wäre auch, ob der VM nur anteilige Kosten erstattet haben will oder die komplette Summe?

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#7
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

..also er will die kompletten Kosten für "Anstreichen der Wände" und "Lackierarbeiten an Türen und Fenstern" und hat mir dazu einen Kostenvoranschlag eines Malerbetriebes geschickt. Da meine Kaution dafür nicht ausreicht will er nun noch den Restbetrag von mir.
Interessanterweise aber erst jetzt wo ich einen Anwalt eingeschaltet hab - vorher hatte er sich 1/2 Jahr überhaupt nicht bei mir gemeldet und war für mich nicht erreichbar. Laut meiner Nachmieterin ist nix renoviert worden - sogar der von mir verursachte Haftpflichtschaden an der Wanne ist nicht repariert....

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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Sieh zu, dass du die Aussage der Nachmieterin schriftlich hast.

Warum wendest du dich eigentlich in ein Forum, wenn du einen Anwalt hast? Kann der nicht die Fragen beantworten?

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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#9
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

...wie gesagt, der Anwalt für Mietrecht hat die Kanzlei verlassen und die anderen Anwälte dort haben nicht so Recht Ahnung von Mietsachen ( zumindest erweckt es stark den Anschein ). Ich hab keine Rechtsschutz und kann es mir ehrlich gesagt nicht leisten einen neuen anwalt zu suchen ( Erstberatungsgespräche sind ja ziemlich teuer )....

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn das Ganze schon mehr als 6 Monate her ist und noch keine Klage erfolgt ist, dann kann der Vermieter jedenfalls keine Nachforderungen mehr stellen, da entsprechende Ansprüche verjährt sind.

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