Einbehalt von Kaution obwohl Wohnung danach abgerissen wird

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
Einbehalt von Kaution obwohl Wohnung danach abgerissen wird

Hallo,

wenn ein Mieter eine Wohnung nicht im vertragsgemässen Zustand hinterlässt und die Wohnung danach sowieso abgerissen und das Haus aufgestockt wird, darf der Vermieter dann einen Einehalt an der Kaution vornehmen?

nicht im vertragsgemässen Zustand:

keinerlei Schönheitsreparaturen ausgeführt
ein Zimmer voller Sperrmüll zurück gelassen
Küchenschränke ausgerissen
Küchenarbeitsplatte aufequollen
ganze Wohnung verdreckt
Kreisrunder Brandfleck im PVC Boden von einem Topf


Bin echt gespannt. Hab bei Google nichts gefunden.
Danke.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ja er darf, der Sperrmüll kann zB auf Kosten des ExMieters entsorgt werden ... und warum soll die Wohnung abgerissen werden, wenn das Haus aufgestockt wird?

Außerdem sind ja da noch die NK- und die HK-Abrechnung.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Es gibt sogar ein BGH Urteil nach welchem ein Mieter auch dann die Schönheitsreparturen bezahlen muss, denn die betreffende Wand danach abgerissen wird.
Der BGH sah in der Vereinbarung einen Vermögensvorteil für den Vermieter, welchen er ausgegleichen verlangen kann.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es gibt sogar ein BGH Urteil
Hier ist das Urteil: BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03 . Zu beachten ist aber erstens, dass die Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag wirksam sein muss, dass zweitens SChönheitsreparaturen auch wirklich fällig gewesen sein müssen und drittens der Anspruch des Vermieters in der Regel sich nach dem ersparten Aufwand des Mieters richtet. Also in der Regel Materialkosten und Arbeitskosten nur dann, wenn die beim Mieter auch angefallen wären. Zu beachten ist auch BGH, 12.02.2014 - XII ZR 76/13 .

Beim Rest kommt es darauf an, welchen Wert die beschädigten Sachen hatten. Hatten sie keinen Wert mehr (weil sie eh weggeschmissen werden sollten), ist der Schadensersatz 0 Euro. Reinigungskosten wären vermutlich ähnlich wie die Renovierungsarbeiten zu behandeln. Aber welche Materialkosten fallen bei einer Reinigung schon an.

Die Entsorgung des Sperrmülls ist natürlich vom Mieter zu tragen. Sollten sich dadurch Arbeiten verzögern, wäre auch diese Verzögerung vom mieter zu tragen.

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#4
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)

Sehr gut. Danke das hilft mir weiter.
Es ist eine DG Wohnung und die wird in der Tat abgerissen und das Haus um 2 Stockwerke aufgestockt.
Ich (Vermieter) habe 600 EUR von den 1000 EUR Kaution einbehalten und jetzt Post von RA erhalten.

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#5
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)

Mieter war ein anerkanter Flüchtling. Kann der eigentlich Prozesskostenhilfe beantragen und einfach klagen auch wenn er keine Erfolgsaussichten hat da die Schäden dokumentiert sind und nicht mal vollständig in Rechnung gestellt wurden?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Jens1968):
auch wenn er keine Erfolgsaussichten hat da die Schäden dokumentiert sind und nicht mal vollständig in Rechnung gestellt wurden?
Das würde ich nicht unbedingt unterschreiben. Bei Schadensersatz muss erstmal ein Schaden vorliegen. Wenn die Sachen eh entsorgt worden wären, dann liegt kein Schaden vor. Der Geschädigte soll nicht besser gestellt werden als ohne Schadensereignis. Und bei den Renovierungskosten habe ich ja schon Zweifel angemeldet.

Aber okay. Du kannst hoffentlich einschätzen, ob der Einbehalt gerechtfertigt ist. Der Anwalt weiß nur, was sein Mandant ihm sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jens1968):
Kann der eigentlich Prozesskostenhilfe beantragen
Der Ex-Mieter hat schon einen Anwalt. Er kann auch PKH beantragen.
Keine Erfolgsaussichten? Das ist deine Meinung! Was schreibt überhaupt der RA?
Zitat (von Jens1968):
nicht im vertragsgemässen Zustand hinterlässt
Du schreibst nichts über den vertragsgemäßen Zustand... :???: Was sagt der Mietvertrag?
Und warum ist der Mieter ausgezogen? Kündigungsgrund?
Wofür sind die 600,- Kautionseinbehalt? Sind BK schon abgerechnet?
Wie lange durfte er dort in der Abrissbude hausen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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