Hallo Forum,
mein Vermieter hat nach über einem halben Jahr "festgestellt" dass ich beim Auszug Schäden im Treppenhaus verursacht haben soll. Er will deshalb anteilig Mietkaútion einbehalten. Das Anzeigen dieser Schäden hat er, wie gesagt, nicht innerhalb eines halben Jahres angezeigt, laut BGB ist der Anspruch nach dieser Zeit verjährt. Dies habe ich ihm auch so geschrieben.
Er hat jetzt aber doch nur die Mietkaution abzüglich des von ihm bestimmten Betrages zurücküberwiesen. Den Betrag hat er übrigens ohne Nachweis von Reparaturrechnungen o.ä. festgelegt.
Die Kaution habe ich ihm damals auf sein Konto überiwesen, es existiert also keine Bürgschaft.
Meine Frage jetzt: was kann ich tun, um den restlichen Betrag, der mir ja definitiv zusteht, von ihm einzufordern bzw. welche Aussicht hätte ich, wenn ich Klage einreiche und der Vermieter trotzdem das Geld nicht zurückzahlen will? Kommt ein Vermieter mit sowas durch? Kennt jemand Urteile?
Gruß
Hannah
Einbehalten Mietkaution trotz Verjährung
25. Februar 2004
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Frage vom 25. Februar 2004 | 16:00
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbehalten Mietkaution trotz Verjährung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2004 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Wie Du schon selbst schreibst, der Anspruch des Vermieters ist verjährt, daher kommst Du auch mit einer Klage durch.
Versuche es doch erst einmal mit einem Mahnbescheid, das ist billiger.
Und jetzt?
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