Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter

1. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
stubi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der mir hoffentlich jemand eine Antwort geben kann.

Ich habe unser Mietverhältniss fristgerecht zum 31.10 gekündigt, eine Nachmieterin hat sich aber "glücklicherweise" zum 01.10. gefunden.

Diese hat an meinem Auszugstag einen Mietvertrag unterzeichnet! Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.

Aufgrund einer Geschäftsreise gab ich Ihr den Schlüssel aber schon vorab, somit konnte sie die notwendigen Renovierungsarbeiten ausführen! Nun ist Sie aber einfach eingezogen, zahlt weder Miete noch Kaution und ich soll jetzt mit meiner Kaution für sie haften!

Eine Wohnungsübergabe wurde übrigens auch gemacht, eine Kopie des Originals habe ich aber nicht erhalten!

Gibt es Hoffnung für mich, dass ich die Kaution in Höhe von 3MM jemals wiedersehe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Danke
Carsten

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Carsten,

Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.

Jetzt weißt Du auch, warum.

Wohnt die neue Mieterin nach wie vor in der Wohnung ?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Dennoch haftet Carsten nicht mit seiner Kaution für die fehlenden Zahlungen der Nachmieterin.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@hh

Meinst Du das jetzt grundsätzlich oder wegen der Zweckbestimmung der Kaution ?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Grundsätzlich.

Mit welchem Recht sollte denn die Kaution einbehalten werden dürfen?

Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.

Warum das denn nicht ?

Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. D.h. der Vermieter hätte wenigstens 1 MM vereinnahmen können, wenn Carsten der Schlüsselübergabe nicht vorgegriffen hätte.

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#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@§§

Interessanter Gedankengang; aber dann nicht nur für Oktober.

Da Carsten dem Vermieter den Schlüssel nicht zurückgegeben hat, läuft das Miet- bzw. Nutzungsverhältnis ja eigentlich weiter, oder ?

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#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Deswegen nennt sich das ab 1.11. ja auch nicht mehr 'Miete', sondern 'Nutzungsentschädigung'.

Ps. Wo bist Du eigentlich gewesen, als der 'Pappkamerad' so böse zu mir war ?

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#10
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ist ein böser Onkel mit Pappe vor dem Fenster (im Moment auf Seite 3).

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#12
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

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#14
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Thread lautet 'Pappe vor dem Fenster' von BöhserOnkel69. Was meinst Du mit 'Block' ?

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#16
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

http://www.123recht.net/Pappe-vor-dem-Fenster__f86453.html

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#18
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Menschliches Leben beginnt ohnehin erst, wenn der Hund tot ist und die Kinder aus dem Haus sind.

(Und dann diese ständige Ungewißheit, wer da nebenan nun im Stehen ......)

Na ja, always look on the bright side.

:dance:

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#20
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Im Herzen natürlich (nicht in der Küche).

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#22
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Muß ich morgen erstmal ausdrucken und auseinanderpflücken. Komme dann drauf zurück.

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#24
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Blockwart

Ich lasse bei Vertragsunterzeichnungen doch immer die Titelmusik im Hintergrund laufen; und da sehe ich ja, wie er reagiert.

(Habe natürlich gleich in meinen Terminkalender geschaut; und da waren heute nachmittag keine Besichtigungstermine :sweat: )


Ps.: Du warst übrigens auch nicht da.



-- Editiert von Mortinghale am 02.05.2007 16:55:05

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#27
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Blockwart

z. Zt. nicht (habe glücklicherweise keine hohe Fluktuation; sind halt alle so glücklich bei mir).

Höchstens kleines Apartment in Bonn (dürfte aber vom Belgischen Viertel ein wenig zu weit entfernt sein).

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