Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der mir hoffentlich jemand eine Antwort geben kann.
Ich habe unser Mietverhältniss fristgerecht zum 31.10 gekündigt, eine Nachmieterin hat sich aber "glücklicherweise" zum 01.10. gefunden.
Diese hat an meinem Auszugstag einen Mietvertrag unterzeichnet! Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.
Aufgrund einer Geschäftsreise gab ich Ihr den Schlüssel aber schon vorab, somit konnte sie die notwendigen Renovierungsarbeiten ausführen! Nun ist Sie aber einfach eingezogen, zahlt weder Miete noch Kaution und ich soll jetzt mit meiner Kaution für sie haften!
Eine Wohnungsübergabe wurde übrigens auch gemacht, eine Kopie des Originals habe ich aber nicht erhalten!
Gibt es Hoffnung für mich, dass ich die Kaution in Höhe von 3MM jemals wiedersehe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke
Carsten
Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Tja Carsten,
Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.
Jetzt weißt Du auch, warum.
Wohnt die neue Mieterin nach wie vor in der Wohnung ?
Dennoch haftet Carsten nicht mit seiner Kaution für die fehlenden Zahlungen der Nachmieterin.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@hh
Meinst Du das jetzt grundsätzlich oder wegen der Zweckbestimmung der Kaution ?
Grundsätzlich.
Mit welchem Recht sollte denn die Kaution einbehalten werden dürfen?
Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.
Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.
Warum das denn nicht ?
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. D.h. der Vermieter hätte wenigstens 1 MM vereinnahmen können, wenn Carsten der Schlüsselübergabe nicht vorgegriffen hätte.
--- editiert vom Admin
@§§
Interessanter Gedankengang; aber dann nicht nur für Oktober.
Da Carsten dem Vermieter den Schlüssel nicht zurückgegeben hat, läuft das Miet- bzw. Nutzungsverhältnis ja eigentlich weiter, oder ?
--- editiert vom Admin
Deswegen nennt sich das ab 1.11. ja auch nicht mehr 'Miete', sondern 'Nutzungsentschädigung'.
Ps. Wo bist Du eigentlich gewesen, als der 'Pappkamerad' so böse zu mir war ?
--- editiert vom Admin
Ist ein böser Onkel mit Pappe vor dem Fenster (im Moment auf Seite 3).
--- editiert vom Admin
Das
habe ich jetzt nicht verstanden.
--- editiert vom Admin
Der Thread lautet 'Pappe vor dem Fenster' von BöhserOnkel69. Was meinst Du mit 'Block' ?
--- editiert vom Admin
http://www.123recht.net/Pappe-vor-dem-Fenster__f86453.html
--- editiert vom Admin
Menschliches Leben beginnt ohnehin erst, wenn der Hund tot ist und die Kinder aus dem Haus sind.
(Und dann diese ständige Ungewißheit, wer da nebenan nun im Stehen ......)
Na ja, always look on the bright side.
--- editiert vom Admin
Im Herzen natürlich (nicht in der Küche).
--- editiert vom Admin
Muß ich morgen erstmal ausdrucken und auseinanderpflücken. Komme dann drauf zurück.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Blockwart
Ich lasse bei Vertragsunterzeichnungen doch immer die Titelmusik im Hintergrund laufen; und da sehe ich ja, wie er reagiert.
(Habe natürlich gleich in meinen Terminkalender geschaut; und da waren heute nachmittag keine Besichtigungstermine )
Ps.: Du warst übrigens auch nicht da.
-- Editiert von Mortinghale am 02.05.2007 16:55:05
--- editiert vom Admin
@Blockwart
z. Zt. nicht (habe glücklicherweise keine hohe Fluktuation; sind halt alle so glücklich bei mir).
Höchstens kleines Apartment in Bonn (dürfte aber vom Belgischen Viertel ein wenig zu weit entfernt sein).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
21 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten