Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Frage 1:
Mein Vermieter
hat eine Hälfte der Kaution zurückbehalten wegen der NK-Abrechnung. Jetzt war es allerdings so, dass ich bei der letzten Nebenkostenabrechnung (habe nur 1,5 Jahre dort gewohnt) 133 Euro zurückerstattet bekommen habe und die NK daraufhin nicht gesenkt wurden, so dass mit einer Gutschrift zu rechnen ist. Die jetztige NK-Abrechnung für den Zeitraum der letzten fünf Monate der Mietdauer steht noch aus. Darf er die Kaution einbehalten? Er hält sie jetzt seit 4 Monaten zurück.
Frage 2: Obwohl in meinem Mietvertrag nichts davon stand, dass ich die Wartung der Gasheizung, d.h. der Geyser zahlen soll und dies auch während der Mietdauer kein Thema war, informierte der Vermieter mich bei der Kündigung des Mietverhältnisses darüber, dass ich diese Kosten noch tragen solle. Im Übergabeprotokoll steht es übrigens nicht, sondern hier steht, dass ich die Wohnung ordnungsgemäß übergeben habe. Muss ich überhaupt die Kosten der Wartung übernehmen? Und: Bisher wurde die Wartung noch nicht durchgeführt, und seit vier Monaten wohnt ein neuer Mieter in der Wohnung. Muss ich diese Kosten jetzt noch übernehmen?
-----------------
"Hannah"
Einbehaltung Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo,
einen ähnlichen Fall habe ich auch gerade laufen. Deshalb war ich beim Mieterbund.
Dort sagten Sie mir, daß der Vermieter die Möglichkeit hat, die Mietkaution bis zu maximal 6 Monate zurück zu behalten. Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, so ist er lediglich berechtigt eine Sicherheitsleistung in Höhe der vorherigen Nachzahlung zu verlangen, die er dann natürlich mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen müßte. Da Du aber vorjährig eine Erstattung hattest, würde ich ihn darauf hinweisen und vielleicht maximal Euro 50,00 als Sicherheitsleistung da belassen. Nicht, daß er sich mit dem Argument gestiegener Müll- und Energiekosten rausredet und eine Hinhalte-Taktik fährt.;)
Zu dem anderen Problem, kann ich leider nichts sagen.
Viele Grüße
-- Editiert von Buchhalter am 18.01.2006 15:56:57
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten