Einbehaltung Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung a.G. Privatinsolvenz

26. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
ekelalfred
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung a.G. Privatinsolvenz

Hallo,

kann mir jemand sagen ob es rechtens ist das mein ehemaliger vermieter meine kaution mit der begründung einbehält, das mein partner in privatinsolvenz gegangen ist und es so lange einbehalten wird bis die letzte nebenkostenabrechnung raus ist im falle einer nachzahlung? wir standen zu zweit im mietvertrag. auch haben wir eine gutschrift zu erwrten (3 monate leere wohnung bei voller miete), letzte abrechnung ergab ebenfalls gutschrift. für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar !!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo ekelalfred,

der Vermieter kann die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses 3 bis max 6 Monate - je nach Gericht - ohne weitere Begründung einbehalten. In keinem Fall kann er über diesen Zeitraum hinaus die gesamte Kaution mit der Begründung zurückhalten, dass noch eine Betriebskostenabrechung aussteht.

Bei einer Teilabrechung könnte der Vermieter die Kautíon in Höhe des letzten Betriebskostennachzahlungsbetrags zurückhalten, der Rest wäre auszuzahlen. Wenn in der Vergangenheit bei Ihrer Abrechnung immer Guthaben entstanden sind, muss er die gesamte Kaution auszahlen.

Sie können also nach spätestens 6 Monaten gem. § 812 BGB die Herausgabe der Kaution von Ihrem Vermieter verlangen, notfalls mit geichtlicher Hilfe. Die Verbraucherinsolvenz Ihres Partners spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, weil nicht mit einer Nachforderung zu rechnen ist.

MfG Gruwo

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