Einbehaltung Kaution für NKA

28. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Kaution für NKA

M hatte mit V einen Mietvertrag, gekündigt zum 31.05.

M möchte die Kaution von 300 Euro zurücküberwiesen haben. V möchte die Kaution behalten, bis die NK-Abrechnung für 2010 fertiggestellt ist und wird daraufhin den Verrechnungsbetrag überweisen. Dies dauert noch bis Mitte oder Ende Juli.

Im Mietvertrag steht: ... Der Vermieter ist berechtigt, gegenüber der Kaution mit allen Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis aufzurechnen und die Kaution in Anspruch zu nehmen. ...

Hat V das Recht, die (volle) Kaution bis zur Abrechnung zu behalten?
Hat M ein Recht auf sofortige Auszahlung der Kaution?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Was ist denn mit den Nebenkosten für 2011 ?



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#2
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nebenkostenabbrechnung für 2011 wird erst 2012 fertig sein. Über etwaige Nachzahlung wird eine Rechnung geschrieben und zugeschickt.

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EDIT: Die Wohnung wurde am 6.6.2011 einwandfrei abgenommen.

-- Editiert am 28.06.2011 15:10

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Gab es schon frühere NK-Abrechnungen ?



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#4
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab die Abrechnung 2009.
Die Kosten der Abbrechnung wurden teilweise von der Warmmiete, also der NK-Pauschale, gedeckt.
Eine genaue Abbrechnung der NK 2009 fand im Septmber 2010 statt. Eine Rechnung über den Ausstehenden Betrag (Nachzahlung) wurde M geschickt und von M beglichen, die NK-Pauschale wurde ab Oktober 2010 angepasst.

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#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Bei einer Abrechnung bis Ende Juli würde ich jetzt nicht noch eine "Zwischenabrechnung" vornehmen, sondern diese abwarten, um daraus Erkenntnisse für den Sicherheitseinbehalt für 2011 gewinnen zu können.



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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

gegenüber der Kaution mit allen Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis aufzurechnen

Ein Politiker würde für das Wort "alle" sicher noch zusätzliche Erklärungen haben, aber ich kenne nur eine einzige.

300 Euro sind nicht übermässig viel, vor allem wenn es um 1,5 Heizperioden geht.
Im Januar, Februar und März 2011 hast du sicher mehr verbraucht, als Vorauszahlungen waren.

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#7
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es geht doch nur um die Abrechnung von 2010.
Die ersten Monate von 2011 bis zum Auszug am 31.5.11 werden nicht berücksichtigt. Für die wird es eine Rechnung irgendwann 2012 geben. (Es wurde auch noch nicht abgelesen)

Und für die NK 2010 wurde jeden Monat ein Abschlag gezahlt. Die Nachzahlung 2010 dürfte höchstens 120-180 Euro betragen.

So oder so: Hat V das Recht, die Kaution trotz erfolgreicher Übergabe einzubehalten? Egal, wie lange es dauert, bis die Abbrechnung 2010 erstellt ist?

-- Editiert am 28.06.2011 16:18

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Bei beanstandungsfreier Übergabe müßte er die Kaution möglichst zeitnah abrechnen.
Dabei kann er Sicherheitseinbehalte für zu erwartende Nachzahlungen für 2010 und 2011 vornehmen.
Bei den von Dir angegebenen Werten kann es durchaus möglich sein, daß von der Kaution überhaupt nichts übrig bleibt.




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#10
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier doch gar nicht um ein quengeln... o_O

Ausgangspunkt meiner Frage war, dass ich einerseits darauf gestoßen bin, dass die Rückzahlung der Kaution sofort mit Übergabe fällig wird, andererseits ein Rückbehaltungsrecht für Ansprüche aus Abrechnungen vorhanden ist.
Wie das untere einen Hut geht, interessiert mich.

Bei einer groben Abschätzung der Ansprüche und einer Aufrechnung und dann Überweisung eines Rests oder ähnlichem, würde ich es verstehen.

Aber kann der V ggf bis alle Abrechnungen da(!) sind, also bis Mitte 2012, mit einer Auszahlung der Kaution warten? Gerade, wenn etwas übrig bliebe?
Oder gibt es da ein Frist innerhalb derer er zurückzahlen müsste, ungeachtet dessen, dass noch offene (aber noch nicht weiter errechnete) Ansprüche vorhanden sind?

Irgendwo müssen sich "darf einbehalten" und "Rückzahlung wird sofort fällig" ja treffen.

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#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

quote:
dass ich einerseits darauf gestoßen bin, dass die Rückzahlung der Kaution sofort mit Übergabe fällig wird, andererseits ein Rückbehaltungsrecht für Ansprüche aus Abrechnungen vorhanden ist.
Wie das untere einen Hut geht, interessiert mich.
...
Irgendwo müssen sich "darf einbehalten" und "Rückzahlung wird sofort fällig" ja treffen.


Dies zu verstehen muss man ein wenig in die rechtsgeschichte des BGB zurückblicken, das ja nun bereits über 100 Jahre alt ist. Das BGB regelt zunächst immer die allgemeingültigen Fälle, um dann ein paar Paragraphen weiter speziellere Sachverhalte im Detail zu regeln.

Sodele, vor 100 Jahren waren Wohnungsmieten noch als Warmmieten üblich. Sowas wie Betriebskostenvorauszahlungen und Nebenkostenabrechnungen gab es üblicherweise nicht. Mit der Übergabe der Wohnung an den Vermieter waren somit i.d.R. alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten, somit war auch dir Rückzahlung der Kaution sofort fällig. Allgemein gilt dieses Prinzip auch heute bei Miete (nicht Wohnraummiete) noch so, d.h. wenn man eine gemietete Baumaschine zurück gibt, erhält man im Gegenzug die hinterlegte Kaution ebenfalls zurück.

Bei heute üblichen Wohnraummietverträgen mit Nebenkostenabrechnung sind aber eben NICHT alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Demzufolge ist auch die Kaution nicht sofort fällig, es kann ein angemessener Betrag für die zu erwartende NK-Nachzahlung einbehalten werden. Erst mit dem Ausgleich einer tatsächlichen NK-Abrechnung ist auch die Kaution fällig.

Auf Grund der sehr spärlichen Informationen erscheinen 300 € einbehaltene Kaution in Anbetracht stark steigender Energiepreise und der Wintermonate 2010 und 2011 durchaus als angemessen.


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"lg.
R.M. "

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#13
 Von 
fIawless
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Sternfeuerung
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ha, danke, jetzt ist das klar. :)

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