Einbehaltung Kaution nach Abnahme

13. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
BTB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Kaution nach Abnahme

Hallo!

Folgende Fall:
Ich hab meine Wohnung fristgerecht gekündigt und bin einen halben Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses aus der gemieteten Wohnung ausgezogen. Da der Vermieter selber in die Wohnung einziehen wollte und seine alte Wohnung anscheinend schon zum Monatsende gekündigt hat, hat er mich gefragt, ob er seine Wohnung schon früher beziehen könne.
Meine Antwort war, dass aus meiner Sicht nichts dagegenspreche, ich aber nicht wüßte, ob ich es rechtzeitig schaffe, die alte Wohnung sauberzumachen (Wohnung soll Besenrein verlassen werden).
Ich hab es dennoch geschafft, alle Räume und alles Inventar, das zur Wohnung gehört, auszufegen und auszuwischen.
Etwas über eine Woche vor Beendigung des Mietverhältnisses erfolgte die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Der Vermieter wollte dann in den darauffolgenden Tagen einziehen also rund eine Woche vor Beendigung des Mietverhältnisses.
Als einzige Mängel wurde bei der Übergabe das Fehlen von Inventar, das zur Wohnung gehört, festgestellt. Da dieses aber noch aufzutreiben war (befand sich im Keller), wurden die Schlüssel übergeben, sich alles Gute gewünscht und sich per Handschlag verabschiedet.
Die Rückerstattung der Kaution sollte dann laut Vermieter baldigst folgen. Leider wurde die Ordnungsgemäße Übergabe nicht schriftlich festgehalten sondern nur mündlich. Denn als die Kaution zugeschickt wurde, stellte sich raus, dass der Vermieter den Großteil der Kaution einbehalten hat. Als Begründung lieferte der Vermieter schriftlich mit, dass die Wohnung in einem verwahrlosten Zutand sei und diverse Schäden beinhalte nebst Auflistung dieser Schäden.
Dass die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand sei, ist erstaunlicherweise weder bei der Übergabe noch bei Umzugshelfern, Freunden, Verwandten und anderen Leuten, die die Wohnung vorher betreten haben, aufgefallen und ist für mich auch schon mehr als beleidigend.


Auf Anfrage beim Vermieter, dass wir die volle Kaution zurückhaben wollen, da ja eine Wohnungsübergabe stattgefunden hat und dort die Wohnung in einem einwandfreien Zustand gewesen sei, kam die Antwort, dass ja gar keine Abnahme erfolgt sei. Schließlich sei ja nix schriftlich fixiert worden. Er hätte sich die Wohnung zu diesem Termin nur mal angeschaut und ja keine Wohnungsübernahme durchgeführt.

Für mich stellen sich jetzt vor allem die Frage, wie weiter zu verfahren ist.

Ohne Anwalt wird man wohl an dieser Stelle kaum weiterkommen oder? Oder bin ich mit meiner Forderung nach kompletter Erstattung der kaution auf dem Holzweg?

Wenn man einen Anwalt beauftragt, wie sieht es mit den Kosten aus? Ich möchte schließlich auf keinen Fall auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Darf ein Vermieter nach einer Abnahme überhaupt noch Schäden aufführen?
War das, was stattgefunden hat, überhaupt eine Abnahme?
Der Vermieter hat gedroht, dass er noch weitere Schäden anführen könnte. Nachdem er mir ja jetzt eine Liste der beanstandeten vermeintlichen Schäden geschickt hat, hat er damit dann quasi ein Abnahme nachgeholt?


Kann ich im Gegenzug vom Vermieter eine Rückerstattung der Miete fordern, da er ja die letzte Woche des Mietverhältnisses die Wohnung selber genutzt hat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,
als erstes haette er ihnen eine möglichkeit einraeumen muessen die schaeden zu beseitigen ...

haben sie für die übergabe einen zeugen?

ja sie können ihm die anteilige miete in rechnung stellen.

ich rate ihnen sich mit dem zuständigen mieterverein in verbindung zu setzen das ist die kostengünstigste variante.

gruss
am

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