Guten Tag,
hier mein Sachverhalt: Jemand ist aus einer Wohnung fristgemäß ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung wurde bis auch nichts beanstandet, es war alles i.o. Nun will der Vermieter
jedoch einen Teil der Kaution i.H.v. 600,-€ einbehalten, weil die diesjährige BK-Nachzahlung so hoch ausgefallen ist.
Darf er das, auch wenn er die diesjährige Nachzahlung pünktlich gezahlt bekommen hat und falls er das darf, wie lange kann er dann den Betrag einbehalten Bis zur nächsten BK-Abrechnung sind es noch ein knappes Jahr.
Ich danke für Ihre Beiträge im voraus und wünsche ein angenehmes Wochenende...
Einbehaltung Kaution nach Auszug
2. Dezember 2005
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Frage vom 2. Dezember 2005 | 15:27
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Kaution nach Auszug
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2005 | 16:52
Von
Status: Lehrling (1774 Beiträge, 295x hilfreich)
das Thema hatten wir die letzten Tage schon öfter mal. Ja, er darf einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn bei der nächsten NK-Abrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist, und zwar so lange, bis diese Nachzahlung fällig ist (sofern sie dann noch in der vorgeschriebenen Frist erfolgt). das darf er. Schau doch mal über die Suchfunktion bzw. gehe mal die Beiträge der letzten 3-4 SEiten durch.
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