Einbehaltung der Kaution / Schadenersatz

13. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alexa215
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung der Kaution / Schadenersatz

Hallo,

ich bin am 31.08.06 aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Bei Einzug waren Wasserflecken an der Decke welche auch in das Übergabeprotokoll übernommen worden sind. In den letzten 3 Monaten haben sich diese erweitert und es ist Feuchtigkeit aufgetreten und ich habe dies der Vermieterin nicht umgehen mitgeteilt. Bei Auszug habe ich das der Maklerin ( Vertreterin der Vermieterin ) mitgeteilt. Im Protokoll wurde das vermerkt mit dem Zusatz das die Hausverwaltung dafür zuständig ist da die Wasserflecken sich an den Wänden zur Hauswand befinden. Meine Vermieterin behält zur Zeit die Kaution noch ein, und hat mir ziemlich wütend erklärt das sie darüber sauer ist das ich ihr das mit den Schimmel / Wasserflecken nicht umgehend gesagt habe. Hat sie das Recht die Kaution zu behalten oder sogar noch Schadensersatz zu verlangen weil sie die Wohnung jetzt nicht direkt weitervermieten kann da die Wasserflecken erst behoben werden müssen ???

Lg Alexa

-- Editiert von Alexa215 am 13.09.2006 13:34:43

-- Editiert von Alexa215 am 13.09.2006 13:35:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich denke, dass der Schaden, der ihr durch die Wasserflecken / Feuchtigkeit entstanden ist, größer geworden ist, da Du sie nicht direkt informiert hast - sowas wird ja immer schlimmer, je länger man sich nicht darum kümmert. Von daher kann sie Deine Kaution dazu heranziehen. Vielleicht nicht für die komplette Behebung des Schadens, aber für das Ausmaß, in dem er schlimmer geworden ist dadurch, dass Du ihr nicht Bescheid gesagt hast.

Ich hoffe, ich habe das verständlich ausgedrückt.

Warum wurde der Wasserfleck denn nicht direkt nach Deinem Einzug behoben?

Ich glaube übrigens *nicht*, dass sie Mietausfall wg. Behebung von Deiner Kaution einbehalten kann, so groß sollte dieser Schaden nicht sein, dass man nicht die Wohnung trotzdem vermieten könnte. Wenn sie das aber behauptet, muss ich passen.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn der VM aber weis, das dieser Schaden schon da ist und nichts unternimmt ???

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#3
 Von 
Alexa215
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also den Schaden muss sie ja nicht zahlen sondern die Hausverwaltung weil der Wasserfleck genau an einer Außenwand ist! Das wurde im Protokoll so festgehalten, außerdem weiß ich durch andere Mieter in dieser Wohnanlage das das ganze Haus mit Feuchtigkeit und Schimmel belastet ist was ich auch beweisen könnte.
Sie hätte nur den Mietausfall. Andererseits ist das kein Riesenfleck und es könnte jederzeit jemand einziehen! Ich bin mal gespannt was sie mir in den nächsten tagen dazu sagen wird.Die Maklerin ( ihre Vertrerterin ) meinte auch ganz klar das es Sache der Hausverwaltung ist und nicht meine Schuld und das steht auch im Protokoll.------

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#4
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Moment mal. Wenn Du als der Mensch, der die Wohnung nutzt, dem Menschen, dem die Wohnung gehört, nicht mitteilst, dass ein Schaden, der anfänglich da war, sich erheblich vergrößert hat, und dies anscheinend auch noch über Monate hin nicht weitergegeben hast, finde ich schon, dass Du eine gewisse Teilschuld zu tragen hast.

Stell Dir z.B. vor, ein Fenster hat einen Sprung und der Vermieter sagt "Warten wir mal ein bißchen ab, ist ja nicht so schlimm." und eines Tages macht es *knacks* und die Scheibe fällt völlig aus dem Rahmen und Du sagst dem Vermieter nichts davon. Es regnet rein, Unrat wird hineingeweht usw. usf. Ein Einbrecher steigt in das einladende Fensterloch und räumt Dir die Wohnung aus... Was ich damit sagen will: Aus Schaden A, der der Vermieterin bekannt war, wurde Schaden B, und das hast Du der Vermieterin *nicht* mitgeteilt, und das ist nicht korrekt! Wer soll sie denn informieren, wenn nicht Du?

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