Wir sind nach 4 1/2 Jahren nach fristgerechter Kündigung ausgezogen und unser ehem. Vermieter gibt die Kaution nicht zurück, mit der Begründung, ich hätte nach einem Streit mit ihm seinen Jägerstand zerstört ??! Der Streit hat stattgefunden - die Zerstörung allerdings nicht - zumindest nicht meinerseits. Meine Frage ist nun: darf der Vermieter eine Kaution einbehalten aus einem fadenscheinigen Grund, der mit der Mietsache überhaupt nichts zu tun hat? Dazu muß noch gesagt werden, daß die Kaution von meiner Mitbewohnerin gezahlt wurde und dieser seltsame Vorwurf (Verleumdung?!) an meine Adresse geht.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
LG
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"Julchen"
Einbehaltung der Kaution aus fadenscheinigen Grund, der mit der Miete nichts zu tun hat?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> Vermieter gibt die Kaution nicht zurück, mit der Begründung, ich hätte nach einem Streit mit ihm seinen Jägerstand zerstört ??!
Ich gehe mal davon aus, dass
der Jägerstand nicht mit vermietet war.
Dann muß er spätestens nach 6 Monaten mit der Kaution rausrücken.
Wenn nicht !
Schriftliche Aufforderung zu zahle, Termin setzen ( ca 10 Tage ). Wenn er nicht bezahlt zum Amtsgericht und Mahnbescheid beantragen ( kostet was ). Wenn er immer noch nicht zahlt Vollstreckungsbescheid
beantragen ( kostet was ). Die Kosten muß
der Vermieter gleich mitlöhnen.
Wenn er gegn den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt kommt es zur Gerichtsverhandlung. Anwalt brauchen Sie nicht wäre aber hilfreich.
Vielen Dank für die Info! - Der Jägerstand war selbstverständlich NICHT mit vermietet - sowas wollte ich gar nicht haben!
Dann halt der lange Weg - wenn ers nicht anders haben will.
Danke nochmal!
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"Julchen"
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