Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31.12.04 gekündigt. Mein Vermieter möchte die volle Kaution in Höhe von 800,- Euro noch so lange behalten, bis die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 vorliegt. Diese kann lt. Vermieter bis Ende Juni 2005 dauern.
Meine Frage: Hat mein Vermieter das Recht, die volle Kaution so lange zurückzuhalten ?
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"M. Krause"
Einbehaltung der Kaution für Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
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Der Vermieter kann die Kaution längstens 6 Monate einbehalten. Diese muss weiterhin verzinst werden und kann ohnehin ohne Zustimmung des ehemaligen Mieters nicht aufgelöst werden. Es sei denn es existiert eine Verpfändungserklärung.
Im klassischen Verfahren nimmt man die letzten Heiz- und Betriebskostenabrechnungen um eine ungefähre Ahnung über eine eventuelle Nachzahlung zu bekommen. Selten und meiner Meinung nach nicht statthaft ist ein vollständiger Einbehalt der Kaution. Im übrigen sind die 6 Monate nur in Ausnahmefällen angebracht. Im Regelfall sind es 3 Monate (§ 551 BGB
). Wichtig bei Einbehalt ist das der Vermieter nachweisen muss, warum er keine zeitnahe Abrechnung produzieren kann. Ein Einbehalt funktioniert also nur wenn der Vermieter belegen kann, dass er nicht schuldhaft die Abrechnung verschleppt.
Wen im Mietvertrag steht das die Kaution nicht zu Verrechnungen benutzt werden kann,
ist die spätestens nach 3 Monaten auf deinem Konto. Hast Du Rechtschutz, ausziehen 2 Wochen später Anwalt einschalten...
Wohnung Übergabe mit Zeugen und Übergabeprotokoll. Mega wichtig!
Mein Bauch sagt mir der Herr (Damme) hätte sehr gerne Woche auf Malorka für friko.
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Hallo,
soweit ich weiß kann der Vermieter die Kaution TEILWEISE einbehalten, um Sicherheit für eventuelle Nachzahlungen (NK) zu haben. Zu welchem Teil er sie einbehalten kann, habe ich jedoch keine Ahnung. Das steht aber bestimmt im BGB.
Liebe Grüße, Julia
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