Einbruch! Vermieter haftet für seine Balkontür?

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
WayneD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch! Vermieter haftet für seine Balkontür?

Moin zusammen,

wenn in meine Wohnung eingebrochen wurde und ich keine Hausrat habe, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen. Nun sagt der Vermieter die Balkontür wäre Sache meiner Hausrat. Durch meine Recherche bin ich der Meinung das die Balkontür Sache des Vermieters bzw Gebäudeversicherung des Vermieters ist. Sollte in seiner Gebäudeversicherung kein Vandalismus am Gebäude durch Einbruch mit eingeschlossen sei, weil er vielleicht Kosten sparen wollte so muss er den Einbrecher dafür haftbar machen... Der ist nicht greifbar und somit muss der Vermieter das aus seiner eigenen Tasche zahlen und der Mieter hat damit nichts zu tun. IST das RICHTIG interpretiert? Oder gibt es da Fallstricke?

Zur Anmerkung. Es war alles abgeschlossen und Polizei und Kripo waren auch vor Ort. Der Vermieter wurde sofort verständigt. Somit habe ich als Mieter meine Anzeigenpflicht erfüllt.

Die Balkontür ist übrigens aus Holz gewesen und waren ganz normale Stifte, also kein Sicherheitsbeschlag. Die Wohnung ist im 1. Stock und es wurde schon 4x im Erfgeschoss und 3x im 1. Stock linke Seite eingebrochen. Haben wir Anspruch auf eine Sichere Tür?

Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Wochen her und der Vermieter hat die Tür immer noch nicht gemacht. Dazu merke ich an, das die Tür sich verschließen lässt. Es sind halt 2 Innenbeschläge verbogen und das Blech unten Am Rahmen durch das ausfhebeln. Ich fühle mich aber nun unsicher durch die verzogene Tür. Ich glaub die ist auch etwas undicht jetzt. Wie soll ich vorgehen? Anwalt? Oder selber einen Brief schreiben mit Frist zur Nachbersserung? Wie muss die Frist aussehen?

Hab ich irgendwas vergessen?

Danke für Hilfe
Grüße
Wayne

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-- Editiert am 02.11.2009 06:00

-- Editiert am 02.11.2009 06:00

-- Editiert am 02.11.2009 06:15

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34 Antworten
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#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Das siehst du vollkommen richtig. Die Balkontür deines VM ist nicht mit deiner Hausratversicherung versichert. Wenn, dann kann der VM nur den Schaden beim Einbrecher geltend machen.

Fordere ihn schriftlich mit Fristsetzung (hier würde ich ne Woche machen) auf den Schaden zu beheben. Danach nochmal ne Aufforderung mit kurzer Frist (so zwei - drei Tage) mit Ankündigung, dass bei Nichbehebung du es selbst beheben lassen wirst und die Kosten dafür mit der Miete verrechnet werden. Je nachdem kannst du natürlich auch noch für die Zeit des Schadens die Miete mindern. Auch dies solltest du deinem VM mitteilen.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#2
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist die Balkontür über die Gebäudeversicherung abgedeckt. der Vermieter muss den Schaden begleichen, da der Mieter es nicht verschuldet hat. Die Tür ist auch Bestandteil des Hauses.

Die Fristsetzung von einer Woche ist zu kurz. Das Herstellen eines neuen Fensters dauert mehrere Wochen. Gerade jetzt zum Jahresende sidn die Tischlereien ausgelastet. Wenn überhaupt eine Frist, dann halte ich 5-6 Wochen für angemessen.

Warum sollte die Miete gemindert werden? Der Vermieter kann ebenfalls nichts dazu. Wenn er die Reparatur beauftragt hat, so hat er seine Pflicht erfüllt. Eine Mietkürzung sehe ich in keinem Fall.

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#3
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Hausratversicherung abschliessen (kriege ich jetzt 3 Punkte ?).

quote:
Haben wir Anspruch auf eine Sichere Tür?


Wie sollte die aussehen ?
Scheibe aus Edelstahl ?



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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Warum sollte meine Hausratversicherung einen Schaden an meinem Nichteigentum zahlen? Die Balkontüre ist Eigentum des VM.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#6
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Warum sollte meine Hausratversicherung einen Schaden an meinem Nichteigentum zahlen?


Weil es ein Kollateralschaden ist.



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#8
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

OHH, ist wieder ein Besser-Alles-Wisser anwesend. Wie schön, herzlich willkommen renner9! :devil:

Da der Mieter für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann, muss seine Versicherung nicht bezahlen, wenn er denn eine hätte. Hätte er eine, die bei Einbruchdiebstählen auch die Gebäudeschäden deckt könnte der Mieter diesen Schaden seiner Hausratvers. melden. Daher kann der VM den Mieter fragen, ob er einerseits eine solche Police hat und andererseits bereit wäre den Schaden anzumelden. Weil der Mieter aber für den Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, ist der Mieter nicht verpflichtet, den Schaden an der Türe seiner Versicherung anzumelden. Und in unserem Fall muss er natürlich auch nicht privat für den Schaden aufkommen.

quote:
Hier würde mich mal eine Vorschlag Enduristis interessieren, um wieviel die Miete gemindert werden sollte.



Kommt drauf an wie hoch die Beeinträchtigung ist, ist es "nur" ein optischer Schaden oder auch ein funktioneller.

quote:
Warum sollte die Miete gemindert werden? Der Vermieter kann ebenfalls nichts dazu. Wenn er die Reparatur beauftragt hat, so hat er seine Pflicht erfüllt. Eine Mietkürzung sehe ich in keinem Fall.


Leider nicht ganz richtig. Es spielt keine Rolle ob der VM eine Beeinträchtigung zu verantworten hat oder nicht. Wichtig ist dass es eine Beeinträchtigung der Mietsache ist und dann kann der Mieter mindern. Anderes Beispiel: Neben der gemieteten Wohnung wird gebaut, dadurch gibt es Lärm, Dreck usw. = Möglichkeit zur Mietminderung. Auch hier kann der VM nichts dafür, ausser er wäre selbst der Bauherr.








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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#10
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#11
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Weil der Mieter aber für den Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, ist der Mieter nicht verpflichtet, den Schaden an der Türe seiner Versicherung anzumelden


WIE bitte ?



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#12
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#14
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Wurde was geklaut übernimmt die Versicherung auch die Einbruchschäden, sonst nicht.


Was ja in der Praxis relativ irrelevant ist. Wenn der M wahrheitswidrig angibt, seine Mundharmonika und ein 5-EUR-Schein vom Tisch seien geklaut worden, wird die VS wohl kaum das Gegenteil beweisen können.

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#15
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
quote:
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Weil der Mieter aber für den Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, ist der Mieter nicht verpflichtet, den Schaden an der Türe seiner Versicherung anzumelden
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WIE bitte ?


Jupp, guckst du hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17960&ccheck=1



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#20
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Kommt darauf an ob Mietschäden (Bsp. bei einem Vers.-Paket) mitversichert sind und das sind sie meist eben nicht ! Nur Hausrat bringt nix.



Mietsachschäden sind niemals in einer Hausratversicherung versichert. Sondern wenn überhaupt in einer privaten Haftpflichversicherung.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#21
 Von 
guest-12307.12.2009 10:05:56
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten ist es schon zutreffend, dass der M seine Versicherung nicht einschalten muss und die Kosten dann durch den VM getragen werden müssten, es würde dann allerdings (moralisch) ggf. schon als Böswilligkeit des M aufgefasst werden können. <hr size=1 noshade>


Nur moralisch ?

Wie sieht es denn mit § 226 BGB aus ?





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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Anderer Ansatz:

Müßte ein Mieter bei Mietminderungsabsicht seine Weigerung der Abrechnung über seine Versicherung nicht genauso vorhalten lassen wie eine Weigerung, den beauftragten Handwerker in die Wohnung zu lassen ?



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#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Warum sollte die Miete gemindert werden? Der Vermieter kann ebenfalls nichts dazu. Wenn er die Reparatur beauftragt hat, so hat er seine Pflicht erfüllt. Eine Mietkürzung sehe ich in keinem Fall.

Das Recht des M zur Minderung ist nicht von einem Verschulden des VM abhängig; es kommt allein darauf an, ob sich die Wohnung in dem nach dem Mietvertrag geschuldeten Zustand befindet. Ist das nicht der Fall – z.B. bei einer defekten Tür – muss der M auch nicht die volle Miete bezahlen.

Den Ausführungen von Enduristi und renner9 ist rechtlich nichts hinzuzufügen.

Weigert sich der VM grundsätzlich, bleibt dem M nichts anderes übrig, als den VM; in Verzug zu setzen, die Sache selber zu reparieren und mit der Miete zu verrechnen.

Vorher kann’s der M mit Minderung versuchen. Für die Mietminderung muss der M aber nicht erfolglosen Fristablauf zur Mängelbeseitigung abwarten, sondern lediglich den Mangel mitteilen.
Bei einer noch funktionierenden Tür sollte sich die Mietminderung jedoch in deutlichen Grenzen halten. Sie ist dennoch das richtige Mittel, um dem VM deutlich vor Augen zu führen, dass er und nicht etwas der M verpflichtet ist, den Schaden zu beheben.

Die hier geführte Diskussion um Versicherungen führt an der Sache vorbei. Der VM ist zunächst am Zug, später kann immer noch überlegt werden, ob der M die Rechnung bei der Versicherung einreicht (hier wird aber möglicherweise das genaue Gegenteil von dem gelten, was LEGION vorgeschlagen hat, soll heißen, die Versicherungsbedingungen des M sehen vor, dass die Versicherung nicht eintritt, wenn eine andere Ersatzmöglichkeit - der VM - besteht),

In dem von Enduristi aufgeführten Urteil geht es um gewerbliche Vermietung. Bei Wohnraum ist die formularmäßige Abwälzung von Einbruchsschäden auf den M nicht möglich.


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
die Versicherungsbedingungen des M sehen vor, dass die Versicherung nicht eintritt, wenn eine andere Ersatzmöglichkeit - der VM - besteht


Ist so etwas tatsächlich möglich ?
Ist doch so eine Art Kaskoversicherung.



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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ist so etwas tatsächlich möglich ?
Ist doch so eine Art Kaskoversicherung.

Ich habe keine Lust, an der Sache vorbei über Versicherungsbedingungen zu diskutieren. Lesen Sie selber.

Der VM soll seine "Arbeit" machen und nicht ständig überlegen, wie er den M dazu kriegt, VM-Aufgaben zu übernehmen. Dafür mögen interessierte VM-User einen eigenen Thread aufmachen, aber wahrscheinlich geht es mal wieder darum, den armen Fragesteller dumm und duselig zu quatschen, bis er einsieht, dass er eigentlich an allem selber schuld ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Lust


Aha.



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
WayneD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

WOOOOWWWW

Vielen Dank... Hatte gar nicht erwartet soviel Input von Euch zu kriegen. Nochmals Vielen Dank für Eure Hinweise meiner Fragestellung.

Ich habe diesen Thread jetzt für mich so zusammengefasst, das ich nichts mit der Balkontür am Hut habe und der Vermieter den Schaden beheben muss. Egal was er meint. Ich werde ihm wohl nochmal drauf hinweisen, das ich gerne eine voll funktionstüchtige Tür wieder haben will, wie als ich eingezogen bin. Sollte er wieder abblocken setzt ich ihm eine Frist und dann halt Mietminderung.
Hab am Mittwoch noch ein Termin mit meinem Anwalt um mir das rechtlich absegnen zu lassen und am Samstag bin ich noch bei Mieterverein um denen schonmal einblick zu geben in meine Mietvertrag.
Unglaublich mit was ich mich rumstreiten muss.
Aber Euch vielen Dank
Ich berichte wenn der Fall abgeschlossen ist

Grüße
Wayne

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0x Hilfreiche Antwort

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