Eine Frage

20. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
eko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Frage

Hallo,

ich bräuchte eine kleine Hilfestellung. Es geht um eine Immobilie die von 2 verschiedenen Anbietern angeboten wird. Hierbei handelt es sich um die gleiche Immobilie. Diese Anbieter sind also nicht die Vermieter.

Der eine Anbieter (Makler) verlangt eine Provision, der andere (Bank) verlangt keine Provision.

Beim Makler habe ich mich auf dem Anrufbeantworter gemeldet. Darauf wurde ich zurückgerufen und ich habe einen Besichtigungstermin auf nächste Woche vereinbart und mich näher informiert. Bisher nur telefonischer Kontakt.


Die Anzeige von der Bank entdeckte ich erst später. Wie gesagt verlangt die Bank keine Provision.
Wenn ich nun die Immobilie über die Bank mieten würde, könnte der Makler also keine Provision von mir verlangen. Informationen (Exposee) habe ich nicht vom Makler angefordert.
Wie gesagt habe ich mich beim Makler bisher nur informiert und einen Besichtigungstermin vereinbart. Eine Unterschrift habe ich irgends gesetzt, geht ja auch nicht über Telefon. Ein Exposee oder Print-Informationen habe ich auch nicht angefordert.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo eko,


auch wenn Sie keine Frage formuliert haben, gehe ich davon aus, daß es sich um die Provisionszahlung an den Makler dreht.

Maklerprovision wird erst bei Abschluß eines Miet-/Kaufvertrages über die entsprechende Immobilie fällig.

Da in Ihrem Fall lediglich eine unverbindliche Anfrage für einen Besichtigungstermin gestellt wurde, gibt es hier m.E. keine Grundlage für eine Provisionsforderung durch den Makler.

Der Makler hat (außer dem Beantworten des Anrufes und dem Vereinbaren des Termins) keine weiteren Leistungen erbracht, die Sie bezahlen müßten.


MfG,

der Ritter

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#2
 Von 
DieterB.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sobald der Makler Ihnen die genaue Adresse!!! gegeben hat, hat er sofort Anspruch auf Provision.
Bsp. Sie lesen ein Inserat und erfahren vom Makler das Haus ist ja das Haus von Ihrem Nachbarn, der es über den Makler anbietet. Nun könnten Sie ja direkt mit dem Anbieter verhandeln und schwubs wäre der Makler der Dumme. So gehts nicht, der Makler hat Sie über die Details, nämlich Adresse!!! informiert.

Nur allgemeine Infos über Größe des Hauses, Zimmer Anzahl etc. wäre noch kein Provisionsanspruch!

MFG
DieterB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Das ganze lief über ein Internet-Angebot (immoscout.de) ab. Auf dieser Internetpage war einmal das Angebot vom Makler und das von der Bank.

Auf der Internetsite steht "Expose" dran.

Bei dem Angebot des Maklers ist die Addresse und Fotos des Objektes vorhanden.
Das Angebot der Bank enthält keine Addresse aber genau die gleichen Fotos.

Der Standort des Objektes ist bekannt und auch alleine mittels der Fotos lokalisierbar, da es genau neben einer bekannten Fast-Food-Kette in meiner Stadt befindet.

Bei beiden Angeboten steht "Expose" im Internet-Angebot. Bei der Bank ist keine Addresse dabei, nur Fotos. Bei dem Makler steht sowohl die Addresse im Angebot als auch die Fotos.

Wenn ich nun die Immobilie über die Bank miete, steht dem Makler dann Provision zu?

Beide Angebote sind auf der gleichen Plattform angeboten worden. Preis und Fläche sind identisch bei beiden Angeboten.
Wie komme ich aus der Sache heraus, ohne dem Makler Provision zu zahlen?

Wie gesagt, ist auch nur alleine mittles den Fotos bei der Bank-Anzeige das Objekt, da Ort allseits bekannt, lokalisierbar.
Der Makler hingegen schrieb die Addresse mit ins Angebot hinein.

Danke im vorraus für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich würde sagen wenn der Makler die Adresse offen ins Internet reinsetzt ist das nicht dein Problem.
Sonst könnte der Makler ja bei jedem der die Wohnung mietet (auch wenn er das Angebot im Inet nie gesehen hat) behaupten er hätte die Adresse von ihm.
Ich denke du kommst aus der Sache evtl. raus indem du mit der Bank einen Bexichtigungstermin ausmachst der zeitlich vor dem mit dem Makler liegt. Dann dem Makler ohne angabe von Gründen wieder absagen.
Und schließlich ast du das Angebot der Bank ja eher gesehen oder???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieterB.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo eko noch einmal,

das ist nicht ganz einfach da raus zu kommen. Folgende Bemerkungen habe ich dazu noch in meinen Unterlagen gefunden:

"Der Maklervertrag wird somit erst in dem Moment begründet, in dem der Interessent den Makler nach Zugang des Exposés (kann wohl auch durch Veröffentlichung im Internet so angesehen werden. Meine eigene Anmerkung!!!) abermals anruft und um einen Besichtigungstermin bittet. Erkundet der Käufer die Immobilie dagegen auf eigene Faust und läßt sich von den Grundstücksnachbarn Name und Anschrift des Eigentümers geben, so ist ein Maklerauftrag nicht zustande gekommen.

Vereinbart der Interessent nach Übersendung des Exposés mit dem Makler einen Besichtigungstermins, wendet sich jedoch gegen die Höhe der im Exposé angegebenen Provision, die er als ortsunüblich ansieht, so kommt ein Auftragsverhältnis zur ortsüblichen Provision zustande (OLG Frankfurt 19 U 61/99 vom 15.09.99).

MFG
DieterB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Catlady: Sehr subtil... ;)

@DieterB.: Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein öffentlich zugängliches 'Exposé' im Internet auf einer entsprechenden Plattform rechtlich mit einem dem Interessenten speziell vom Makler zur Verfügung gestellten gleichgestellt sein kann. Da schließe ich mich der Meinung von Catlady ebenfalls und vollumfänglich an.

Wenn der Makler vollständige Daten veröffentlicht (inklusive der genauen Adresse bzw. mit Hilfe von Fotos genau lokalisierbarem Objekt-Standort), dann kann jeder auf diese Daten zugreifen und sich unter Umgehung des Maklers und einer entsprechenden Provision mit dem Wohnungseigentümer in Verbindung setzen.

Daraus, daß lediglich eine telefonische Interessentenanfrage für einen Besichtigungstermin eingegangen ist und dieser noch nicht einmal stattgefunden hat, läßt m.E. definitiv kein Anspruch auf irgendeine Zahlung ableiten.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DieterB.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Ritter

Ich kann nur sagen, das diese Sache unter Umständen nicht ganz so einfach am Makler vorbei gemacht werden kann. Kommt natürlich auch darauf an, in wieweit der Makler seine Ansprüche überhaupt geltend macht.

Ich halte es für ratsam sich schnell an die Bank zu wenden und dieser auch den Sachverhalt zu schildern! Die juristische Abt. der Bank kann ihm da mit Sicherheit weiter helfen!

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig unterschiedliche Dinge!

In diesem Sinne
MFG
DieterB.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Dieter B.: Das mit dem Recht haben und Recht bekommen stimmt und dem stimme ich auch zu...aber:

Was genau hat der Makler denn gegen den Fragesteller in der Hand, um seinen Anspruch durchzusetzen? Eine unverbindliche telefonische Anfrage nach einem Besichtigungstermin.

Sofern hier keine ein-eindeutigen Daten des Interessenten übermittelt wurden, müßte der Makler ja in der Folge erstmal in Erfahrung bringen, wer der neue Mieter ist, dann an die Mieterdaten der Bank kommen (wenn eko die Wohnung mietet) und dann noch beweisen können, daß der Interessent sich zuerst an ihn gewandt bzw. durch ihn von der Wohnung erfahren hat.

Ziemlich theoretisches Konstrukt. Gut, um einen großen Sportartikelhersteller zu zitieren, 'Impossible is nothing', aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht wirklich besonders hoch, daß das alles so zusammentrifft, oder?

Ob die Rechtsabteilung der Bank in der Folge oder im Vorlauf für einen potentiellen Mietinteressenten einspringt, wage ich zumindest zu bezweifeln.

Schönes Wochenende!


MfG,

der Ritter

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