Hallo
Habe zwar die Suchfunktion benutzt aber nichts passendes gefunden.
Es ist so.
Bei uns auf dem Hof spielen Kinder Fussball.
Auch haben wir da zum Hof hinaus eine Terrasse.
Wer haftet z.B. für eine eingeschossene Scheibe, wenn der Täter nicht zuermitteln ist.
Muss ich mich dafür etwas extra versichern?
Ich habe zwar eine Hausrat-und Haftpflichtversicherung aber müsste da nicht der Vermieter für haften?
Bedanke mich für eure Antworten.
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Eine Frage zu Glasbruch
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn ein Täter nicht zu ermitteln ist, bleibt man in der Regel selbst auf den Kosten sitzen. Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.
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Schließe eine kostengünstige Glasversicherung zur Hausratvers. ab, dann ist alles abgedeckt und Du hast zudem noch alle Innenverglasungen mitversichert.
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"H.-J.Sp."
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--- editiert vom Admin
quote:
Wenn ein Täter nicht zu ermitteln ist, bleibt man in der Regel selbst auf den Kosten sitzen. Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.
Der erste Satz stellt die Rechtslage einfach und richtig dar. Die Schlussfolgerung kann ich aber nicht nachvollziehen. Da es sich bei der Glasscheibe um das Eigentum des Vermieters handelt, bleibt dieser auf den Kosten sitzen. Warum sollte denn der Mieter dafür haften müssen?
quote:
Schließe eine kostengünstige Glasversicherung zur Hausratvers. ab, dann ist alles abgedeckt und Du hast zudem noch alle Innenverglasungen mitversichert.
Dafür gibt es keine Veranlassung, wobei zusätzlich zu bedenken ist, dass fast alle Glasversicherungen überteuert sind.
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Okay habe jetzt schnell eine Versicherung abgeschlossen ( Telefonisch ) sind knapp 40 € im Jahr.
Da ich Thermofenster und Terrassentür habe....war mir das sicherer.
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--- editiert vom Admin
quote:
Dafür gibt es keine Veranlassung, wobei zusätzlich zu bedenken ist, dass fast alle Glasversicherungen überteuert sind.
Was den VM wohl weniger stören wird (ehe er die Reparaturkosten selber trägt).
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--- editiert vom Admin
quote:
Da ich Thermofenster und Terrassentür habe....war mir das sicherer.
Da freut sich der Vermieter bestimmt, dass Du freiwillig sein Eigentum versicherst.
Zahlt Deine Versicherung denn überhaupt für fremdes Eigentum?
quote:
sind knapp 40 € im Jahr.
Wann ist denn das letzte mal bei Dir oder im Bekanntenkreis so eine Scheibe zu Bruch gegangen? Und was kostet da dann?
Also die Versicherung freut sich auch über ein gutes Geschäft.
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Es geht darum, das ich da relativ neu eingezogen bin. Nun habe ich mitbekommen, das die Kiddys da gerne Fussball spielen und der Ball ist schon einigemal vor der Terrassentür gelegen.
Und soweit ich jetzt hier mitbekommen habe, haftet der Vermieter nicht dafür, wenn der Ball durch die Tür geht.
Ebenfalls bin ich eben nicht immer da üm diese Terrassentür zu bewachen.
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.
<hr size=1 noshade>
Warum auch ins Gesetz schauen... zum Beispiel in § 535 BGB , wo in Abs. 1 Satz 2 steht:
"Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Abgesehen von Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen vermag der Vermieter diese Erhaltungspflicht auch regelmäßig nicht auf den Mieter abzuwälzen, bleibt also für die Instandsetzung des Glasbruchs zuständig. Andererseits kann er auch eine Glasbruchversicherung abschließen und, überteuert oder nicht, als Betriebskosten umlegen, daher ist wirtschaftlich gesehen der eigene Abschluss letztlich nicht schädlich.
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quote:
daher ist wirtschaftlich gesehen der eigene Abschluss letztlich nicht schädlich
Ich bin jetzt kein Versicherungsfreak, aber ich könnte mir vorstellen, daß der VM die Versicherung nicht auf besonders "gefährdete" Wohnungen beschränken kann, sondern gezwungen wäre, entsprechend kostenträchtig, das ganze Haus zu versichern.
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