Eine Frage zu Glasbruch

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
sunnie22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Frage zu Glasbruch

Hallo
Habe zwar die Suchfunktion benutzt aber nichts passendes gefunden.

Es ist so.
Bei uns auf dem Hof spielen Kinder Fussball.
Auch haben wir da zum Hof hinaus eine Terrasse.

Wer haftet z.B. für eine eingeschossene Scheibe, wenn der Täter nicht zuermitteln ist.
Muss ich mich dafür etwas extra versichern?
Ich habe zwar eine Hausrat-und Haftpflichtversicherung aber müsste da nicht der Vermieter für haften?

Bedanke mich für eure Antworten.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn ein Täter nicht zu ermitteln ist, bleibt man in der Regel selbst auf den Kosten sitzen. Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Schließe eine kostengünstige Glasversicherung zur Hausratvers. ab, dann ist alles abgedeckt und Du hast zudem noch alle Innenverglasungen mitversichert.

-----------------
"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Wenn ein Täter nicht zu ermitteln ist, bleibt man in der Regel selbst auf den Kosten sitzen. Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.


Der erste Satz stellt die Rechtslage einfach und richtig dar. Die Schlussfolgerung kann ich aber nicht nachvollziehen. Da es sich bei der Glasscheibe um das Eigentum des Vermieters handelt, bleibt dieser auf den Kosten sitzen. Warum sollte denn der Mieter dafür haften müssen?

quote:
Schließe eine kostengünstige Glasversicherung zur Hausratvers. ab, dann ist alles abgedeckt und Du hast zudem noch alle Innenverglasungen mitversichert.


Dafür gibt es keine Veranlassung, wobei zusätzlich zu bedenken ist, dass fast alle Glasversicherungen überteuert sind.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunnie22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay habe jetzt schnell eine Versicherung abgeschlossen ( Telefonisch ) sind knapp 40 € im Jahr.
Da ich Thermofenster und Terrassentür habe....war mir das sicherer.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Dafür gibt es keine Veranlassung, wobei zusätzlich zu bedenken ist, dass fast alle Glasversicherungen überteuert sind.

Was den VM wohl weniger stören wird (ehe er die Reparaturkosten selber trägt).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Da ich Thermofenster und Terrassentür habe....war mir das sicherer.


Da freut sich der Vermieter bestimmt, dass Du freiwillig sein Eigentum versicherst.
Zahlt Deine Versicherung denn überhaupt für fremdes Eigentum?

quote:
sind knapp 40 € im Jahr.


Wann ist denn das letzte mal bei Dir oder im Bekanntenkreis so eine Scheibe zu Bruch gegangen? Und was kostet da dann?
Also die Versicherung freut sich auch über ein gutes Geschäft.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sunnie22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, das ich da relativ neu eingezogen bin. Nun habe ich mitbekommen, das die Kiddys da gerne Fussball spielen und der Ball ist schon einigemal vor der Terrassentür gelegen.

Und soweit ich jetzt hier mitbekommen habe, haftet der Vermieter nicht dafür, wenn der Ball durch die Tür geht.

Ebenfalls bin ich eben nicht immer da üm diese Terrassentür zu bewachen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso der Vermieter dafür haften sollte ist mir unklar.
<hr size=1 noshade>


Warum auch ins Gesetz schauen... zum Beispiel in § 535 BGB , wo in Abs. 1 Satz 2 steht:

"Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Abgesehen von Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen vermag der Vermieter diese Erhaltungspflicht auch regelmäßig nicht auf den Mieter abzuwälzen, bleibt also für die Instandsetzung des Glasbruchs zuständig. Andererseits kann er auch eine Glasbruchversicherung abschließen und, überteuert oder nicht, als Betriebskosten umlegen, daher ist wirtschaftlich gesehen der eigene Abschluss letztlich nicht schädlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
daher ist wirtschaftlich gesehen der eigene Abschluss letztlich nicht schädlich

Ich bin jetzt kein Versicherungsfreak, aber ich könnte mir vorstellen, daß der VM die Versicherung nicht auf besonders "gefährdete" Wohnungen beschränken kann, sondern gezwungen wäre, entsprechend kostenträchtig, das ganze Haus zu versichern.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen