Eine mietminderung möglich? Wie gehe ich korrekt vor?

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go515646-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine mietminderung möglich? Wie gehe ich korrekt vor?

Hallo,

Letzte Woche stellte meine Nachbarin unter mir fest, dass Sie einen durch unsere Dusche/Rohre verursachten Wasserschaden hat.

Es kamen am nächsten Tag direkt Handwerker und schauten sickness ganze an. Anweisung von Ihnen, unsere Rohre sehen wohl ziemlich schlimm aus, unsere Wanne muss bei gemacht werden etc, wir sollen nicht duschen und nicht baden. Wäsche waschen können wir in der Zeit auch nicht, da die wama Wasser aus der Duscharmatur bezieht...Das ganze würde einige Wochen dauern.

Nun weiß ich nicht wirnixhbjier korrekt vorgehe, schriebe ich diese Beschreibung dem Vermieter? Wieviel mitminderung setze ich an?

Wäre für tips dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Frag erst mal deinen Vermieter, was eigentlich Sache ist. Handwerker können dir ja viel erzählen, aber ein Verbot von Badbenutzung etc. sollte der Vermieter aussprechen, erst dann sieht man weiter.
Wenn der Vermieter sagt, dass ihr nicht Duschen oder Baden oder waschen sollt, fragt ihn wie er sich das für euch denn vorstellt. Das kann er dann mit seinen Handwerkern bereden, die wissen am besten was machbar sit. Da es anscheinend um den Zufluss geht, müsste man da eigentlich ziemlich schnell Behelfslösungen bauen können: die sehen dann zwar nicht schön aus, aber erfüllen auch ihren Zwecke, zumindest was die Wäsche angeht. Wie viel Mietminderung man dann noch geltend macht hängt vom Grad der Einschränkung ab. Aber solange der Vermieter euch nicht die Nutzung einschränkt, braucht ihr über Mietminderung noch nicht lange nachzudenken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Gibt es ein Protokoll dessen, was die Handwerker da diagnostizierten.

So ein Schadensprotokoll muß der Vermieter zwingend erhalten. Dir haben die Handwerker gar nix anzuweisen!. Zumal, ja dieser Zustand wohl länger angedauert hat.

Diese Anordnung muß vom Vermieter kommen und der muß dann dafür Sorge tragen, daß der Mangel kurzfristig beseitigt wird.

Hilfsweise zeigst du das beim Vermieter auch erst einmal an. Der muß weiterentscheiden. Von einer Mietminderung würde ich erst einmmal die Finger lassen. Erst mal mit dem Vermieter reden.

Natürlich ist die Nichtnutzung von Wasser und Abwasser ein Mangel. Aber einige Wochen... da hat der Vermieter schon mitzureden. Z.B. durch die Auftragserteilung. Aber ansprechen kannst du das Thema schon.

-- Editiert von Spejbl am 20.05.2019 13:48

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