Hallo,
wir werden bald ausziehen. Die Mieterin die letzten Monat ausgezogen ist, hat mir berichtet das sie ihre Kaution nicht in voller Höhe vom Vermieter zurück erhalten hat, mit der Begründung "falls eine Nachzahlung der Nebenkosten anfällt..." (Kaution war 400,-€, 120€ hat der Vermieter behalten)
Ich habe bisher nur gefunden das der Vermieter das zwar darf, aber nur wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Weder die Mieterin die nun ausgezogen ist, noch wir mussten bisher eine Nachzahlung leisten, wir haben sogar immer einen kl. Betrag zurück bekommen.
Darf der Vermieter trotzdem einen Teil der Kaution behalten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Einen Teil der Kaution einbehalten?
18. September 2013
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Frage vom 18. September 2013 | 12:09
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 141x hilfreich)
Einen Teil der Kaution einbehalten?
#1
Antwort vom 18. September 2013 | 23:28
Von
Status: Legende (19237 Beiträge, 10355x hilfreich)
quote:
Ich habe bisher nur gefunden das der Vermieter das zwar darf, aber nur wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Dann habt ihr das Richtige gefunden.
quote:
Weder die Mieterin die nun ausgezogen ist, noch wir mussten bisher eine Nachzahlung leisten, wir haben sogar immer einen kl. Betrag zurück bekommen.
Darf der Vermieter trotzdem einen Teil der Kaution behalten?
Wenn die Rückzahlung "klein" war, könnte es sich dieses Jahr zu einer Nachzahlung entwickeln. Viele Kommunalabgaben (z. B. Müll, Abwasser, Grundsteuer) sind in letzter Zeit gestiegen.
Aber wenn eine Nachzahlung wirklich ausgeschlossen ist, darf auch nichts von der Kaution einbehalten werden. Aber wann ist eine Nachzahlung wirklich ausgeschlossen?
Und jetzt?
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