Bei EFH gibt es keine Gemeinschaftsfläche, alle Flächen und Gegenstände wie Haustür, Tor, Hof, Zaun, Garten, Briefkasten, Fassaden, ... werden allein von dem einzigen Mieter genutzt.
Inwieweit unterscheiden sich die Umlage der Nebenkosten,
Renovierungs- und Repapraturpflichten der EF-Miethäusern mit den Mietwohnungen (z.B. Etagenwohnungen) ?
Einfamilien-Miethäusern
14. Januar 2014
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Frage vom 14. Januar 2014 | 13:28
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Einfamilien-Miethäusern
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#1
Antwort vom 14. Januar 2014 | 16:11
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Bei Mietwohnungen beginnt die Renovierungspflicht hinter der Wohnungstür und gilt nur für Flächen, Türen, etc. die innen liegen.
Bei einem Einfamilienhaus ist es ähnlich. Da beginnt die Pflicht hinter der Haustür.
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#2
Antwort vom 15. Januar 2014 | 15:43
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Es sei denn, der Mieter wird per Mietvertrag verpflichtet
die mitvermieteten Anlagen in gebrauchsfähigen Zustant
zu erhalten.
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#3
Antwort vom 15. Januar 2014 | 15:58
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Wenn da ein Garten etc. drumrum ist, ist es ja eher normal, dass die Pflege dem Mieter im Vertrag mit auferlegt wird. Jedoch ist die Instandhaltung z.B. der Türen und Fenster von außen auch dort Vermietersache. Das meinte Liane, denke ich.
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#4
Antwort vom 15. Januar 2014 | 16:27
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
Bei einem Einfamilienhaus ist es ähnlich. Da beginnt die Pflicht hinter der Haustür.
Wieso eigentlich nicht hinter dem Hoftor, wo der Hof vom Mieter allein genutzt wird.
Außerdem Hoftor-/Haustürschloß /-griff, Briefkastenschloß,--- stehen nur unter ständigen Zugriff eines Mieters, von ihm hantiert. Gehen nur durch seine Nutzung kaputt.
Irgendwie unlogisch.
#5
Antwort vom 15. Januar 2014 | 16:54
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Irgendwie unlogisch.
Nö, deiner Meinung nach müsste der Mieter z.B. auch die Außentreppe am Haus und den Weg dorthin erneuern, weil er ja ständig darüber läuft.
Bei Briefkasten und Hoftorschloss wird die Kleinrapaturklausel anwendbar sein. In meiner ersten Antwort ging es um Renovierungen/Schönheitsreparaturen.
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