Hallo, ich habe nun schon länger dieses Forum sowie das Internet durchforstet, jedoch nichts finden können, was meine Fragen beantwortet:
1. Gibt es Unterschiede im Mietrecht zwischen Einfamilienhäusern und Wohnungen bezüglich Haustieren?
Es geht speziell um Katzen, ich habe bisher nur gelesen, dass Katzen nur aus sachlich nachvollziehbaren Gründen verboten werden können. (Lärm-, Geruchsbelästigung oder zb. Allergien anderer Mieter) damit zu
2. Gibt es sachliche Gründe in einem Einfamilienhaus die eine Haltung von Katzen verbieten würde? Da es keine direkten Nachbarn gibt fällt eine Belästigung oder Gefährdung weg, oder?
Und 3. Darf man bei der Suche nach einem Einfamilienhaus den Besitz der Katzen verschweigen, um nicht benachteiligt zu werden? Da die Katzen (nach meiner Auffassung) nicht verboten werden dürften, hätte der Vermieter
kein Anrecht darauf es zu erfahren, oder?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Lg
Einfamilienhaus zur Miete Haustiere
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat1. Gibt es Unterschiede im Mietrecht zwischen Einfamilienhäusern und Wohnungen bezüglich Haustieren? :
Nein, nur die Gründe für eine Ablehnung durch den Vermieter sind in einem Einfamilienhaus eben sehr eingeschränkt.
ZitatDa die Katzen (nach meiner Auffassung) nicht verboten werden dürften, hätte der Vermieter kein Anrecht darauf es zu erfahren, oder? :
Das siehst Du falsch, er kann euch vermutlich die Haltung nur nicht untersagen.
Aber erstmal zurück zum Anfang, was steht denn bezüglich Tierhaltung im Mietvertrag?
Okay, danke schonmal!
Ich frage erstmal nur aus Interesse, da ich desöfteren bei Immobilieninseraten sehe, dass Haustiere nicht erwünscht sind, und da wir ein Haus zur Miete suchen, war das Interesse groß, zu erfahren wie dort die Lage ist. Ich denke, dass Tierhalter stark benachteiligt werden, gerade wenn es sich um Katzen handelt.
Und das Ablehnen von Haustieren in einem Einfamilienhaus verstehe ich nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:
Und das Ablehnen von Haustieren in einem Einfamilienhaus verstehe ich nicht.
Praktische Erwägungen und schlechte Erfahrungen ... nur um zwei Beispiele zu nennen.
Nicht jeder Nachbar findet Katzen toll. Egal ob Mietwohnung oder Haus. Wenn die Katze durch die Büsche schleicht und beim Nachbarn in den Garten kack, ist das für den Nachbarn nicht immer toll. Neben den Gerüchen, ist es nicht immer fein den Katzenkot zu packen, wenn man die Beete macht. Nur ein Beispiel.
Das gleiche gilt für den Innenraum, oft sind die Mieter nicht so leidenschaftlich sauber, wie ein Eigentümer. Der nächste Mieter ist eventuell allergisch auf Tiere, wie soll man das Haus wieder fit bekommen, nur ein weiteres Beispiel.
Das alles sollte nicht dazu führen ein Tier zu verschweigen, oder den Wunsch nach Tieren. Ehrlichkeit ist immer vorzuziehen. Wenn Sie dann dieses Haus oder diese Wohnung nicht bekommen aufgrund Ihres Tierwunsches, dann lieber weiter suchen.
-- Editiert von AltesHaus am 04.02.2020 07:26
Wenn es sich um reine Hauskatzen handelt gibt es keinen Kot in Nachbars Garten, und das mit den Nachmietern ist für mich nur eine Ausrede, solange es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt zumindest, da man als Vermieter sich nicht schon mit möglichen nachmietern beschäftigen sollte, mMN. Wenn man das Haus einmal gründlich Putzt nach Auszug sollte es auch für Allergiker keine Probleme mehr darstellen.
Und ich weiß, Ehrlichkeit ist wichtig und man sollte so etwas nicht verschweigen, dennoch denke ich, das einige Vermieter nur aus Prinzip so handeln bzw. aus persönlichen Gründen und nicht aus sachlichen und das wäre halt nicht in Ordnung.
Ich finde, gerade in Inseraten, müssten Vermieter, wenn sie keine Haustiere wünschen, verpflichtet sein, sachliche Gründe zu formulieren und nicht nur auswählen, ja / nein / vielleicht.
Warum? Es ist das Eigentum anderer und es ist absolut legitim Tiere abzulehnen.
Das ist nicht korrekt, Haustiere gehören zum Selbstbestimmungsrecht, ein Vermieter darf sie nur ablehnen, wenn es dafür sachliche und keine persönlichen Gründe gibt. Und eine Abneigung ist kein sachlicher Grund.
Wessen Recht meinst du? Es kann nur deins sein. Du hast natürlich das Recht, für dich und deine Haustiere eine Unterkunft zur Miete zu finden und selbst zu bestimmen, ob du Katzen als Haustiere willst.ZitatHaustiere gehören zum Selbstbestimmungsrecht, :
Es ist aber ebenso das *Selbstbestimmungsrecht* des Vermieters, dir keine Unterkunft zu vermieten, wenn er keine Katzen/Hunde in seiner Mietsache haben will. Oder nimm Vermieter, die keine Kinder wollen...
Die solvente Mieter wollen. Die Nichtraucher wollen.
Es dürfte irrelevant sein, ob die Mietsache eine Wohnung oder EFH ist. Selbstverständlich darf der Vermieter subjektive Kriterien setzen. Sogar große Vermietungsgesellschaften dürfen und tun das... zu Recht.
Ich meine, Tierhalter (Hunde und Katzen) werden nicht stark benachteiligt. Etwas mehr als die Hälfte aller Personen in D. wohnt zur Miete.ZitatIch denke, dass Tierhalter stark benachteiligt werden, gerade wenn es sich um Katzen handelt. :
Sonst ist das nicht zu erklären: Etwa 5,78 Millionen Haustierbesitzer hatten nur eine Katze zuhause.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/181168/umfrage/haustier-anzahl-katzen-im-haushalt/
Das werden nicht sämtlich Eigentümer von Wohnungen und Häusern sein.
Und es werden immer mehr. Haustiere.
Wahrscheinlich entscheidet irgendwann ein Gericht. Über das Recht.
Natürlich hat jeder Vermieter das Recht, sich seine Mieter selbst auszusuchen. Es geht jedoch darum, ob es gerecht ist, oder auch überhaupt vorgeschrieben ist, über den Besitz von Haustieren, wahre Auskunft zu erteilen. Wenn ein Vermieter keine Kinder wünscht, man aber einen Monat mach Einzug schwanger wird, hat der Vermieter auch Pech und kein Recht den Vertrag zu kündigen, ebenso bei Rauchern oder religiösen Ansichten.
Macht man jedoch falsche Angaben zu Einkommen oder Berufstätigkeit, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Ich habe bisher jedoch nichts gefunden, wo sich der Besitz von Katzen zuordnen lässt.
Und da Katzen nicht zu Kleintieren gehören, welche keinerlei Zustimmung benötigen und somit nicht erwähnt werden brauchen, empfinde ich diese Regelung für Katzenhalter als Benachteiligung.
Hier (https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieterselbstauskunft-welche-fragen-sind-zulaessig/) gibt's ein bisschen was dazu. Die Frage nach Haustieren, welche verboten werden können, wird laut der Seite als zulässig eingestuft. Eine Referenz gibt es leider nicht dazu. Von daher ist nur schwer festzustellen, ob diese Aussage stimmt und welche Auswirkungen in diesem Fall die Tatsache hat, dass es um ein Einfamilienhaus geht.ZitatEs geht jedoch darum, ob es gerecht ist, oder auch überhaupt vorgeschrieben ist, über den Besitz von Haustieren, wahre Auskunft zu erteilen. :
Dass Sie das so empfinden, ist vollkommen o. k. Ebenso ist es o. k., wenn ein Eigentümer sein Eigentum anders vermietet haben möchte. Das Beispiel mit den Kindern war äußerst schlecht, Kinder kann und soll man niemals verbieten, schließlich waren wir alle mal Kinder.
Es steht Ihnen ja frei eine Wohnung zu suchen und zu finden, wo Tierhaltung, gleich welche, erlaubt erwünscht und willkommen ist. Müssen sie halt etwas länger suchen. Warum sollte ein Eigentümer sich Ihrem Willen und Wünschen beugen.
ZitatEs geht jedoch darum, ob es gerecht ist, :
Gerichte entscheiden nicht zu Gerechtigkeiten bzw. Ungerechtigkeiten. Das ist nun mal so. Auch ohne Hund, Katze, Kind. Es geht um das Recht.ZitatWahrscheinlich entscheidet irgendwann ein Gericht. Über das Recht. :
Lügen ist nicht verboten. Man muss als Lügner allerdings mit Konsequenzen rechnen.Zitatoder auch überhaupt vorgeschrieben ist, über den Besitz von Haustieren, wahre Auskunft zu erteilen. :
Zitatempfinde ich diese Regelung für Katzenhalter als Benachteiligung. :
ZitatWahrscheinlich entscheidet irgendwann ein Gericht. Über das Recht. :
Falsch gedacht. Wegen Schwangerschaft kann und wird er nicht kündigen. Und als die Mieter einzogen, gab es keine Kinder. Wenn er später die Familie mit Kind loswerden will, findet er evtl. einen anderen Grund. So blöd ist nicht einmal ein kinderunwilliger Vermieter, dass er wegen Kindern im Haushalt kündigt.Zitatman aber einen Monat mach Einzug schwanger wird, hat der Vermieter auch Pech und kein Recht den Vertrag zu kündigen, :
Ja, kann. Kommt aber sehr drauf an. Ist der Vermieter zufrieden, ist kein Kü-Grund ersichtlich.ZitatMacht man jedoch falsche Angaben zu Einkommen oder Berufstätigkeit, kann dies ein Kündigungsgrund sein :
----------------------------------
Dass ein Vermieter keine Kinder als Mieter will, steht ihm frei. Es gibt ja solche und solche Kinder. Ebenso wie bei Tieren/Katzen.ZitatDas Beispiel mit den Kindern war äußerst schlecht, Kinder kann und soll man niemals verbieten, schließlich waren wir alle mal Kinder. :
Das Beispiel mit den Rauchern ist auch schlecht, aber es existiert. Der Raucher hält sein Rauchen für einen wichtigen Bestandteil seiner Lebensqualität und sein Selbstbestimmungsrecht.
Der Vermieter will es ganz einfach nicht. Das steht ihm doch frei.
@Anami: Lies bitte #9 bzw. wesentlicher den dort zitierten Link. Die Seite ist zwar lang. Aber am Ende gibt es eine Tabelle mit Fragen und den Bewertungen, ob diese zulässig sind oder nicht. So z.B. soll die Frage nach den Rauchgewohnheiten unzulässig sein, sodass der Mietinteressent folgenlos lügen darf.
Okay, besser formuliert hat das keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Zwischenmenschlich wird eine Lüge so oder so Auswirkungen haben, aber das ist ein anderes Thema.
So oder so ist es anerkannt, dass Mietinteressenten bei manchen Vermieterfragen folgenlos lügen dürfen. Bleibt nur die Frage, ob in dem hier geschilderten Fall die Frage nach Katzen dazugehört. Laut dem Link eher nein, ich bin mir dessen nicht sicher. Und genau das meine ich auch. Ich möchte nicht andeuten, dass man bei dieser Frage lügen darf. Ich weiß es einfach nicht.
Sollte jemand Fachkommentare oder Urteile zu dieser Frage haben, wäre das interessant. Ansonsten sind's halt Meinungsäußerungen, mit denen der Teilnehmer nicht wirklich viel anfangen kann.
Ja all das habe ich bisher ja weder bestritten noch in Frage gestellt, ich weiß, dass jeder Vermieter das Recht hat, selbst zu entscheiden wer Mieter sein soll und wer nicht, genauso wie jeder Mieter entscheiden darf, ob er in einer Wohnung, mit diesem Vermieter, leben möchte oder nicht.
Die Frage war ja, ob man das verschweigen einer Katze bei Besichtigungen (etc.), später nach Einzug, als Vermieter, als Kündigungsgrund anführen darf, so wie das verschweigen anderer Personen oder falsche Angaben bei Beruf/Gehalt. Oder ob der Vermieter dann einfach Pech hat, da er die Tierhaltung, ohne sachlichen Grund, nicht verbieten kann.
Im Endeffekt können Raucher, Schwangere oder auch anders denkende/glaubende Menschen ihre, vom Vermieter möglicherweise unerwünschten, "Eigenschaften" verstecken und brauchen später keine Angst vor Kündigung haben.
Bei der Tierhaltung müsste es auch so sein, hatte jedoch bisher keine konkrete Aussage gefunden.
Daher finde ich, ist es oftmals von Nachteil, wenn man alle Angaben wahrheitsgemäß tätigt, da man so von einem Vermieter ausgeschlossen wird, obwohl dieser keinen Nachteil hat, sondern nur aus Prinzip dagegen ist.
Ich meine, wenn der Vermieter das will, wird er es natürlich anführen. Warum auch nicht?ZitatDie Frage war ja, ob man das verschweigen einer Katze bei Besichtigungen (etc.), später nach Einzug, als Vermieter, als Kündigungsgrund anführen darf, :
ZitatOder ob der Vermieter dann einfach Pech hat, da er die Tierhaltung, ohne sachlichen Grund, nicht verbieten kann. :
Und, ob die Kündigung wirksam war. Was willst du immer mit dem sachlichen Grund?ZitatWahrscheinlich entscheidet irgendwann ein Gericht. Über das Recht. :
@Mars222, ich bitte dich. Wir kennen doch weder den Vermieter noch dich noch deine Katzen noch die Nachbarn noch den evtl. Richter am Gericht, der darüber zu entscheiden hätte.
Wir wissen auch nicht, ob ein pot. Vermieter überhaupt eine solche Selbstauskunft verlangt.
Dann weißt du jetzt schon mehr als wir und irgendein Vermieter.Zitatobwohl dieser keinen Nachteil hat, :
Ja, das gibt es. Oder er hat vielleicht Gründe. Woher willst du das denn wissen?Zitatsondern nur aus Prinzip dagegen ist. :
Im Gegensatz zu den anderen Beispielen--- willst du deine vorhandenen Katzen mitbringen.
Bei den Beispielen ändert sich nach ehrlicher Selbstauskunft und gutem Mietvertrag dann vielleicht erst lange nach Einzug der Sachverhalt. Schwanger/ Jobverlust/ Einkommensverlust/ doch zum Raucher geworden...
p.s. Ich verstehe dein persönliches Empfinden zu Recht und Gerechtigkeit. Weil du eben Katzen hast und sie kennst. Ein Vermieter ist aber ein Unternehmer und vermietet SEIN Eigentum, möglichst profitabel und möglichst *entstört*. Das will der Vermieter möglichst vorher sicherstellen.
ZitatWas willst du immer mit dem sachlichen Grund? :
Ein Vermieter benötigt einen sachlichen Grund um eine Tierhaltung zu verbieten, egal welches Tier. Kein Vermieter wird vor Gericht Recht bekommen, wenn er jemanden wegen Tierhaltung kündigt und keinen sachlichen Grund vorbringt. Wenn er sagt, ich mag keine Hunde, sagt der Richter: Pech
Wenn der Vermieter sagt, die Katzen machen zu viel Lärm
Sagt der Richter: Das müssen sie beweisen.
Und zu den anderen Beispielen: Es geht darum, das man vor Einzug lügt, heißt, will der Vermieter keine Kinder im Haus, der Mieter erwartet aber bereits ein Baby und man sieht es nicht, kann man dies verschweigen und nach ca. 6-9 Monaten ist das Baby da und der Vermieter hat KEINE Möglichkeit dagegen etwas zu tun. Genauso wenn ein Raucher sagt, er raucht nicht, und tut es dann trotzdem. Der Vermieter hat auch da KEINE Chance dagegen vorzugehen.
Das einzige was passiert ist, das Vermieter und Mieter sich streiten.
Wenn der Vermieter dann eine Kündigung ausspricht und einen dieser Gründe anführt, wird diese Kündigung im nichts verlaufen.
Er braucht Beweise, dass eine Störung für andere Mieter in diesem Haus vorliegt oder das sein Eigentum auf nicht akzeptable Weise verschmutzt wird.
In einem Einfamilienhaus gibt es keine relevanten Nachbarn, also wird es keinen sachlichen Grund geben, Tierhaltung zu verbieten.
Bleibt am Ende nur die Frage, ob Tierhaltung gleichzusetzen ist, mit falschen Angaben über Einkommen oder zb. Anzahl an Bewohnern(beides sachliche Gründe für eine Kündigung)
Ich hoffe du hast mich nun richtig verstanden und auch worum es geht.
Es geht nicht darum, ob ein Vermieter das Recht hat, irgendeinen Interessenten abzulehnen, das hat er, es geht darum, ob er im Falle der Tierhaltung, bei Falschangaben, den Mietvertrag kündigen darf. Es sieht eher danach aus, dass er da Pech haben wird, aber es gab bisher keine eindeutige Quelle die dies belegt oder widerlegt.
In welchem Gesetz steht das? Oder in welchem Urteil zu welchem Fall?ZitatEin Vermieter benötigt einen sachlichen Grund um eine Tierhaltung zu verbieten, egal welches Tier. :
Weißt du was? Probiers doch aus.ZitatIn einem Einfamilienhaus gibt es keine relevanten Nachbarn, also wird es keinen sachlichen Grund geben, Tierhaltung zu verbieten. :
Wenn du das alles jetzt schon weißt, was der Richter sagen wird--- dann verstehe ich deine ganzen Fragen hier einfach nicht. Du bist dir doch ganz sicher. Was möchtest du haben? Eine Wunschantwort?
Achso. Bist doch nicht so sicher?ZitatEs sieht eher danach aus, dass er da Pech haben wird, aber es gab bisher keine eindeutige Quelle die dies belegt oder widerlegt. :
Zuletzt:
Es kommt auf den Einzelfall an. Auch vor Gericht. Vor jedem Richter. Bei jedem Vermieter. Und jeder Katze.
ZitatIn welchem Gesetz steht das? Oder in welchem Urteil zu welchem Fall? :
BGH Urteil vom 20.03.13
Zum Rest, ich weiß nicht was dein Problem ist, das was ich weiß habe ich nicht gefragt und das was ich gefragt habe wurde mir teilweise beantwortet und teilweise nicht, du kannst mir bei meiner letzten Frage wohl nicht helfen, wieso musst du dann deine Zeit hier verschwenden, und so unnötige Sachen schreiben, die auch teilweise am Thema vorbei gehen.
Wenn du keine 100%ige Ahnung in dieser Angelegenheit hast, schlage ich vor, überlässt du das Antworten einfach denjenigen, die es haben oder vielleicht andere nützliche Hinweise geben können, anstatt hier provokative Texte zu schreiben.
Falls du irgendwelche Fragen hast, gerne, ansonsten Danke für den Versuch mir zu helfen.
-- Editiert von Mars222 am 04.02.2020 20:02
ZitatEs dürfte irrelevant sein, ob die Mietsache eine Wohnung oder EFH ist. :
Nein, das ist natürlich nicht irrelevant!
ZitatSelbstverständlich darf der Vermieter subjektive Kriterien setzen. :
Nein, diese pauschale Aussage ist natürlich falsch.
ZitatSogar große Vermietungsgesellschaften dürfen und tun das... zu Recht. :
Deviniere `dürfen`und deviniere `zu Recht`.
ZitatZitat (von Mars222 ): :
Macht man jedoch falsche Angaben zu Einkommen oder Berufstätigkeit, kann dies ein Kündigungsgrund sein
ZitatJa, kann. Kommt aber sehr drauf an. Ist der Vermieter zufrieden, ist kein Kü-Grund ersichtlich. :
Nein, da kommt es auf gar nichts an. Dies ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.
ZitatZitat (von Mars222 ): :
Ein Vermieter benötigt einen sachlichen Grund um eine Tierhaltung zu verbieten, egal welches Tier.
ZitatIn welchem Gesetz steht das? Oder in welchem Urteil zu welchem Fall? :
Das steht in zig Urteilen und wurde mehrfach vom BGH bestätigt. Meines Wissens zuletzt in 2016.
Ich meine, doch. Denn der eine Vermieter erlaubt Katzen in der Mietwohnung. Der andere Vermieter erlaubt keine Katzen im EFH. Oder umgedreht.ZitatNein, das ist natürlich nicht irrelevant! :
Oh, Bitte mal das Urteil. Danke.ZitatMeines Wissens zuletzt in 2016. :
Was ist da zu definieren? Dürfen kommt von dürfen und Zu Recht von ---er hat das Recht dazu. Es geht doch um Neuvermietung---denn die TE sucht ein MietobjektHaus.ZitatDeviniere `dürfen`und deviniere `zu Recht`. :
Meinetwegen. Aber du kannst trotzdem einen Vermieter nicht zur Kündigung zwingen, wenn er nicht kündigen will. Selbst, wenn es ein Grund gibt. Ein anderer Vermieter tuts vielleicht. Also kommts doch drauf an. Auf den Vermieter.ZitatNein, da kommt es auf gar nichts an. Dies ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. :
Ein Vermieter, der an die TE vermietet, muss also erst noch gefunden werden. Sie wird keinen Anbieter zwingen können, an sie und ihre Katzen zu vermieten.ZitatIch frage erstmal nur aus Interesse, da ich desöfteren bei Immobilieninseraten sehe, dass Haustiere nicht erwünscht sind, :
Einen Mietvertrag, in dem sich evtl. unzulässige Klauseln finden, gegen die man vor Gericht ziehen könnte, gibt es auch noch nicht. Insofern trifft auch VIII ZR 168/12 ---nicht.
-----------------------
Bitte antworte du doch der TE mit ihren sich vielfältig wandelnden Fragestellungen. Oder soll ich die Fragen hier nochmals aufzählen?
Evtl. kannst du ihr besser helfen. Dann findet sie uU ein EFH, wo Katzen absolut niemanden stören und es für den Vermieter absolut kein Nachteil ist.
Ich weiß leider nicht, welches Problem die TE hat. Ich hab keins und wäre ich Vermieter--- ich hätte nichts gegen Hund und Katz bei Neuvermietung.
Aber das war ja nicht die Frage.
Zitat:Ich meine, doch. Denn der eine Vermieter erlaubt Katzen in der Mietwohnung. Der andere Vermieter erlaubt keine Katzen im EFH. Oder umgedreht.ZitatNein, das ist natürlich nicht irrelevant! :
Es geht darum, dass es nicht irrelevant ist, was für ein Objekt es ist, da es eine Rolle spielt, welche Gründe ein Vermieter für ein Verbot anführt. Diese sind bei EFH und Wohnung ganz unterschiedlich. z.B. gibt es bei einem EFH keine relevanten Nachbarn.
Oh, Bitte mal das Urteil. Danke.ZitatMeines Wissens zuletzt in 2016. :
Was ist da zu definieren? Dürfen kommt von dürfen und Zu Recht von ---er hat das Recht dazu. Es geht doch um Neuvermietung---denn die TE sucht ein MietobjektHaus.ZitatDeviniere `dürfen`und deviniere `zu Recht`. :
Nur weil man ein Objekt neu vermietet, hat man dadurch nicht das Recht einem Mieter etwas zu verbieten, was nicht verboten werden darf. KEIN Vermieter darf pauschal eine Tierhaltung verbieten. Nur in Einzelfällen unter Berücksichtigung sachlicher Gründer.
Meinetwegen. Aber du kannst trotzdem einen Vermieter nicht zur Kündigung zwingen, wenn er nicht kündigen will. Selbst, wenn es ein Grund gibt. Ein anderer Vermieter tuts vielleicht. Also kommts doch drauf an. Auf den Vermieter.ZitatNein, da kommt es auf gar nichts an. Dies ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. :
Hier geht es auch wieder darum, ob es ein Grund für eine Kündigung ist und da kommt es definitiv auf nichts drauf an, da es definitiv ein Grund ist.
Ob ein Vermieter kündigt kommt auf einiges drauf an, den Grund dafür hat er aber so oder so. Ein Vermieter muss auch niemandem kündigen, der niemals Miete zahlt, kommt auch auf den Vermieter drauf an, wird aber wohl keiner tun.Grund zu kündigen hat er dennoch definitiv.
Ein Vermieter, der an die TE vermietet, muss also erst noch gefunden werden. Sie wird keinen Anbieter zwingen können, an sie und ihre Katzen zu vermieten.ZitatIch frage erstmal nur aus Interesse, da ich desöfteren bei Immobilieninseraten sehe, dass Haustiere nicht erwünscht sind, :
Einen Mietvertrag, in dem sich evtl. unzulässige Klauseln finden, gegen die man vor Gericht ziehen könnte, gibt es auch noch nicht. Insofern trifft auch VIII ZR 168/12 ---nicht.
Wie du schon richtig erkennst, es gibt keinen bestehenden Vertrag, darum ging es auch nie. Dennoch spielt das Urteil eine Rolle, denn es wäre Interessant zu wissen, ob es auch Bestand hätte, wenn der Mietvertrag geschlossen wird, in der Annahme, es befinden sich keine Haustiere in dem Objekt, jedoch ziehen trotzdem welche mit ein. Behält das Urteil seine Gültigkeit, wäre es wie beim Rauchen oder einer Schwangerschaft, der Vermieter hätte.
Ich weiß leider nicht, welches Problem die TE hat. Ich hab keins und wäre ich Vermieter--- ich hätte nichts gegen Hund und Katz bei Neuvermietung.
Aber das war ja nicht die Frage.
Ich habe kein Problem, sonder mich nur gefragt, ob es ein sachlicher Kündigungsgrund wäre, Katzenbesitz zu verschweigen, oder ob ein Vermieter machtlos wäre, wie bei verschwiegenem Rauchen, verschwiegener Schwangerschaft oder ähnlichem.
-- Editiert von Mars222 am 04.02.2020 22:00
Komme mit dem Zitieren nicht zurecht, hoffe Ihr erkennt es dennoch.
-- Editiert von Mars222 am 04.02.2020 22:02
ZitatWenn du keine 100%ige Ahnung in dieser Angelegenheit hast, schlage ich vor, überlässt du das Antworten einfach denjenigen, die es haben :
Dann wäre es aber auch gut eben solche zu fragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/
Zitatob es ein sachlicher Kündigungsgrund wäre, Katzenbesitz zu verschweigen, :
Besitz eher nicht.
Kritisch wird es erst bei der (dauerhaften) Haltung. Wenn dann die Parameter stimmen: ja, ist es.
Man sollte als Eigentümer die Tierhaltung oder Nichthaltung individuell vereinbaren.
ZitatMan sollte als Eigentümer die Tierhaltung oder Nichthaltung individuell vereinbaren. :
Das steht ja außer Frage, geht hier ja um den rechtlichen Aspekt, ob das Verschweigen von Haustieren ein berechtigter Kündigungsgrund ist oder nicht. Also ob man als Haustierhalter im Vorfeld verpflichtet ist, die Haustiere anzugeben, weil einem ansonsten Vertragsrechtliche Konsequenzen drohen oder eben "nur" zwischenmenschliche.
Ich gehe davon aus, dass beim Verschweigen eines bereits vorhandenen Haustieres, wir reden hier von einem Hund oder ähnlichem, es durchaus zu Ärger kommen könnte. Vor der Kündigung dürfte wohl die Aufforderung stehen, das Tier anderweitig unterzubringen.
ZitatIch gehe davon aus, dass beim Verschweigen eines bereits vorhandenen Haustieres, wir reden hier von einem Hund oder ähnlichem, es durchaus zu Ärger kommen könnte. Vor der Kündigung dürfte wohl die Aufforderung stehen, das Tier anderweitig unterzubringen. :
Ist halt die Frage, ob der Vermieter eine Kündigung durchbekommen würde, vielleicht nur, wenn er sachliche Gründe vorbringen würde, wie bei einem normalen Verbot bei Neuanschaffungen.
Wenn ein Raucher sich als Nichtraucher ausgibt und dann dennoch raucht, kann der Vermieter auch nicht kündigen oder das Rauchen untersagen.
Zudem wäre Interessant, wer in der Beweispflicht stünde, wann das Tier in der Wohnung untergekommen ist. Ob der Mieter beweisen muss, das Tier erst später angeschafft zu haben oder andersrum.
Ich darf mich wiederholen? Es kommt auf den Vermieter an. Und auf den Mietvertrag/Mietangebot/Mieterselbstauskunft.Zitatob das Verschweigen von Haustieren ein berechtigter Kündigungsgrund ist oder nicht. :
Das kommt auf den Mietvertrag/ Mietangebot an, was dort zu Tierhaltung vereinbart ist. Und auf den Vermieter.ZitatAlso ob man als Haustierhalter im Vorfeld verpflichtet ist, die Haustiere anzugeben, weil einem ansonsten Vertragsrechtliche Konsequenzen drohen :
Dazu fehlt die entsprechende Rechtsprechung. Ich habe kein BGH-Urteil aus 2016 gefunden, das zu dieser Im-Vorfeld-Frage entschieden hat.Zitatgeht hier ja um den rechtlichen Aspekt, :
Der BGH in VIII ZR 168/12 hat nicht zu Verpflichtungen eines wohnungssuchenden Haustierhalters geurteilt
Zitat:Ich darf mich wiederholen? Es kommt auf den Vermieter an. Und auf den Mietvertrag/Mietangebot/Mieterselbstauskunft.Zitatob das Verschweigen von Haustieren ein berechtigter Kündigungsgrund ist oder nicht. :
Das kommt auf den Mietvertrag/ Mietangebot an, was dort zu Tierhaltung vereinbart ist. Und auf den Vermieter.ZitatAlso ob man als Haustierhalter im Vorfeld verpflichtet ist, die Haustiere anzugeben, weil einem ansonsten Vertragsrechtliche Konsequenzen drohen :
Dazu fehlt die entsprechende Rechtsprechung. Ich habe kein BGH-Urteil aus 2016 gefunden, das zu dieser Im-Vorfeld-Frage entschieden hat.Zitatgeht hier ja um den rechtlichen Aspekt, :
Der BGH in VIII ZR 168/12 hat nicht zu Verpflichtungen eines wohnungssuchenden Haustierhalters geurteilt
Ich weiß nicht was du immer mit dem Vermieter willst, es kommt absolut nicht auf den Vermieter an, ob es einen berechtigten Kündigungsgrund gibt, es kommt nur auf den Vermieter an ob dieser von seinem Recht, falls es denn so wäre(das steht hier zur Debatte), gebrauch macht.
Und das BGH Urteil von dem wir reden besagt, das man Tierhaltung im Mietvertrag nicht pauschal verbieten darf, nur mit sachlichen Gründen in Einzelfällen, welche belegt, bewiesen werden müssen. Niemand sprach davon, das von der theoretischen Situation, welche hier Diskutiert wird, schon ein Urteil vorliegt, denn sonst müsste man nicht diskutieren.
Probieren Sie es aus und dann Schaum mer mal ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten