Eingenbedarfkündigung für Wohnung, die für Mieter nicht bewohnbar ist

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Johannes Schwarz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingenbedarfkündigung für Wohnung, die für Mieter nicht bewohnbar ist

Liebe Ratgeber,

Wir haben folgende Situation.

Der Mieter (Mitte 50) wohnt in Wohnung seit 12 Jahre. Mittlerweile, 3 Töchter (erwachsene) und Enkelsohn wohnt auch in derselbe Wohnung. Der Wohnung ist circa 80 qm groß mit 3 Zimmer. Die Eheleute wohnen auf der Sozialgeld, Frau ist schwerbehindert und 3 Jahre bevor Sie hatten Anspruch auf Sozialwohnung gehabt. Da es eh schwierig ist in München Wohnung/Sozialwohnung zu finden, der Mieter kein Sozialwohnung gehabt. In Antrag für Sozialwohnung hat Eheleute darauf hingewissen dass Badezimmer ( circa 3 qm) und Diele klein ist und Frau nicht mit Rollstuhl bewegen kann(nicht bewohnbar). Mit diesem Grund hat die Mieter Dringlichkeit um Sozialwohnung zu bekommen erhöht.

Ich und meine Frau wollen umbedingt in Wohnung einziehen. Wir wohnen selbst in Mietwohnung mit 1.5 zimmer. Ich habe "work from home" vertrag und Fraus Arbeitsplatz nicht weit weg vergleich als derzeitige Wohnung. Zusätzlich letze Jahre haben wir Startup gegründet und benötigen wir extra zimmer der wir als Büro nutzen können.

Wir (wir, Mieter und Sachbearbeiter) haben uns auch geeignet (mündlich) dass wir (ich und Frau ) werden Makler bezahlen um ersatzwohnung zu finden aber sollte nicht ewig dauern.

Können Sie bitte Rat geben wie können wir am besten schriftlich machen? (Da Gefahr besteht immer dass Mieter jede Wohnung absagt :-()

In worst Case, bei Eigenbedarf werde Mieter Härtefall karte speilen. Aber die Frage ist ob Gericht solche Härtefälle beachten? (Da Mieter selbst erklärt hat dass derzeitige Wohnung nicht bewohnbar ist + wir haben denen geholfen Ersatzwohnung zu finden)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Liebe Grüße
Johannes

-- Editiert von Moderator am 22.12.2018 18:14

-- Thema wurde verschoben am 22.12.2018 18:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Johannes Schwarz):
Können Sie bitte Rat geben wie können wir am besten schriftlich machen?

Man nimmt sich einen Anwalt (Fachanwalt für Mietrecht) und lässt den das alles schreiben.



Zitat (von Johannes Schwarz):
Aber die Frage ist ob Gericht solche Härtefälle beachten?

Nein, die haben Gesetzgeber und Gerichte nur zum Spaß und Zeitverteeib geschaffen... :augenroll:

Natürlich werden die Gesetze von Gerichten beachtet.



Zitat (von Johannes Schwarz):
Da Mieter selbst erklärt hat dass derzeitige Wohnung nicht bewohnbar ist

Wenn der Mieter da wohnt, ist die Wohnung ganz offensichtlich bewohnbar. Von dahher wäre diese Begründung nicht haltbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johannes Schwarz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Harry van sell.

für obengeschrieben Situation werde Eigenbedarf wirksam ?

Viele Grüße
Johannes

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Johannes Schwarz):
für obengeschrieben Situation werde Eigenbedarf wirksam ?

Ob der Eigenbedarf wirksam werden wird, kann hier keiner vorhersagen.

Aber generell ist Eigenbedarf in Deutschland recht problematisch durchsetzbar.
Und wenn man schon einen "Problem-Mieter" hat, ist ein Fachanwalt die beste Lösung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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