Hallo,
ich hätte eine Frage zum Mietvertrag. Mein zukünftiger Vermieter möchte mir den Mietvertrag per E-Mail zuschicken. Er würde es ausdrucken, unterschreiben, einscannen und dann an mich per E-Mail schicken.
Ich würde den Vertrag dann ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per E-Mail zurück an den Vermieter schicken.
Ist so ein Vertrag dann rechtlich gültig?
Wie sähe es aus, wenn der Vermieter den Vertrag einfach elektronisch unterschreibt, also z.B. auf dem Tablet?
Vielen Dank.
Eingescannter Mietvertrag gültig?
10. Februar 2022
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Frage vom 10. Februar 2022 | 18:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingescannter Mietvertrag gültig?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2022 | 21:03
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 46x hilfreich)
Ja.ZitatIst so ein Vertrag dann rechtlich gültig? :
Eine digitale Unterschrift ist ebenso gültig.ZitatWie sähe es aus, wenn der Vermieter den Vertrag einfach elektronisch unterschreibt, also z.B. auf dem Tablet? :
Und jetzt?
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