Eingezogen als Untermieter -- Zustimmung vom (Haupt-)Vermieter wurde vorgetäuscht/liegt nicht vor

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
swoaswoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingezogen als Untermieter -- Zustimmung vom (Haupt-)Vermieter wurde vorgetäuscht/liegt nicht vor

Hallo liebe Leute,

folgende Situation:

Ich bin Mitte Juli 2019 in eine Mietwohnung in Köln eingezogen. Die Wohnung wird seit vielen Jahren von einer Person (P) als Hauptmieter gemietet. Zu Beginn wohnte zusätzlich noch P's Freundin in der Wohnung. Nach der Trennung wurde die Wohnung als WG mit verschiedenen Untermietern genutzt. Immer mit P als Hauptmieter und (soweit ich weiß) mit dem Einverständnis der (Haupt-)Vermieter. P ist dann irgendwann auch ausgezogen, behielt aber die Wohnung. Heute wohnt in der Wohnung neben mir noch mein Mitbewohner (A), welcher dem gleichen Problem gegenübersteht, wie ich.

P selbst wohnt "nicht wirklich" in der Wohnung. Er nutzt nur einen Raum sowie den gesamten Keller für Möbel, Gegenstände, etc. Die gesamten Kosten für die Wohnung tragen Mitbewohner A und ich. (Frage 1: Ist das überhaupt gerechtfertigt? Er nutzt theoretisch Räume, die wir bezahlen als überdimensionale Abstellkammern. Kommt wahrscheinlich darauf an, ob unsere Untermietverträge überhaupt rechtskräftig/gültig sind.)

Vor meinem Einzug lautete die Absprache, dass P die Erlaubnis bzw. eine Bescheinigung der (Haupt-)Vermieter einholt, sodass ich mich, sobald ich denn einziehe, auch ordnungsgemäß melden kann. Das war mir absolut wichtig und laut seiner Aussage war das bislang auch nie ein Problem. Zuletzt hatte er hier (zumindest auf dem Papier) mit einer Mitbewohnerin (Untermieterin) C gewohnt. Nach C's Auszug im Juli 2019 sollte ich dann einziehen. Als ich meinen Untermietvertrag unterschrieben habe, beteuerte P, dass die Zustimmung der Hausverwaltung/(Haupt-)Vermietung bald auch da ist. Die sind "nur etwas langsam" hieß es. Wir haben aus diesem Grund im Untermietvertrag KEIN EINZUGSDATUM eingetragen, sondern wollten dies tun, sobald die Hausverwaltung bestätigt hat. (Frage 2: Ist der Vertrag so überhaupt rechtsgültig?)

Nun ja....
Die Zustimmung der Vermietung liegt bis heute nicht vor.

Mein Vermieter P hat mich derweil weiter vertröstet, während er eine Klage mit Hilfe des Mietervereins (gegen die (Haupt-)Vermieter) angestrengt hat, die meinen rechtmäßigen Einzug ermöglichen sollte. Inzwischen hat die Gegenseite gefordert, das P offenlegt, wer aktuell die Wohnung bewohnt. Sowohl Mitbewohner A, als auch ich, sind derzeit mehr oder weniger ohne das Wissen der (Haupt-)Vermieter in der Wohnung. Wir sind jedoch in dem Glauben hier eingezogen, dass wir uns ordnungsgemäß melden können. Frage 3: Können wir hier bereits davon ausgehen, dass unser Vermieter P uns getäuscht hat (wissentlich oder nicht) und, falls wir die Wohnung räumen müssen, irgendwie damit argumentieren?

Ich weiß aktuell nicht wie es weitergeht, oder wie mein Vermieter (P) auf die Forderung der Gegenseite reagiert hat. Ich glaube, dass ihm, zum Erhalt seiner Wohnung, nichts anderes übrig bleibt, als unseren Einzug zu verschweigen, womit er natürlich vertragswidrig handeln würde. Ob er mit seiner Klage gegen die (Haupt-)Vermieter trotzdem Erfolg haben wird, kann ich ebenfalls nicht abschätzen. Er würde wahrscheinlich einfach spätere Einzugstermine bei A und mir angeben.

Warum würde er unseren Einzug verheimlichen? Naja... Er will die Wohnung in Köln unbedingt behalten (für später einmal/zum Lagern seines Eigentums/wir haben keine Ahnung). Sein Lebensmittelpunkt befindet sich dennoch in einer anderen Stadt. Plus: Er hat nicht das Geld einfach eine Zweitwohnung zu mieten.

Aktuell denke ich darüber nach, generell die Miete zu mindern. Ich bezahle 530€ für 21m² (ziemlich bescheuert, aber in Köln inzwischen fast normal). Mitbewohner A hat ca. 16m² und zahlt 470€. Die Wohnung hat insgesamt ca. 75m² und kostet 880€ warm. Ich bin leicht frustriert über die ungeklärte Lage und sehe auch nicht mehr ein, P (gemeinsam mit A) für die Hälfte der gesamten Wohnung, die gesamte Miete zu zahlen. Ich denke an 100-200€ Minderung da er sämtliche Gemeinschaftsräume mit- sowie ein großes Zimmer und den gesamten Keller allein beansprucht. Frage 4: Hat dazu jemand einen Rat? Ist der von ihm verlangte Mietpreis gerechtfertigt/absurd, wenn er große Teile der Wohnung selbst nutzt? Ist hier überhaupt irgendetwas gerechtfertigt, da unser gesamter Untermietvertrag theoretisch Quatsch ist (Kein Datum eingetragen, etc.)?

Für A und mich gilt ferner:
Wir beide möchten gern in der Wohnung wohnen bleiben; - ich glaube das ist auch der Unterschied zu den anderen Beiträgen die ich zum Thema bisher gelesen habe. Dort wollten die Untermieter immer schleunigst ausziehen.

Aus der Situation ergeben sich für mich eine Reihe weiterer Fragen und auch Konsequenzen. Eine der Konsequenzen ist z.B., dass ich noch immer an meiner vorigen Adresse gemeldet bin. Meine Angst steigt wöchentlich, dass ich hier auch mit rechtlichen Problemen rechnen muss. Ich erwarte außerdem Post aus verschiedenen Quellen (auch von der Stadt Köln/staatl. Einrichtungen mit Fristsetzungen) und habe keine Ahnung ob diese (zu 100%) ankommt. Ich habe "immerhin" einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post eingerichtet. Darüber hinaus kann ich meinen ehem. Internetvertrag nicht kündigen, welcher ungebremst weiterläuft, obwohl ich nicht mehr beliefert werde. Hier fehlt mir die Bestätigung des Umzugs durch die Meldebehörde. Alles in allem sehr unangenehm.

Entschuldigung für den nun ziemlich langen Beitrag; ich hoffe die Situation ist halbwegs verständlich.
... falls jemand tatsächlich bis hierher gelesen hat, kommen hier ein paar abschließende Fragen. Der Beitrag erhält damit wohl den Charakter einer Klausur im Jura-Studium.

Frage 5: Befinde ich mich bereits auf dünnem Eis, weil mein aktueller Wohnsitz nicht mehr dem auf meinem Personalausweis entspricht? Müsste ich mich eigentlich wohnungslos melden? Das Haus unserer Familie in Norddeutschland ist als mein Zweitwohnsitz eingetragen.

Frage 6: Sollte ich mich einfach TROTZDEM bei der Meldebehörde melden mit der aktuellen Adresse? Vermieter P hat mich gebeten/aufgefordert dies nicht zu tun.

Frage 7: Bin ich theoretisch auf einen Täuschungsversuch hereingefallen oder sind alles nur unglückliche Umstände? Vermieter P ist wahrscheinlich selbst nicht davon ausgegangen, dass sich die (Haupt-)Vermietung plötzlich querstellt. In seinem Mietvertrag von 2009 ist die Untervermietung gestattet. Allerdings vermutet die (Haupt-)Vermietung mittlerweile, dass P die Wohnung hauptsächlich einfach weitervermietet und nicht selbst nutzt.

Frage 8: Was sollte ich am besten tun? Ich würde sehr ungern schon wieder ausziehen. Die damit verbundenen Kosten und Mühen sind einfach super unangenehm in Köln.

Frage 9: Kann es passieren, dass ich bald ohne Vorwarnung rausgeworfen werde?

Frage 10: Sollte Vermieter P nicht wenigstens einen Drittel, wenn nicht sogar die Hälfte, der Gesamtmiete selbst tragen? Er nutzt schließlich die Wohnung bzw. Teile davon weiterhin (s.o. Lagerung, etc.) und behauptet auch gegenüber den Vermietern, dass er weiterhin hier wohnt.

Freue mich über jeden hilfreichen Rat! Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Eure Arbeit!
J.

-- Editiert von swoaswoa am 07.10.2019 17:52

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ihr Vermieter ist P - Sie haben vertraglich nichts mit dem

Zitat (von swoaswoa):
(Haupt-)Vermieter
zu tun. So lange P auch teilweise die Wohnung nutzt (tut er ja, über den Keller), dürfte der Untervermietung eigentlich nichts im Wege stehen.

Die Miete zu mindern ist in diesem Zusammenhang eine ganz dumme Idee, Sorry für den Ausdruck. Selbst wenn er Ihnen jeweils 600 Euro abgenommen hätte, wäre der Vertrag rechtsgültig und in Ordnung. Die Grenze verläuft ausschließlich bei Wucher. Wo genau Wucher anfängt, ist vom Einzelfall abhängig, aber wahrscheinlich erst wenn P die dreifache Miete dessen verlangen würde, die er bezahlt. Jedenfalls ist die Grenze wirklich hoch. Auch ein Untervermieter darf an der Vermietung verdienen, er muß sich nicht auf die anteiligen Kosten verweisen lassen.

Zitat (von swoaswoa):
Aktuell denke ich darüber nach, generell die Miete zu mindern. Ich bezahle 530€ für 21m² (ziemlich bescheuert, aber in Köln inzwischen fast normal). Mitbewohner A hat ca. 16m² und zahlt 470€. Die Wohnung hat insgesamt ca. 75m² und kostet 880€ warm. Ich bin leicht frustriert über die ungeklärte Lage und sehe auch nicht mehr ein, P (gemeinsam mit A) für die Hälfte der gesamten Wohnung, die gesamte Miete zu zahlen. Ich denke an 100-200€ Minderung da er sämtliche Gemeinschaftsräume mit- sowie ein großes Zimmer und den gesamten Keller allein beansprucht.

Was Sie einsehen oder nicht, spielt hier tatsächlich keine Rolle. Sie haben eine Wohnung bzw ein Zimmer gemietet und offenbar so, wie Sie es darstellen, ohne Keller. Sie haben in den Mietpreis eingewilligt, also alles tutti :) . Daß er die Gemeinschaftsräume mitnutzt, ist durchaus das Recht eines Vermieters, der mit in der Wohnung wohnt - und dazu: siehe oben. Die Frage ist halt, wohnt der P objektiv in der Wohnung oder nicht... Aber das scheint ja in klareung zu sein.

Wenn Sie nach wie vor nicht einsehen, daß Peben auch an der Vermietung verdient, dann bleibt nur der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses - denn kein Vermieter macht das aus reiner Menschenfreundlichkeit, da steht immer der Gedanke des Verdienens dahinter :) . Er hatte ein Zimmer, Sie brauchten eines und der Preis scheint im Grundsatz ja nicht unangemessen.

Für die Vermieterbescheinigung ist bei Ihnen P zuständig. Der muss Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit können Sie sich offiziell ummelden.
Zitat (von swoaswoa):
Warum würde er unseren Einzug verheimlichen? Naja... Er will die Wohnung in Köln unbedingt behalten (für später einmal/zum Lagern seines Eigentums/wir haben keine Ahnung).
Das steht ihm durchaus zu.

Ich vermute, er wird der Vermietergesellschaft oder wer das ist, Ihre Daten wie auch des Mitbewohners mitteilen, denn der Eigentümer hat schon ein Recht zu wissen, wer in der Wohnung wohnt. Aber die Untervermietung ist an sich erlaubt, keine Ahnung was P da. Mit dem Eigentümer zu schaffen hat - braucht Sie aber auch erst mal nicht zu tangieren. Denn durch den Mietvertrag haben Sie auch ein Recht darauf, daß P Ihnen den Wohnraum zur Verfügung stellt. Kann er das nicht, würde er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig machen.

Zitat (von swoaswoa):
Bin ich theoretisch auf einen Täuschungsversuch hereingefallen oder sind alles nur unglückliche Umstände? Vermieter P ist wahrscheinlich selbst nicht davon ausgegangen, dass sich die (Haupt-)Vermietung plötzlich querstellt. In seinem Mietvertrag von 2009 ist die Untervermietung gestattet. Allerdings vermutet die (Haupt-)Vermietung mittlerweile, dass P die Wohnung hauptsächlich einfach weitervermietet und nicht selbst nutzt.

Wenn die Untervermietung grundsätzlich gestattet ist, ist das ja schon mal positiv. Untervermietung bedeutet aber auch, daß der Vermieter weiterhin in der Wohnung wohnt. Er wird mit dem Eigentümer wohl vor Gericht klären wollen/müssen, ob die Nutzung des Kellers und der Gemeinschaftsräume ausreichend für "Wohnen" ist. Das betrifft Sie aber erst mal nicht. Er kann Sie jedenfalls nicht aus diesem Grund einfach von einem Tag auf den anderen vor die Türe setzen, aber natürlich theoretisch entsprechend des Vertrages oder der gesetzlichen Regelungen kündigen, logisch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von swoaswoa):
Frage 1: Ist das überhaupt gerechtfertigt? Er nutzt theoretisch Räume, die wir bezahlen

Und was genau steht in den vertraglichen Vereinbarungen was man gemietet hat?



Zitat (von swoaswoa):
Frage 2: Ist der Vertrag so überhaupt rechtsgültig?)

Klar.



Zitat (von swoaswoa):
Frage 3: Können wir hier bereits davon ausgehen, dass unser Vermieter P uns getäuscht hat

Ausgehen kann man jederzeit von vielem.
In der Regel hat so ein "Gefühl" aber keine rechtliche Relevanz.



Zitat (von swoaswoa):
Frage 4: Hat dazu jemand einen Rat? Ist der von ihm verlangte Mietpreis gerechtfertigt/absurd,

Ha tmam sich praktischerweise schon selbst beantwortet:
Zitat (von swoaswoa):
Ich bezahle 530€ für 21m² (ziemlich bescheuert, aber in Köln inzwischen fast normal).




Zitat (von swoaswoa):
Frage 5: Befinde ich mich bereits auf dünnem Eis, weil mein aktueller Wohnsitz nicht mehr dem auf meinem Personalausweis entspricht?

Durchaus, eine Ummeldung hat "unverzüglich" zu erfolgen.



Zitat (von swoaswoa):
Frage 6: Sollte ich mich einfach TROTZDEM bei der Meldebehörde melden mit der aktuellen Adresse? Vermieter P hat mich gebeten/aufgefordert dies nicht zu tun.

Ja, sollte man.



Zitat (von swoaswoa):
Frage 7: Bin ich theoretisch auf einen Täuschungsversuch hereingefallen oder sind alles nur unglückliche Umstände?





Zitat (von swoaswoa):
Frage 8: Was sollte ich am besten tun?

Abwarten



Zitat (von swoaswoa):
Frage 9: Kann es passieren, dass ich bald ohne Vorwarnung rausgeworfen werde?

Ja kann es.



Zitat (von swoaswoa):
Frage 10: Sollte Vermieter P nicht wenigstens einen Drittel, wenn nicht sogar die Hälfte, der Gesamtmiete selbst tragen?

Rein juristisch gesehen müsste er das nicht. Rein juristisch gesehen müsste er 0 EUR selbst tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
swoaswoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Noch kurz zur Klärung, da oben bereits eine Art Missverständnis aufgekommen ist:
Unser Vermieter P (also der Hauptmieter der Wohnung) verheimlicht den Vermietern bereits, dass mein Mitbewohner A hier wohnt. In Bezug auf mich hat er die Vermieter zunächst zwar benachrichtigt. Auf ihre Ablehnung meines Einzugs und auf das mehrmalige Nachfragen, ob ich denn nun eingezogen bin, hat er aber nicht mehr reagiert. Inzwischen hat er deshalb selbst mit einer Klage zu kämpfen, die ihn dazu auffordert mitzuteilen, wer genau in dieser Wohnung wohnt.
__________________________________________________________

Also ist der Vertrag rechtsgültig ohne eingetragenes Datum und ohne die Erlaubnis der (Haupt-)Vermieter zu meiner Untermiete? Was passiert, wenn ich beim Datum nun "01.10.2022" eintrage? Theoretisch darf ich doch gar nicht hier wohnen, ehe er dies nicht eingeklagt hat? Weiterhin theoretisch bin ich jetzt gerade obdachlos und er erfüllt seine vertraglichen Pflichten nicht.

Bzgl. der "Mietminderung": Dies ist eher wie ein "Hey P, bezahl doch bitte einen gerechtfertigten Anteil an der Miete, wenn du deinen Schrott hier herumstehen lässt und Dich auch darüber hinaus als Mitbewohner verkaufst. Sonst ziehen wir aus." Der Auszug wäre dann auch verbunden mit einer Benachrichtigung an die Hauseigentümer: über seine Praxis hier heimlich Studenten für einen zu hohen Mietpreis nach Airbnb-Marnier einziehen zu lassen.

Es entspricht alles in etwa meinem initialen Gefühl. Am Ende werden A und ich für unseren Einzug in diese (eigentlich ganz coole) Wohnung bestraft. Juhuu!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von swoaswoa):
Also ist der Vertrag rechtsgültig ohne eingetragenes Datum und ohne die Erlaubnis der (Haupt-)Vermieter zu meiner Untermiete?

Ja



Zitat (von swoaswoa):
Bzgl. der "Mietminderung": Dies ist eher wie ein "Hey P, bezahl doch bitte einen gerechtfertigten Anteil an der Miete, wenn du deinen Schrott hier herumstehen lässt und Dich auch darüber hinaus als Mitbewohner verkaufst. Sonst ziehen wir aus."

Im juristischen ist so was eher ein "schmeiß mich fristlos raus und verklage mich auf Schadenersatz"



Zitat (von swoaswoa):
Am Ende werden A und ich für unseren Einzug in diese (eigentlich ganz coole) Wohnung bestraft.

Wer weis, eventuell will der Vermieter ja auch 2 seriöse, solvente Mieter wie euch haben wenn er den anderen rausgeklagt hat?



Zitat (von swoaswoa):
verbunden mit einer Benachrichtigung an die Hauseigentümer: über seine Praxis hier heimlich Studenten für einen zu hohen Mietpreis nach Airbnb-Marnier einziehen zu lassen.

Ich glaube das wissen die schon ... deshalb auch die Klage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
swoaswoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Was Sie einsehen oder nicht, spielt hier tatsächlich keine Rolle. Sie haben eine Wohnung bzw ein Zimmer gemietet und offenbar so, wie Sie es darstellen, ohne Keller. Sie haben in den Mietpreis eingewilligt, also alles tutti :) . Daß er die Gemeinschaftsräume mitnutzt, ist durchaus das Recht eines Vermieters, der mit in der Wohnung wohnt - und dazu: siehe oben. Die Frage ist halt, wohnt der P objektiv in der Wohnung oder nicht... Aber das scheint ja in klareung zu sein.


Soweit ich das richtig verstehe, darf er doch nur Teile (z.B. einzelne Zimmer) der Wohnung untervermieten? Mit einer Klage auf eine Untervermietung der gesamten Wohnung hätte er keinen Erfolg?
Nun... A und ich bezahlen für die gesamte Wohnung. Sollte nicht spätestens hier auffallen, dass er nicht in der Wohnung wohnt?

Zitat:
Wenn Sie nach wie vor nicht einsehen, daß Peben auch an der Vermietung verdient, dann bleibt nur der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses - denn kein Vermieter macht das aus reiner Menschenfreundlichkeit, da steht immer der Gedanke des Verdienens dahinter :) . Er hatte ein Zimmer, Sie brauchten eines und der Preis scheint im Grundsatz ja nicht unangemessen.


Wirklich? Ich hoffe nicht. Er (Hauptmieter P) "hatte kein Zimmer!" Er vermietet eines ohne die Zustimmung der Hauseigentümer/Hausverwaltung/eigentlichen Vermieter unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Zudem werfen die Anwälte der Hauseigentümer ihm bereits vor, dass er die Wohnung ohne deren Einverständnis für airbnb-ähnliche Zwecke nutzt.

Zitat:
Für die Vermieterbescheinigung ist bei Ihnen P zuständig. Der muss Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit können Sie sich offiziell ummelden.


Wie bereits oben erwähnt hat er mich gebeten dies nicht zu tun.
Auf der Wohnungsgeberbestätigung muss ich ja neben meinem Vermieter (P) auch die Hauseigentümer angeben. Eben um etwaigen Scheinanmeldungen/-ummelduungen entgegenzuwirken.
1. Ich kenne die Hauseigentümer/Hausverwaltung nicht.
2. Würde ich sie kennen und in der Bestätigung angeben, würde damit vermutlich seine heimliche Vermieterkarriere auffliegen. Dann fliegen wir sowieso allesamt raus. Oder nicht?

Ich habe echt keine Lust und Kraft schon wieder umzuziehen. Aber es bleibt mir wohl kaum etwas anderes übrig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
swoaswoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von swoaswoa):
Also ist der Vertrag rechtsgültig ohne eingetragenes Datum und ohne die Erlaubnis der (Haupt-)Vermieter zu meiner Untermiete?

Ja


Verstehe ich nicht. Bitte eingehen auf den interessanten Teil der Frage:
Was wenn ich nun bei Mietbeginn 02.02.2022 oder 6.6.1996 eintrage und als Datum neben den Unterschriften den 09.09.1999?

Für mein unrelevantes Empfinden vermietet er mir hier Wohnraum, den er nicht vermieten darf. Zumindest nicht auf diese Art. Das müsste doch schon einem Vertragsbruch gleichkommen?

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von swoaswoa):
Bzgl. der "Mietminderung": Dies ist eher wie ein "Hey P, bezahl doch bitte einen gerechtfertigten Anteil an der Miete, wenn du deinen Schrott hier herumstehen lässt und Dich auch darüber hinaus als Mitbewohner verkaufst. Sonst ziehen wir aus."

Im juristischen ist so was eher ein "schmeiß mich fristlos raus und verklage mich auf Schadenersatz"


Für mich einfach traurig und nicht nachvollziehbar. Und hoffentlich auch nicht wahr.
Die Aussage "[...] Sonst ziehen wir aus." ist wohl der letzte einer Unmenge möglicher Gründe, warum P mir fristlos kündigen können sollte. Außerdem wäre mein Auszug sein größtes Problem. Er hat beteuert, dass er keinen weiteren Mieterwechsel "durchbekommen" würde und wir deshalb bestenfalls "so lange wie möglich" hier wohnen bleiben sollen.

Es ist wirklich grausig. Weder die GEZ, noch die Schufa, noch irgendwelche Vertragspartner oder irgendeine staatliche Behörde kennt meinen tatsächlichen Aufenthaltsort. Das macht mir Angst und nervt mich. Ich möchte wegen dieses Trottels (P) nicht mit dem Gesetz in Konflikt treten.

Ich werde mich nun einfach Ummelden und P. hat Pech gehabt.

-- Editiert von swoaswoa am 08.10.2019 00:35

-- Editiert von swoaswoa am 08.10.2019 00:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von swoaswoa):
Am Ende werden A und ich für unseren Einzug in diese (eigentlich ganz coole) Wohnung bestraft. Juhuu!


Nö, eine Bestarfung sehe ich nicht am Horizont wegen dem Einzug.
Aber durchaus wegen der bisher nicht erfolgten Ummeldung. Fordert euren Vermieter, also den Untervermieter auf, euch die Vermieterbestätigung zur Ummeldung zu unterschreiben und meldet euch danach um. Sonst droht ein Bußgeld.

Dass ihr Nachteile haben könnt, weil ihr einen absolut undurchsichtigen Vertrag eigegangen seid, hast Du selbst schon festgestellt. Ob und wie sich diese Nachteile auswirken können/werden wird die Zukunft zeigen.

Was der Untervermieter mit seinem Vermieter ausmacht, geht euch nichts an und muss euch auch nicht tangieren. Euer Rechtsanspruch basiert auf dem Mietvertrag mit dem Untervermieter.

Eure ganze Kungelei mit dem Untervermieter ist für den Allerwertesten und löst keine Probleme, schafft vielmehr ständig neue oder verstärkt alte.

Und das, diese Ungewissheit, wollt ihr euch wirklich noch weiter antun. Na ja, wenn es Spass macht.
Ich würde meinen Vertragspartner schriftlich auffordern klar Position zu beziehen und für den Fall das er weiter ausweicht den Vertrag normal kündigen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Fordert euren Vermieter, also den Untervermieter auf, euch die Vermieterbestätigung zur Ummeldung zu unterschreiben und meldet euch danach um.

Das kann man auch ohne die Wohnungsgeberbestätigung machen. Dann teilt man mit, das der Vermieter die verweigert hat und gibt dessen Anschrift heraus. Ob man dann vom Amt schon angemeldet wird oder nicht ist egal, bannt aber die Gefahr des Bußgeldes.



Zitat (von swoaswoa):
Was wenn ich nun bei Mietbeginn 02.02.2022 oder 6.6.1996 eintrage und als Datum neben den Unterschriften den 09.09.1999?

Offensichtlich unrichtige Angaben sind nicht relevant, es wird dann auf die "gelebte" vertragliche Ausgestaltung abgestellt.



Zitat (von swoaswoa):
Es ist wirklich grausig. Weder die GEZ, noch die Schufa, noch irgendwelche Vertragspartner oder irgendeine staatliche Behörde kennt meinen tatsächlichen Aufenthaltsort.

Und warum hat man denen den tatsächlichen Aufenthaltsort noch nicht mitgeteilt? Sowie auch allen anderen Vertragspartnern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
swoaswoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch vielmals für die Antworten.

Mir ist bewusst, dass ich mich eigentlich "am besten" direkt ummelden sollte. Die möglichen Folgen davon könnten aber schlimmer sein als ein paar Euro Bußgeld. Ein erneuter Umzug zum Beispiel. Ich bin ja gerade erst eingezogen. Das würde mich wieder tausende Euro und Mühen kosten. Mein Studium ist gerade abgeschlossen und ich bin im neuen Job gestartet. Neben den rund 45H/Woche ist es in Köln dramatisch anstrengend eine neue Bleibe zu finden, die irgendwie zufriedenstellend ist.

Die Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter habe ich. Das ist also kein Problem. Jedoch ohne die Zustimmung der Hauseigentümer.

Wenn ich mich nun ummelde, geht (mit hoher Wahrscheinlichkeit) eine Nachricht bei den Hauseigentümern ein, die abfragt, ob ich tatsächlich in dem Haus wohne, oder nicht? Oder wofür die Angabe der Adressdaten der Hauseigentümer?

Anschließend würden die Hauseigentümer meinem Vermieter gegenüber wohl eine (fristlose) Kündigung durchsetzen, mit welcher sie ihm bereits gedroht haben, wenn er denn nicht preisgebe, wer aktuell in der Wohnung wohnt. Blöde Situation also. Und ich bin mittendrin.

Ich möchte nicht schon wieder umziehen, nur weil dieser Trottel(!) zu doof war mich ordnungsgemäß bei der Hausverwaltung anzumelden. Es ist einfach frustrierend.

Ich werde nun den aktuellen Stand mit ihm besprechen bzw. abfragen wie sein Streit mit den Hauseigentümern verläuft und mich danach ummelden. Dazu mache ich mir schon mal einen Termin.

Und am besten schaue ich mich schon einmal nach neuen Wohnungen um. Supi!

Vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.511 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen