Einheitsmietvertrag mit Anlage: Endrenovierung

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
zafas1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einheitsmietvertrag mit Anlage: Endrenovierung

Hallo,
ich streite mich gerade mal wieder mit meinem Vermieter um das leidige Thema: Endrenovierung

ich wohne in der Wohnung dreieinhalb Jahre und der Zustand ist dafür noch verhältnismäßig gut.
(Ich bin Nichtraucher und auch die Küche wird so gut wie nie benutzt)

Abgeschlossen wurde ein" Einheitsmietvertrag" in dem geregelt ist, dass der Mieter regelmäßig und fachgerecht die Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat.

Zusätzlich musste bei der Wohnungsübernahme eine computergedruckte Anlage unterschrieben werden, dass der Mieter bei Auszug renoviert übergibt.

Soweit ich mich jetzt schlau lesen konnte, sind solche starren Renovierungsklauseln ungültig. Leider konnte ich aber kein hundertprozentig passendes Urteil finden...
kann mir jemand weiterhelfen?
Dankeschön!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
kann mir jemand weiterhelfen?

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quote:
Leider konnte ich aber kein hundertprozentig passendes Urteil finden...

Das wird es erst geben, wenn der Reichter geurteielt hat, ob du oder dein Vermieter Recht bekommt.
Ansonsten gelten Urteile grundsätzlich immer nur zwischen den Streitparteien, ein neuer Richter in einem neuen Verfahren kann ganz anders urteilen.



quote:
Soweit ich mich jetzt schlau lesen konnte, sind solche starren Renovierungsklauseln ungültig.

Dann weist du also auch welche Angaben in deinem Posting noch fehlen?





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