Hallo,hat jemand Erfahrung mit der Einklage von Nebenkosten aus der Abrechnung. Mein ehemaliger Mieter wohnt jetzt im Altenheim. Seine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten, hat somit nur ein kleines Taschengeld zur Verfügung. Nachzuzahlen sind ca. 150,-- €. Da ich nur Ärger und Probleme mit ihm hatte, hätte ich schon gerne auch dieses Geld. Sein Betreuer meint, auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ist sicherlich nicht so ungewöhnlich. Danken für eure Antworten
Einklagen von Rest-Nebenkosten aus Abrechnung
21. Juli 2020
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Frage vom 21. Juli 2020 | 19:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einklagen von Rest-Nebenkosten aus Abrechnung
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#1
Antwort vom 21. Juli 2020 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Er kann es nicht zahlen, davon gehe ich mal aus. Wer soll es also zahlen?
wirdwerden
#2
Antwort vom 21. Juli 2020 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ich schließe mich der Meinung des Betreuers an.ZitatSein Betreuer meint, auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen. :
Aber grundsätzlich kannst du klagen, wenn es dir ums Klagen geht. So ungewöhnlich ist das nicht.
Du könntest zunächst zu einem Anwalt gehen, dir fundierte Beratung holen, ihn auch mandatieren, dann versucht der sicher in deinem Sinne tätig zu werden.
Wenn der arme alte Mann das ganze Verfahren noch erlebt bzw. überlebt, wird sich zeigen, dass du nicht nur auf 150,-, sondern auf viel mehr Kosten sitzen bleibst.
Meine Empfehlung: Buche die astronomische Summe unter *unternehmerisches Risiko* eines Vermieters ab.
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#3
Antwort vom 22. Juli 2020 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSeine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten, :
Er müsste ein Einkommen über den Pfändungsfreibeträgen haben und keine anderen Gläubiger - die Wahrscheinlichkkeit das das hier der Fall ist, dürfte sehr gering sein.
Man könnte einen Mahnbescheid veranlassen, das Verfahren durchführen und dann - wenn man einen Titel hat - einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Wenn man bereit ist ein paar hundert EUR bei hohen Risiko zu investieren, kann man das machen.
#4
Antwort vom 22. Juli 2020 | 19:55
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatSeine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten, hat somit nur ein kleines Taschengeld zur Verfügung. Nachzuzahlen sind ca. 150,-- €. Da ich nur Ärger und Probleme mit ihm hatte, hätte ich schon gerne auch dieses Geld. :
Manchen Menschen ist das Schamgefühl total abhanden gekommen.
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