Einklagen von Rest-Nebenkosten aus Abrechnung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einklagen von Rest-Nebenkosten aus Abrechnung

Hallo,hat jemand Erfahrung mit der Einklage von Nebenkosten aus der Abrechnung. Mein ehemaliger Mieter wohnt jetzt im Altenheim. Seine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten, hat somit nur ein kleines Taschengeld zur Verfügung. Nachzuzahlen sind ca. 150,-- €. Da ich nur Ärger und Probleme mit ihm hatte, hätte ich schon gerne auch dieses Geld. Sein Betreuer meint, auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ist sicherlich nicht so ungewöhnlich. Danken für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Er kann es nicht zahlen, davon gehe ich mal aus. Wer soll es also zahlen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Brigitte55):
Sein Betreuer meint, auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen.
Ich schließe mich der Meinung des Betreuers an.
Aber grundsätzlich kannst du klagen, wenn es dir ums Klagen geht. So ungewöhnlich ist das nicht.

Du könntest zunächst zu einem Anwalt gehen, dir fundierte Beratung holen, ihn auch mandatieren, dann versucht der sicher in deinem Sinne tätig zu werden.
Wenn der arme alte Mann das ganze Verfahren noch erlebt bzw. überlebt, wird sich zeigen, dass du nicht nur auf 150,-, sondern auf viel mehr Kosten sitzen bleibst.

Meine Empfehlung: Buche die astronomische Summe unter *unternehmerisches Risiko* eines Vermieters ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Brigitte55):
Seine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten,

Er müsste ein Einkommen über den Pfändungsfreibeträgen haben und keine anderen Gläubiger - die Wahrscheinlichkkeit das das hier der Fall ist, dürfte sehr gering sein.


Man könnte einen Mahnbescheid veranlassen, das Verfahren durchführen und dann - wenn man einen Titel hat - einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Wenn man bereit ist ein paar hundert EUR bei hohen Risiko zu investieren, kann man das machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Brigitte55):
Seine Rente reicht nicht zum Bestreiten der Kosten, hat somit nur ein kleines Taschengeld zur Verfügung. Nachzuzahlen sind ca. 150,-- €. Da ich nur Ärger und Probleme mit ihm hatte, hätte ich schon gerne auch dieses Geld.


Manchen Menschen ist das Schamgefühl total abhanden gekommen. :kotz:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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