Hallo,
mich würden Einschätzungen zu folgendem Fall interessieren:
V besitzt ein selbst genutztes Haus, in dem sich unten eine Einliegerwohnung befindet, welche an M vermietet ist.
Die Einliegerwohnung hat zur Vorderseite hin bodentiefe Fenster samt einer Glastüre, welche auf eine Terrasse hinausführt. Um die Terrasse herum befindet sich ein kleines Gartenstück, welches durch einen schmalen wiesenstreifen, der seitlich am Haus entlang läuft, mit dem Hauptgarten oben am Haus verbunden ist.
Die Terrasse ist laut Mietvertrag mitvermietet, nicht aber der Gartenanteil. Demnach müsste V eigentlich das Recht haben, diesen zu betreten um den Rasen zu mähen und die Hecke zu schneiden, wann er will.
Wird dies eingeschränkt dadurch, daß Terrasse und Wohnraum (durch die bodentiefen Fenster) vom Gartenteil aus einsehbar sind und so die Privatsphäre von M eventuell beeinträchtigt wird?
Ändert sich an der Sachlage etwas, wenn laut Mietvertrag M eine Mitbenutzung des unteren Gartenteils gewährt wird?
Einliegerwohnung - Gartenpflege durch Vermieter
8. Juli 2015
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Frage vom 8. Juli 2015 | 15:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einliegerwohnung - Gartenpflege durch Vermieter
#1
Antwort vom 8. Juli 2015 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (130356 Beiträge, 41517x hilfreich)
Das Nutzungsrecht hat nichts mit der Pflege zu tun - auch wenn es häufig miteinander verbunden wird.
Und das die Privatsphäre von M eventuell beeinträchtigt wird, war ja schon bei Anmietung bekannt.
Der Beeinträchtigung kann man übrigens vorbeugen durch Anwendung der Erfindungen "Gardiene", "Vorhänge", "Rollos" und "Sichtschutzfolie".
#2
Antwort vom 8. Juli 2015 | 16:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!
V wird M auf besagte Erfindungen verweisen, falls es Probleme geben sollte.
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