Einordnung Mietspiegel

16. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
wolfgang_2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einordnung Mietspiegel

Hallo an alle. Ich hätte ein Problem und wäre dankbar wenn vielleicht jemand sachkundig antworten könnte.

Ich habe vom Vermieter ein Mieterhöhungsverlagen unter Beuzgnahme auf den Mietspiegel erhalten. Er hat in Bezug auf Baujahr und Ausstattung eine Zuordnung zum betreffenden mittleren Spannenwert vorgenommen. Eine Abfrage des Online-Mietspiegels hat aber ergeben, dass die Miete aufgrund mietwertmindernder Merkmale bereits jetzt schon über der ortsüblichen Vergleichmiete liegt.

Ich habe meine Zustimmung noch nicht erteilt und den VM gebeten, seine Mieterhöhungsverlangen anhand der mietwerterhöhenden sowie mietwertmindernden Merkmale näher zu qualifizieren. Meine Frage muss der VM das? Oder muss er erst bei einer Zustimmungsklage seine Mieterhöhungsforderung im Einzelnen darlegen?

Das Haus, vor 1918 erbaut, verfügt über keinerlei Wärmedämmung, was sich in einen übermäßigen Energiebedarf umsetzt. 1996 wurde in meiner Wohnung eine ältere Heizung durch eine Gasetagenheizung ersetzt.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten zur Einordnung in die entsprechende Merkmalgruppe des Mietspiegels:

entweder mietwertmindernd

* Unzureichende Wärmedämmung oder Heizanlage mit ungünstigem
Wirkungsgrad (Einbau/Installation vor 1984)

oder mietwerterhöhend

* Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz oder
Einbau/Installation einer modernen Heizanlage nach dem 01.07.1994 (wenn
Baujahr vor diesem Zeitpunkt)

Welche der beiden Alternativen kommt den nun in Betracht?

Das hätte eine entscheidende Auswirkung auf die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Vielen Dank im Voraus






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7 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Beide Punkte:
Das Haus verfügt über unzureichende Wärmedämmung also wertmindernd. Gleichzeitig aber auch über eine moderne Heizung, also werterhöhend.
Beide Punkte heben sich somit gegenseitig auf.
Wenn der örtliche Mietspiegel solche Kriterien vorgibt, dann muss der VM in seiner Mieterhöhung, explizit anhand dieser Kriterien darlegen, warum er seine Wohnung in irgendeine Kategorie einordnet.

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#2
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
was sich in einen übermäßigen Energiebedarf umsetzt.


Ist das irgendwie belegt ?



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#4
 Von 
wolfgang_2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Belegen könnte ich das höchstens mit der Jahresabrechnung der GASAG.
Danach komme ich für meine Wohnung auf einen Energieverbrauchskennwert von mehr als 300 kwh pro Quadratmeter im Jahr.

Ich weiß aber nicht, ob die Vorgaben im Mietspiegel wohnungs- oder gebäuderspezifisch aufzufassen sind.

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
ob die Vorgaben im Mietspiegel wohnungs- oder gebäuderspezifisch aufzufassen sind


Bezüglich lokalem Umfeld und Neben-/Gemeinschaftsflächen zählt das Gebäude, ansonsten die Wohnung.



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#6
 Von 
wolfgang_2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

weitere wertmindernde Merkmale:

Bad ohne separate Dusche mit frei stehender Wanne ohne Verblendung in nicht modernisiertem Bad
Wände nicht überwiegend gefliest
Keine Spüle
Elektroinstallation überwiegend auf Putz
Lage der Wohnung an einer Straße oder Schienenstrecke mit hoher Verkehrslärmbelastung

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#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Ist das jetzt Deine Einschätzung oder sind das Zitate aus dem Mietspiegel ?



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