Hallo
Darf ein Vermieter eine Mietpartei eines Mehrfamilienhauses benachteiligen?
Beispiel: 2 Häuser (Insgesamt 16 Mietparteien), 4 Parkplätze am Haus die zur Verfügung stehen bzw. standen.
Darf der Vermieter nun einer der 16 Parteien die Nutzung untersagen während andere die Plätze weiter nutzen?
Der Vermieter will die Plätze nun nur noch von Besuchern (der Häuser) nutzen lassen. Wer hat das zu kontrollieren? Kann man vom Vermieter eine Kontrolle verlangen?
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Einseitige Benachteiligung von Miteparteien?
24. Oktober 2008
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Frage vom 24. Oktober 2008 | 15:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitige Benachteiligung von Miteparteien?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 16:05
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 17:11
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Um einer Partei die Nutzung zu untersagen, aber den anderen nicht, muss schon ein Grund vorliegen.
Ansonsten hat Morthy natürlich recht: Wenn die Parkplätze nicht im MV stehen kann der VM das nach Belieben entscheiden.
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 17:31
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 17:46
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Ich würde erstmal gern wissen was im MV steht. Vorher bringt eine Diskussion darüber doch gar nichts.
Steht die Nutzung im Vertrag muss der VM schon einen guten Grund vorweisen, um sie nur einer Partei zu entziehen.
#5
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 19:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Parkplätze stehen nicht im MV.
#6
Antwort vom 25. Oktober 2008 | 15:29
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Dann darf der VM/Eigentümer das so bestimmen wie er möchte.
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