Einsicht in Belege nach Umzug

12. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)
Einsicht in Belege nach Umzug

Hallo!

Mieter haben ja das Recht auf Einsicht in die Belege, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegen.
Nun möchte ein Mieter nach Auszug alle Belege einsehen. Dies habe ich natürlich vor Ort angeboten und dann zunächst nichts mehr gehört.

Der Mieter hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der einen Vororttermin ablehnt und die Übersendung der Belege auf meine Kosten mit der Begründung des Umzugs seines Mandanten verlangt. Der Mieter ist nun ca. 90 km weit entfernt wohnhaft.

Muss ich dieser Forderung nachkommen?

Vielen Dank!

Grüße
Morcheeba

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10411 Beiträge, 4620x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Muss ich dieser Forderung nachkommen?


Nein, wenn der Ort der Einsichtnahme in Erreichbarkeit der ehemaligen Mietsache liegt. ZB die Wohnung ist in Köln, die Verwaltung auch. Dazu gibt es auch Urteile, gleich wird der Urteilssammler kommen und dir die passenden posten :wink: ...ach schau er/sie war schon da

-- Editiert von User am 12. November 2024 14:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6155x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Muss ich dieser Forderung nachkommen?
Vorerst nicht. Aber man kommt evtl. hier im Forum nicht umhin, zu fragen---welcher Mieter das nun ist?
Die letzte hier beplauderte Mietangelegenheit war zu Jahresanfang 24 ausgezogen. Gehts um DIE?

Hat der Anwalt denn außer der sagenhaft weiten Entfernung noch andere Gründe angegeben, die für einen Versand an den Mieter sprechen?
Und schreibt der Anwalt auch schon was ---wenn du nicht tust, was er will?

Zitat (von Morcheeba):
die Übersendung der Belege auf meine Kosten
Mal wieder kann ich nur schreiben, was ICH täte:
-ICH würde nachdenken, was der MIeter zunächst selbst mit ALLE BELEGE gemeint war.
-ICH würde vermutlich die Seitenzahl aller Belege für den Mietzeitraum meinen.
-ICH würde dem Anwalt höflich antworten, dass es ca. xxx Seiten an Belegen seien.
-Dass ICH aus xy Gründen nicht auf eigene Kosten diese Kopier-und Versandarbeit übernehmen könne.
-Dass ICH aber gern zeitnah eine Firma beauftragen könne, das zu erledigen.
-ICH würde anbieten, einen Kostenvoranschlag einzuholen und dem Anwalt zeitnah zu übersenden.
-ICH würde seiner Antwort entgegensehen.

ABER: Um wieviel € gehts eigentlich... und was ist mit der Kaution?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11831 Beiträge, 4402x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein, wenn der Ort der Einsichtnahme in Erreichbarkeit der ehemaligen Mietsache liegt.

Das tut es hier nicht.
Zitat (von Morcheeba):
Der Mieter ist nun ca. 90 km weit entfernt wohnhaft.

Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten hier etwa 30 km als zumutbar.
Zitat (von Morcheeba):
...und die Übersendung der Belege auf meine Kosten...

Die Kosten hat der Mieter zu tragen, nicht Du als Vermieter.

Zitat (von Anami):
Mal wieder kann ich nur schreiben, was ICH täte:

Meine Ergänzung:
Nach begleichen des Kostenvoranschlags per Vorkasse, würde man natürlich die angeforderten Kopien übersenden (lassen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6155x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten hier etwa 30 km als zumutbar.

Gibts Urteile für die 30 km? Warum sollten 90 km für keinen Ex-Mieter zumutbar sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Meinetwegen scanne ich die paar Belege ein, wenn sie vom Finanzamt zurück sind.
Verstehen tue ich das ganze Theater mit einem Anwalt aber nicht, denn die Koste für Müll, Schornsteinfeger, Versicherungen und Grundsteuer (mehr fällt nicht an), sind doch in jedem Jahr ähnlich.

Womit sie recht hatte und das wurde auch korrigiert ist, dass der Ableseservice für die Heizung die Kosten falsch berechnet hatte. Das wurde korrigiert und damit auch direkt die Betriebskostenabrechnung.

Damit war es aber nicht genug, denn dann zweifelte sie nicht mehr die Kosten, sondern den Verbrauch an sich an. Konkret behauptet sie, der Verbrauch des Hauses insgesamt hätte 2023 rund 50 % unterhalb des langjährigen Durchschnitts gelegen und damit wäre auch von ihr weniger pro errechneter Einheit auf diesem Heizkostenverteiler zu zahlen. Sie gibt an, den Heizöltank kontrolliert zu haben (da ist nicht abgesperrt) und zu wissen, dass der Verbrauch nur die Hälfte war. Einen Beleg, z.B. ein Foto, hat sie nicht vorgelegt.

Der Anwalt fragt nun allen Ernstes mit einer Frist von wenigen Tagen, wie ich zu der Erkenntnis gelangt sei, dass der Verbrauch wie in den Jahren davor war und diesen Wert dem Ableseservice gemeldet hätte.

Seit Jahr und Tag werde ca 2.500 l im Jahr verbraucht, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Sie behauptet, es seien nur 1.200 l gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49102 Beiträge, 17285x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Muss ich dieser Forderung nachkommen?

Da der Wohnort des Mieters 90km entfernt liegt hat er Anspruch auf Zusendung von Kopien der Belege auf seine Kosten. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses.

BGH-Beschluss vom 13.04.2010 (Az.: VIII ZR 80/09)

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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Das Einscannen ist eine Sache von Minuten und noch nie habe ich irgendeine Information verwehrt. Den ganzen Aufwand verstehe ich nicht.
Das Einzige, was teurer wurde, ist die Gebäudeversicherung, da die sich immer mal wieder den gestiegenen Kosten anpasst. Das waren für sie tatsächlich ca. 100 Euro im Jahr 2023 mehr als in den Jahren zuvor. Das hat sie aber nicht moniert, sondern will generell alles sehen.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Solan196):
Nein, wenn der Ort der Einsichtnahme in Erreichbarkeit der ehemaligen Mietsache liegt.


Das tut es hier nicht.

Zitat (von Morcheeba):
Der Mieter ist nun ca. 90 km weit entfernt wohnhaft.


Das ist nicht das Problem des VM, sondern das des Mieters, der sollte sich dann in den Einzugsbereich begeben.

Zitat (von hh):
Da der Wohnort des Mieters 90km entfernt liegt hat er Anspruch auf Zusendung von Kopien der Belege auf seine Kosten. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses.

BGH-Beschluss vom 13.04.2010 (Az.: VIII ZR 80/09)


Na ja, ist ein Beschluss und die Dame ist ins nicht nahe Ausland gezogen, das ist bisserl weiter als 90 km, aber eine Option mit wenig Aufregungspotential.

Zitat (von Morcheeba):
Das Einscannen ist eine Sache von Minuten


Wenn das für dich kein Problem darstellt, dann mach das.

-- Editiert von User am 12. November 2024 18:48

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#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich habe meine Steuerkärung fristgerecht abgegeben, aber bisher nichts vom FA gehört. Bereits vor geraumer Zeit war ich anwaltlich angeschrieben worden und hatte genau das erklärt: kein Problem, sobald die Belege da sind.

Egal, ich will das Forum nicht länger behelligen.

Im Übrigen bin ich bald - bis auf diese Wohnung - keine Vermieterin mehr, da ich mich von der Vermietung verabschiede. Ich habe bereits fast komplett verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Meinetwegen scanne ich die paar Belege ein, wenn sie vom Finanzamt zurück sind.

So lange werden weder der Mieter noch der Anwalt warten ...

Falls man also Interesse hat, die Nebenkosten zu behalten, sollte man das schnellstens in die Wege leiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6155x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Den ganzen Aufwand verstehe ich nicht.
Ich schon. Diese Ex-Mieterin will sich nun endlich *rächen* bzw. ein bisschen *kratzen*. Was ist daran mal wieder nicht zu verstehen?
Zitat (von Morcheeba):
sondern will generell alles sehen.
Dann biete das ALLES dem Anwalt an. Der teilt das der Mandantin mit, die entscheidet, was der Anwalt weiterhin tun solle.
Das ist doch recht einfach zu verstehen. Welche Konsequenz droht der Anwalt an?
Zitat (von Morcheeba):
Ich habe meine Steuerkärung fristgerecht abgegeben,
Wen interessiert DAS denn?

Zitat (von Morcheeba):
Der Anwalt fragt nun allen Ernstes mit einer Frist von wenigen Tagen, wie ich zu der Erkenntnis gelangt sei, dass der Verbrauch wie in den Jahren davor war
Wäre ich Ex-Mieterin, hätte ich dich das auch gefragt...allen Ernstes.

...und jährlich grüßt das Murmeltier... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich habe das Guthaben, das sich aus der Nebenkostenabrechnung ergab, längst ausbezahlt.
Im Übrigen gab ich die Belege erst etliche Monate nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung ans Finanzamt. Wenn dann plötzlich die Kaminfegerrechnung so dermaßen interessant ist, muss eben gewartet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ich habe das Guthaben, das sich aus der Nebenkostenabrechnung ergab, längst ausbezahlt.

Es geht nicht um das Guthaben, es geht um den ganzen Rest.
Ohne Beleg werden die abrechenbaren Nebenkosten genau 0,0 EUR betragen - die Erstattung wäre dann entsprechend hoch ...



Zitat (von Morcheeba):
muss eben gewartet werden.

Ich fürchte ja, dass sich weder der Anwalt noch ein Gericht dieser Ansicht anschließen werden.



Es wäre schön, wenn über den Fortgang berichtet würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Die Heiz- und Wasserkosten machen bereits ca. 70 % der NK aus und diese Belege hat sie schon.

Eine Frist wurde wegen der Belege nicht gesetzt.

Gott, bin ich froh, dass ich bis auf diese Wohnung, die nun sehr angenehm vermietet ist, nix mehr mit dem Thema zu tun haben werde.



-- Editiert von User am 12. November 2024 20:42

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So lange werden weder der Mieter noch der Anwalt warten ...


Sehe ich anders.

Zitat (von Morcheeba):
Bereits vor geraumer Zeit war ich anwaltlich angeschrieben worden und hatte genau das erklärt: kein Problem, sobald die Belege da sind.


Dann schreibs halt nochmal, zur Sicherheit Einwurf-Einschreiben an den Anwalt, da verschwinden oft Mails :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Die Heiz- und Wasserkosten machen bereits ca. 70 % der NK aus und diese Belege hat sie schon.

Was ein Glück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Da eh nur eine E-Mail kam, könnte ich es auch wie viele andere machen und gar nicht reagieren....Ein Anwalt, der nicht mal eine Briefmarke draufkleben wil.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49102 Beiträge, 17285x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
kein Problem, sobald die Belege da sind.

Warum sind die Belege beim Finanzamt. Eine Belegvorlagepflicht gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Es gibt nur noch eine Belegvorhaltepflicht, d.h. Belege müssen nur noch auf Aufforderung vorgelegt werden.

Zitat (von Morcheeba):
Ich habe das Guthaben, das sich aus der Nebenkostenabrechnung ergab, längst ausbezahlt.

Achso, dann würde ich jetzt gar nichts machen und abwarten was passiert. Die Ex-Mieterin kann ja gerne klagen. Da sie für das Zusenden der Belegkopien keine Kostenerstattung angeboten hat, wird die Klage ins Leere laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Zum Finanzamt:

Ich mache das schon immer so. Ich arbeite selbst mit einem Steuerprogramm und muss dafür die Belege eh komplett ordnen und verbuchen. Diesen Ordner stelle ich dem FA dann zur Verfügung. Nachfragen gab es so noch nie.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Da eh nur eine E-Mail kam

Sollte er zu dem 99% gehören, die ihre Mailserver nicht entsprechend konfiguriert haben, wird er ohne Mithilfe des Empfängers den Zugang nicht nachweisen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6155x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Eine Frist wurde wegen der Belege nicht gesetzt.
Und auch keine Konsequenz? Dann erübrigt sich doch jede Reaktion deinerseits.
Zitat (von Morcheeba):
die nun sehr angenehm vermietet ist,
Achso... doch nochmal... hoffentlich ohne dickes Ende. Meistens fängt es angenehm an. Sonst würde man ja nicht an *So einen Mieter* vermieten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49102 Beiträge, 17285x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Zum Finanzamt:

Ich mache das schon immer so. Ich arbeite selbst mit einem Steuerprogramm und muss dafür die Belege eh komplett ordnen und verbuchen. Diesen Ordner stelle ich dem FA dann zur Verfügung. Nachfragen gab es so noch nie.

In Zeiten der rein elektronischen Bearbeitung der Steuererklärungen will das Finanzamt im Regelfall keine Belege. Das Gesetz wurde nicht etwa geändert, damit es die Steuerpflichtigen einfacher haben, sondern damit die Arbeit für das Finanzamt vereinfacht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

@ hh

Ich werde dies zukünftig auch nicht mehr machen, da ich den Order abholen muss, das FA diesen also nicht zurückschickt. Das sind 40 km und das werde ich mir sparen.

@ Anami

Die Einliegerwohnung soll weiterhin vermietet werden. So ein Leerstand wäre einfach nicht gut fürs Haus. Es ist auch toll, dass die Miete die eigenen Nebenkosten deckt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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