Hallo,
wann muss ein Vermieter dem Mieter lediglich Einsicht in die Unterlagen zur NK-Abrechnung gewähren und wann muss er Kopien machen (wofür der Mieter dann die Kosten tragen muss)?
Einsicht in Rechnungen zur Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Leider hat das BGH in diesem Jahr festgelegt, dass VM von nicht preisgebundenem Wohnraum keine Kopien der Belege mehr machen müssen, lediglich Einsicht gewähren.
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"MfG
Susanne"
Danke für die Antwort. Da ich mich für eine Vermieterin erkundige, kann ich das ´leider´ ruhig durch ein ´Gott sein Dank´ ersetzen :-))
Grüße, Heike
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wenn die vermieterin nicht zu verbergen hat könnte es ihr ja eigentlich egal sein.
hab dadurch auch festgestellt das mein VM mich betucken wollte!
Bin ich froh, das wir nette Vermieter haben, die haben uns sogar die original Rechnungen gegeben, ohne, das wir danach gefragt haben! Dürfen sie eine Woche behalten und auch kopieren wenn wir das möchten, ist uns frei gestellt! So was find ich mal richtig Klasse!
@ SueCologne
Stimmt schon, nur wenn es für den Mieter unzumutbar ist, z.B. der Vermieter hat seinen Sitz nicht am Wohnort (Berlin-Hamburg), dann muss der Vermieter auch weiterhin Kopien zusenden, darf aber die
Kosten dafür dem Mieter in Rechnung stellen.
Strittig ist dann höchstens welche Entfernung als zumutbar gilt.
@alkanet:
Das dachte ich eigentlich auch - wenn beide zu weit entfernt voneinander sind, müssen Kopien gemacht werden.
Wir haben dem Mieter auch alle Rechnungen kopiert und kostenlos mitgeschickt. Nur die Heizkosten werden von einer Firma gemacht, der Verbrauch per Röhrchen an den Heizkörpern festgestellt. Jetzt will er auch noch die ´´Öl-Rechnungen im Original von einem Sachverständigen beglaubigt.......´´ Das ist mir jetzt langsam zu blöd!!!
Der Ex-Mieter kann die Unterlagen gerne bei mir einsehen, aber ich weiß, dass er nur versucht die Zahlung hinauszuzögern. Die Vermieterin wartet schon seit Anfang Oktober auf die Zahlung. Mein Angebot, die Unterlagen einzusehen nimmt er nämlich nicht in Anspruch!! Hatte ihm auch Ratenzahlung angeboten, aber er zögert hinaus und zahlt nix. Das nächste Schreiben wird der Mahnbescheid.
Ich kenne auch das Problem aus der Sicht einer Mieterin: Deren Vermieter macht keine Kopien und wie saßen 2 Studen bei ihm und haben abgeschrieben.........
@HeHe
Man könnte ihm ja empfehlen sich direkt von der Firma die Rechnung bestätigen zu lassen.
Sollte kein Problem darstellen. Wenn er sich
dann immer noch weigert, dann kann man ihm getrost Zahlungsunwilligkeit unterstellen.
Ich denke mal, das letztlich er in der Beweispflicht ist, falls er die Richtigkeit der Rechnung anzweifelt oder gar eine Manipulation vermutet.
Alles andere wäre unverhältnismäßig. Selbst wenn er berechtigte Zweifel hätte, hindert ihn das nicht daran den unzweifelhaften Anteil der Betriebskosten auszugleichen. Vorausgesetzt die Abrechnung ist Form- und Fristgerecht erfolgt.
Das ist nur meine Meinung und muss natürlich rein juristisch nicht unbedingt richtig sein.
Wo gibt es denn so was, dass der Mieter beglaubigte Fotokopien verlangen kann? Hallo, wo sind wir denn? Damit unterstellt er dem Vermieter ja gleich, dass dieser ihn betrügt. Anspruch hat der Mieter auf ganz normale Fotokopien. Mehr kann er nicht erwarten. Das haben bereits mehrere Gericht unstrittig festgestellt.
Meine Mieter haben bis jetzt noch nicht ein Mal Einsicht in die Original-Unterlagen haben wollen, obschon ich dieses jedem anbiete (wohne allerdings auch mit im Haus).
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
@Astrid Helen
Das ist genau der Punkt: Wenn er berechtigte zweifel an der Echtheit der Rechnungskopie hat, dann müsste er die Möglichkeit erhalten die Originalrechnung einzusehen. Wenn er dafür aber sagen wir mal über 700 Km durch die Bundesrepublik reisen muss, dann ist dies äußerst unverhältnismäßig. Würde doch keiner machen, oder?
Welche Möglichkeiten hätte er also nun?
Von der Sache her könnte man beide Seiten verstehen. Es müsste also irgendeine Einigung erzielt werden. Diese setzt natürlich ein ehrliches Interesse beider Vertragspartner voraus. Im Vorliegenden Fall
scheint dies aber seitens des Mieters wohl eher nicht der Fall sein.
Eine fachliche Beglaubigung seitens des Vermieters schließt sich aber meiner Meinung nach aus. Wie schon gesagt ist der Mieter in diesem Fall beweispflichtig. Er müsste einen Gutachter bestellen wenn er ein Gutachten über die rechtmäßige Öl-Abrechnung für nötig hält.
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