Hallo an alle,
hat man als Mieter das Recht auf Einsichtname in das Überprotokoll des Vormieters? Grund: bei der Übergabe wurde ein Mängel nicht notiert und der Mieter möchte das Protokoll der vorherigen Übergabe einsehen. Hat man ein Recht darauf?
Viele Grüße
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Einsicht in Übergabeprotokoll
2. Februar 2013
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Frage vom 2. Februar 2013 | 14:27
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsicht in Übergabeprotokoll
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#1
Antwort vom 2. Februar 2013 | 14:33
Von
Status: Lehrling (1984 Beiträge, 1542x hilfreich)
Da es für den Vermieter keine Pflicht gibt, ein Übergabeprotokoll anzufertigen und es dann auch noch jahrelang aufzuheben, kann es auch keinen Rechtsanspruch auf Einsicht geben.
Als Mieter kann man natürlich versuchen, den Vormieter ausfindig zu machen, und sich dort zu informieren.
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