Einspruch Nebenkostenabrechnung aus 2016

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)
Einspruch Nebenkostenabrechnung aus 2016

Hallo liebe Gemeinde!

Person X hat seine Nebenkostenabrechnung für 2016 im April 2017 erhalten und auch im April 2017 Widerspruch gem. § 556 III 5 BGB eingelegt. Der Vermieter antwortete, dass "der Widerspruch zurückgewiesen wird, da von Person X keinerlei Mängelanzeigen vorliegen".

Person X hat in seinem Widerspruch die Heizkosten bestritten und die Ablesewerte/Einheiten konnte er ja erst der Nebenkostenabrechnung entnehmen, die er im April 2017 auf der Nebekostenabrechnung ausgewiesen bekommen hat.

Was hätte Person X da denn vorher für Mängelanzeigen bei dem Vermieter anzeigen sollen??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ziemlich einfach. Mängel haben nichts mit Neben-/Betriebskosten tun.


Zitat (von Mrs. Giggle):
Person X hat in seinem Widerspruch die Heizkosten bestritten und die Ablesewerte/Einheiten konnte er ja erst der Nebenkostenabrechnung entnehmen,


Nö, die kann man auch selbst ablesen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Na ja, unglücklich vom Vermieter formuliert. Allerdings spricht man von formalen oder erkennbar inhatlichen Mängel innerhalb einer Neben- oder Heizkostenabrechnung, deswegen ist das Wort durchaus angebracht.

Vor dem Widerspruch gegen die Abrechnung sollte man ja die Belege einsehen, ein pauschaler Widerspruch(und das wird wohl vorliegend so sein) taugt nix. Also Einsicht in ALLE Belege der Abrechnungen verlangen, diese einsehen und prüfen und dann überlegen, ob ein Widerspruch angebracht ist.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Mrs. Giggle):
Person X hat in seinem Widerspruch die Heizkosten bestritten und die Ablesewerte/Einheiten konnte er ja erst der Nebenkostenabrechnung entnehmen,

Einfach mal bestreiten, weil man meint "Kosten zu hoch", ist zwar immer wieder "gern genommen" - aber so etwas stellt halt keine substantiierte/begründete Einwendung dar, sodass der Vermieter darauf noch nicht einmal reagieren müsste.

Mit "Mängelanzeige" hat der Vermieter hier wohl zum falschen Wort gegriffen - außer man meint, das Gerät sei defekt und hätte zu wenig gezählt ("mehr zählen" bei Defekt geht technisch überhaupt nicht) - aber wie schon gesagt hätte er auf einen solch lachhaften "Widerspruch" überhaupt nicht antworten müssen.
Die gesetzliche Möglichkeit Einwendungen vorzubringen, hat jedenfalls nicht den Zweck den Vermieter einfach mal zu piesaken.

Lies dir z.B. das hier mal durch:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieter-widerspricht-nebenkostenabrechnung/

Wenn du schildern würdest, worin genau dein Problem liegt, dann könnte man dir vielleicht hier helfen bzw. wenn du deinem Vermieter eine begründete Einwendung vorträgst, dann erst ermöglichst du ihm überhaupt zu reagieren.

Falschablesung/Übertragungsfehler ist ja schonmal abzuhaken, weil du nicht selbst deine Zählerstände notiert/abgelesen hast.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Recht vielen Dank zunächst für die vielen Antworten. Ich möchte versuchen, versuche auf die dargelegte Sache näher einzugehen.

Die Nebenkostenabrechnung für 2016 empfing Person X im April 2017 und prüfte diese sodann. Es stellte sich heraus, dass die Ablesewerte an den Heizungen eklatant hoch ausgefallen sind, die folglich sehr hohe Heizkosten produzierten.

Im Wohnhaus von Person X wird des weiteren kostenpflichtig Rohrwärme abgerechnet. Da diese Rohrwärme so aktiv ist, erübrigt sich eine zusätzliche Inbetriebnahme der Heizung und Person X benötigte keine zusätzliche Wärme über die die Heizungen. Sie blieben (bleiben) also 2016 und darüber hinaus allesamt aus und auf Nullstellung.

Person X vertraute dabei der Funktionalität der Heizkörper/Heizkörpermessung. Offensichtlich – und wie hier nun zu lesen – ein fataler Irrtum.

Nach Überprüfung der Ablesewerte setzte sich Person X mit der Ablesefirma in Verbindung. Diese erklärte, wie an den Ventilen die entsprechenden Zahlen zuzuordnen sind.
Person X notierte sodann ab April 2017 pro Tag und Heizungen ca. 2-3 Einheiten (!), welche „verbraucht" wurden, obwohl die Heizungen ja komplett ausgeschalten – also auf Nullstellung – waren. Die Rohrwärme war aktiv, aber diese konnte Person X ja nicht beeinflussen bzw. ausschalten.

Person X wandte sich mit diesen Ergebnissen an seinen Vermieter, legte seinen Einwendungen und den Widerspruch ein und bat u.a. um Überprüfung der Heizungen/Rohre, da offensichtlich eine Verbindung zwischen Rohrwärme und Ablesewerte/Heizung bestehen muss. Die Ablesewerte/Einheiten an den Heizungen beziehen in den Nebenkostenabrechnungen eine eigenständige Rechnungsposition. Das heißt, hier findet eine doppelte Abrechnung statt. Einmal Rohrwärme, einmal Ablesewerte/Heizungen.

Der Vermieter schickte sodann einen Monat später eine Firma zur Überprüfung und es stellte sich heraus, dass die Rohre keinen Wärmestopper haben und die Heizungen Rohrwärme ziehen. Aus diesem Grund entstanden Ablesewerte an den Heizungen, die - neben der separat abgerechneten Rohrwärme – für die hohen Heizkosten in 2016 gesorgt haben. Person X bekam daraufhin im Mai 2017 an allen Heizungen neue Heizungsrohre mit Wärmestopper eingebaut.

Soviel erst einmal zum Sachverhalt.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Mrs. Giggle):
also auf Nullstellung – waren. Die Rohrwärme war aktiv, aber diese konnte Person X ja nicht beeinflussen bzw. ausschalten.

Die Wärme hat trotzdem die Wohnung wohl geheizt, sonst hätte es keine Zählung gegeben.
Zitat (von Mrs. Giggle):
Das heißt, hier findet eine doppelte Abrechnung statt. Einmal Rohrwärme, einmal Ablesewerte/Heizungen.

Das ist ein Irrtum, die Rohrwärme gehört mit zur Wärmemenge dazu.
Grundsätzlich ist der Energieverbrauch im Jahr 2016 durchweg einiges höher als in den Vorjahren, auch 2017 war bisher schon relativ hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Mrs. Giggle):
also auf Nullstellung – waren. Die Rohrwärme war aktiv, aber diese konnte Person X ja nicht beeinflussen bzw. ausschalten.

Die Wärme hat trotzdem die Wohnung wohl geheizt, sonst hätte es keine Zählung gegeben.


Ja das ist wohl so, aber dafür bezahlt Person X ja auch, d.h. diese Rohrwärme gibt es nicht umsonst. Person X brauch im April bei 18 Grad in der Wohnung aber keine zusätzliche Wärrme (welche die Rohre aussenden) und die wiederrum Einfluss auf die Messgeräte nehmen bzw. genommen haben. Die Heizungen blieben dabei i.ü. kalt, d.h. es wurde nur die gezogene Rohrwärme auf die Messgeräte übertragen. Kein offenkundiger Mangel, wenn man nicht wirklich überprüft oder wie hier schon geschrieben wurde, man selber abliest und kontrolliert. Es fällt sodann halt erst auf, wenn man die Nebenkostenabrechnung in den Händen hält und die Zahlen sieht.
Im übrigen haben die neuen Rohre Wärmestopper. Warum denn? Weil sie eben genau dafür sorgen sollen, dass diese Wärme nicht auf die Heizungen übertragen wird bzw. beide Systeme getrennt voneinander laufen. Die Rohrwärme wird in der Nebenkostenabrechnung im übrigen separat zu den Heizkosten aufgerechnet. Es sind 2 Rechnungspositionen.

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