Einspruch bei Betriebskostenabrechnung

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Einspruch bei Betriebskostenabrechnung

Hallo!

Ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter (Zeitraum 1.9.04 bis 31.08.05) erhalten.
Es ergibt sich eine angebliche Nachzahlung von 458 €.
In dieser Zeit bestand jedoch ein Wasserschaden in meiner Wohnung( der bis heute anhält), sodass erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Bin ich berechtigt, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?

Ausserdem erscheint mir der Nachzahlungsbetrag für eine 26 qm Wohnung sehr unglaubwürdig, da ich in dem genannten Zeitraum meistens arbeitstätig war und sehr wenig verbraucht habe.
Die Betriebskostenvorauszahlung betrug monatlich 41 €.

Ist der Vermieter dazu verpflichtet mir die Belege/Kopien und genauere Nachweise zuzusenden oder genügt es wenn er mir sie z.B nur in seinem Büro seinsehen lässt, wie in der Abrechnung geschildert?
(Was für mich natürlich ein Nachteil wäre.)

Der Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen. Stimmt es, dass man aber unter bestimmten Bedingungenen 1 Jahr Zeit hat um die Rechnung auszugleichen. Wann wäre dies der Fall?


Kann mir jemand mitteilen, wie ich jetzt am Betsen vorgehen soll?



Würde mich über Hilfe freuen

Gruss

Silent

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Sollte dein Vermieter in der selben Stadt oder Gemeinde leben ist laut neuester Rechtssprechung die Einsicht der Abrechnungsbelege beim Vermieter vorgesehen, wenn dieser sich weigert diese zuzusenden.
Nur wenn der Vermieter unzumutbar weit weg wohnt ,wobei dieser Begriff sehr dehnbar ist, kannst du Kopien der Abrechnungen verlangen.
Sonst wäre ja eine normale Kontrolle der Nebenkostenabrechnung unmöglich. Du musst halt Einspruch einlegen gegen deinen Bescheid, dann wird er dir schon die Belege offenbaren, wenn nicht, kannst du die folgenden Vorauszahlungen einbehalten bis er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Du musst ihn halt mitteilen das du Widerspruch einlegst gegen die Abrechnung und fordert oder bittest gleichzeitig unter einer Fristangabe um Mitteilung über die Zusammensetzung der einzelnen Posten.
Versuchs erst ma im Guten eh du die Drohkeule beginnst zu schwingen.

Gruss der frosch

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#2
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort.

In dieser Zeit bestandauchein Wasserschaden in meiner Wohnung( der bis heute anhält), sodass durch die Wandfeuchtigkeit und Teile desbetroffenen Teppichs erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Bin ich berechtigt, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?


Wie lange beträgt die Zahlungsfrist bei Einspruch? Gibt es da Gesetze oder wird dies vom Vermieter bestimmt?

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#3
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Weiß niemand eine Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

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