Einspruch gegen Nebenkosten Nachforderung

1. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Graze99
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen Nebenkosten Nachforderung

Hallo,

Das Thema Nebenkostennachforderung wird mich wohl noch eine Weile beschäftigen. Folgendes ist passiert:

Ich habe am 10. Feb. eine Nebenkostennachzahlungsforderung von ca. 600 € erhalten. Die Nachforderung im Jahr davor lag bei etwa 400€ aber es stellte sich dann heraus, dass sich meine Vermieter mal eben so um 200€ verrechnet hatten, also nur die Hälfte zu zahlen war. Aus diesem Grund bin ich auf keinen Fall bereit, die Nachzahlung diesmal gutgläubig zu leisten, ohne vorher nicht sämtliche Belege überprüft zu haben, aus denen sich die Kosten ergeben. Sie können ja in ihrer kleinen PDF-Rechnung wer weiß was behaupten, haben sie ja letztes Mal auch gemacht. Das ist so weit ich weiß mein Recht. Ich habe meine Vermieter bis jetzt drei Mal dazu aufgefordert, bis jetzt keine Reaktion.
Zum einen macht sie das verdächtig, denn wenn alles korrekt wäre, könnten sie die Sachen ja einfach vorzeigen. Zum anderen frage ich mich wie sie annehmen können, dass sie sowas einfach durch Ignorieren lösen können?

Schon mal einen Teil der Nachzahlung zu leisten geht nicht, da dies ja als Zustimmung zu der Forderung gewertet wird und ich so keinen Anspruch mehr darauf hätte das Geld zurückzubekommen, sollte sich die Rechnung wieder als fehlerhaft erweisen. Ich würde also gerne Einspruch einlegen gegen die Nachforderung. Ich bin absolut bereit diese zu bezahlen aber erst wenn ich weiß, dass die Rechnung stimmt. Ich vertraue meinen Vermietern einfach nicht mehr. Deswegen meine Fragen zum weiteren Ablauf.

1) Wie hat so ein Einspruch auszusehen? Einfach etwas in der Richtung "Hiermit erhebe ich Einspruch gegen blabla, erst zur Zahlung bereit wenn Rechnung vollständig belegt blabla etc"?

2) Kann ich schon mal einen Teil der Nachzahlung leisten, nachdem ich den Einspruch eingelegt habe oder habe ich auch so kein Recht darauf das Geld wiederzubekommen, wenn die Rechnung sich als falsch erweist?

3) Gibt es vom Zeitpunkt des Einspruchs an eine Frist für meine Vermieter, bis zu der sie die Rechung anständig belegen müssen? Sonst könnte das Spielchen ja immer so weitergehen. Verfällt irgendwann deren Anspruch auf die Nachzahlung, wenn sie mir keinen Einblick in die Rechungen/Belege geben?

4) Meine Wohnung ist in Bonn, meine Vermieter mittlerweile in München. Können sie von mir verlangen, dass ich mit meinem Anwalt nach München fahre um dort die Unterlagen einzusehen? Ich bin Studentin und kann mir solche Aktionen natürlich nicht leisten und ich denke da müsste es auch sowas wie Verhältnismäßigkeit geben. Kopien der Belege sollten also auch okay sein, oder?

5) Kann ich bzw. mein Anwalt bei den jeweiligen Unternehmen wie z.B. den Stadtwerken nachfragen, sollte bei den Belegen/Rechnungen irgendetwas seltsam erscheinen? Gibt es da Möglichkeiten das zu überprüfen?



Das waren jetzt viele Fragen und ich hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen. Wenigstens bin ich nach dieser Sache bald Expertin für Nachzahlungsforderungen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#3
 Von 
Graze99
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank zunächst. Aber was ist, wenn meine Vermieter sich weigern, mir Einsicht in die Belege zu gewähren? Ich habe bis jetzt dreimal angefragt, es kam einfach keine Reaktion. Wenn ich 12 Monate Zeit habe, können die nicht theoretisch einfach diese 12 Monate abwarten und dann muss ich zahlen, weil ich bis dahin die Belege nicht einsehen konnte? Bislang dachte ich, Einspruch muss ich innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt der Nebenkosten Nachforderung stellen aber 12 Monate ist natürlich umso besser. Dennoch könnten die doch theoretisch einfach meine Anfragen ignorieren und nach 12 Monaten muss ich die Rechung so zahlen wie sie ist. Wie kann ich denen klar machen, dass sie mir Einblick in die Unterlagen gewähren müssen? Gibt es vielleicht irgendeine Frist die sagt, dass ich nicht zahlen muss nach 12 Monaten wenn sie nie Unterlagen nicht rausrücken? Irgendwie muss ich die ja "unter Druck" setzen, sonst ignorieren sie mich nachher weiter.

@Morthingale: Es ist eine Mietwohnung, die den Eltern der Vermieterin gehört. Sie kümmert sich um die Verwaltung und die ganzen Nebenkosten, wohnt aber schon seit einigen Monaten dauerhaft in München (bis vor einiger Zeit in der Wohnung im Erdgeschoss).


-- Editiert am 01.03.2009 21:42

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#5
 Von 
Graze99
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das jetzt mit der Eigentumswohnung gemeint? Also das Haus gehört diesen Leuten, ich habe eine Wohnung gemietet. ;)
Letztes Mal war die Rechung um fast 200€ zu hoch. Der Betrag kam mir von Anfang an spanisch vor, ich habe etliche male nachgebohrt, dann angemerkt ich könnte auch gar nichts zahlen, weil die Rechung ein gutes halbes Jahr zu spät kam und dann war der Fehler auf einmal schnell gefunden. Ich weiß leider nicht mehr was genau es war. Ich hatte ein halbes Jahr Untermieter da und meine Vermieter hatten wohl was doppelt berechnet. Leider sind sie in der Hinsicht etwas "schlampig", deswegen vertraue ich einfach nicht mehr darauf, dass die jetzige Abrechnung korrekt ist.

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#7
 Von 
Graze99
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider habe ich die Addresse der Eltern nicht und das Mädel verwaltet ja quasi das Haus, kümmert sich um die ganzen Abrechungen etc. Die Eltern haben halt nur das Haus gebaut und bekommen die Miete. Deshalb werden wohl auch die gesamten Unterlagen bei meiner Vermieterin sein und nicht bei den Hauseigentümern. Ich müsste allerdings auch von der Mutter eine Email Adresse haben zu Not.

Ich brauche halt ein "Druckmittel", so was in der Richtung wenn Ihr die Unterlagen nicht rausrückt, dann kommt Ihr in 12 Monaten nicht mehr an Euer Geld ran oder etwas ähnliches. Oder muss ich sonst meinen Anwalt an die schreiben lassen, damit die sich mal melden?

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#8
 Von 
Graze99
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, grade schreiben sie mir, sie würden mir die Sachen in Kopie zuschicken und verlangen 50 Cent pro Seite. Ist das legitim? Eine normale Kopie kostet eigentlich höchstens 10-15 Cent.

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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