Ich habe vor 2 Jahren einen Mietvertrag mit meiner ehemaligen Partnerin geschlossen. Sie wohnte mit Ihrer Tochter schon vorher in dieser Wohnung.
Nach und nach stellte sich heraus, das Sie recht schwierig mit Problemen umgehen kann und diesbezüglich kam es auch zu Problemen mit Ihrem Arbeitgeber und dder Beziehung. Alkohol spielte bei Ihr immer wieder eine Rolle. Es kam also des öfteren zu Streitigkeiten.
Ihre Reaktionen wurden bei diesen Konflikten immer schlimmer, sodass Sie mir körperliche Gewalt unterstellte udn jedesmal die Polizei rief. Ich verlies daraufhin immer wieder freiwillig die Wohnung. Alle 3-4 Verfahren wegen häuslicher Gewalt wurden eingestellt. Sie nahm ihre Anzeigen ebenfalls immer wieder zurück, da Sie mich zurück wollte. Ich gab Ihr leider immer wieder diese Chance, da ich Alkoholsucht als Krankheit ansah.
Das ganze ist nun etwa 3 Monate her und zog sich über 1,5 Jahre. Nun gab es wieder Probleme und ich trennte mich entgültig von Ihr. Ich habe mit Ihr besprochen das ich eine Wohnung suche und dann ausziehe. Beruflich bin ich als Geschäftsführer auf eine feste Anschrift angewiesen. Dem stimmte Sie zu.
Da ich ab und an um Abstand zu gewinnen in einer Ferienwohnung bin, unterstellt Sie mir nun ich hätte eine neue Partnerin und sucht aufgrund dessen Streit. Sie möchte bei Gericht nun eine Einstweilige Verfügung beantragen, damit ich die Wohnung nicht mehr betreten darf und dies wäre fatal für mich und meine berufliche Situation. Als Begründung nimmt Sie die unterstellte damalige häusliche Gewalt, obwohl Sie mir schriftlich die letzten Wochen mitteilte, das Sie ihre Fehler einsieht und mich nicht verlieren will. Ich denke Sie versucht aus Wut, sich zu rächen, da ich mir mit Ihr keine Zukunft vorstelle.
Wie stehen Ihre Chancen das ich die Wohnung nicht mehr betreten darf?
Einstweilige Verfügung - Drohung die Wohnung nicht mehr betreten zu können
13. November 2020
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Frage vom 13. November 2020 | 12:51
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung - Drohung die Wohnung nicht mehr betreten zu können
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#1
Antwort vom 13. November 2020 | 13:12
Von
Status: Master (4628 Beiträge, 556x hilfreich)
ZitatWie stehen Ihre Chancen das ich die Wohnung nicht mehr betreten darf? :
Temporär gut, auf Sicht schwer einzuschätzen.
Hast du mit der Ex den Mietvertrag oder mit dem "echten" Vermieter?
#2
Antwort vom 13. November 2020 | 13:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mietvertrag läuft über den Vermieter.
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#3
Antwort vom 13. November 2020 | 13:42
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mietvertrag läuft über den Vermieter.
#4
Antwort vom 13. November 2020 | 13:56
Von
Status: Master (4628 Beiträge, 556x hilfreich)
Also steht ihr beide im Mietvertrag?
#5
Antwort vom 13. November 2020 | 14:01
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 184x hilfreich)
ZitatWie stehen Ihre Chancen das ich die Wohnung nicht mehr betreten darf? :
Das ist wohl eher eine Frage für das Unterforum: Familienrecht. Es doch mehr um die Frage Annäherungsverbot/Wohnungsverweisung und nicht unmittelbar darum ob der TE nun im Mietvertrag steht oder nicht, defakto ist er z.Z. auch Bewohner der gemeinsam genutzten Wohnung.
#6
Antwort vom 13. November 2020 | 14:18
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja beide stehen im Mietvertrag.
#7
Antwort vom 13. November 2020 | 14:28
Von
Status: Master (4628 Beiträge, 556x hilfreich)
Dann musst du den Mietvertrag GEMEINSAM mit deiner Ex kündigen um aus demselben überhaupt rauszukommen. Ich geh mal davon aus, dass die Ex das nicht macht, also wirst du sie darauf verklagen müssen. Viel wichtiger ist, dass du auch finanziell immer mitdrinhängst solange du Vertragspartner bist, hier ist also mE Eile geboten.
Such dir nen WG-Zimmer und melde dich um, dann hast du eine Anschrift und deine Post kommt auch dahin. Alles weitere solltest du evtl. mit einem Anwalt besprechen.
#8
Antwort vom 13. November 2020 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Wenn du eine andere Wohnung gefunden hast, kannst du versuchen, aus dem Mietvertrag mit der Ex herauszukommen.ZitatJa beide stehen im Mietvertrag. :
Vielleicht macht der Vermieter das? Falls ja, müsste sie aber die Gesamtmiete zahlen... hat sie schließlich vorher auch geschafft, oder?
Das mit der Einstweiligen Verfügung ist keine Mietrechtsfrage. Und die Glaskugel geht auch nicht...
Bisher *möchte sie das*---entscheiden tut das aber ein Gericht...
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