Einwilligung zur Videoüberwachung seitens des Vermieters widerrufen?

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
n0b0dy
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Einwilligung zur Videoüberwachung seitens des Vermieters widerrufen?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich der Videoüberwachung seitens des Vermieters.

Der Mieter (M) hat einen Mietvertrag unterschrieben, in dem unter "Sonstige Vereinbarungen" folgende Klausel enthalten ist: "Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Hauseigentümer den Eingangsbereich des Hauses kameraüberwacht." Kann der M diese Einverständniserklärung nachträglich widerrufen, falls er nach einer gewissen Zeit feststellen sollte, dass ihn die Videoüberwachung stört oder muss er sie dauerhaft akzeptieren, weil er dies bereits vor der Unterzeichnung wusste?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Frage ist doch, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist, mE nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
n0b0dy
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnellen Rückmeldungen.

Der Mietvertrag wurde nach dem 24.05.2018 unterschrieben und ja, der eine Satz war alles, was der Vermieter diesbezüglich verkündet hat. Bezüglich der Beschilderung kann ich gerade keine sicheren Angaben machen. Vermutlich wurden diese Auflagen aber nicht berücksichtigt.

Falls diese Information relevant sein sollte: Es wohnt derzeit nur der Mieter in dem Haus (OG). Im Erdgeschoss hat der Vermieter ein Büro. Eine weitere Nutzung der Immobilie findet nicht statt.

Welche Möglichkeiten hätte der Mieter nun, falls er sich an der Videoüberwachung stören sollte? Kann er den Vermieter unter Nennung einer Frist dazu auffordern, die Kameras zu entfernen oder welches Vorgehen wäre am sinnvollsten?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von n0b0dy):
Der Mietvertrag wurde nach dem 24.05.2018 unterschrieben und ja, der eine Satz war alles,

Dann ist die Klausel rechtswidrig.



Zitat (von n0b0dy):
Eine weitere Nutzung der Immobilie findet nicht statt.

Wenn es keine weiteren Wohnungen in dem Haus gibt, könnte der Vermieter unter Umständen vom erleichterten Kündigungsreht Gebrauch machen. Dann muss der die Kündigung nicht begründen.



Zitat (von n0b0dy):
Kann er den Vermieter unter Nennung einer Frist dazu auffordern, die Kameras zu entfernen

Das sollte man als erstes machen und zwar gerichtsfest.

Verstreicht die Frist, ohne das er dem nachkommt: Unterlassungsklage und Anzeige bei der Datenschutzbehörde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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