Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage hinsichtlich der Videoüberwachung seitens des Vermieters.
Der Mieter (M) hat einen Mietvertrag unterschrieben, in dem unter "Sonstige Vereinbarungen" folgende Klausel enthalten ist: "Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Hauseigentümer den Eingangsbereich des Hauses kameraüberwacht." Kann der M diese Einverständniserklärung nachträglich widerrufen, falls er nach einer gewissen Zeit feststellen sollte, dass ihn die Videoüberwachung stört oder muss er sie dauerhaft akzeptieren, weil er dies bereits vor der Unterzeichnung wusste?
Einwilligung zur Videoüberwachung seitens des Vermieters widerrufen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Frage ist doch, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist, mE nicht.
ZitatDer Mieter (M) hat einen Mietvertrag unterschrieben :
Vor oder nach dem 24.05.2018?
War der eine Satz alles was der Vermieter dem Mieter zu dem Thema verkündet hat?
Da ja auch die Besucher überwacht werden, wurden die Anforderungen an Transparenz und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DSGVO umgesetzt : https://www.lfd.niedersachsen.de/download/123757/Beispiel_fuer_ein_vollstaendiges_Informationsblatt.pdf
Das Kamera Piktogramm reicht nämlich nicht mehr.
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Danke für die schnellen Rückmeldungen.
Der Mietvertrag wurde nach dem 24.05.2018 unterschrieben und ja, der eine Satz war alles, was der Vermieter diesbezüglich verkündet hat. Bezüglich der Beschilderung kann ich gerade keine sicheren Angaben machen. Vermutlich wurden diese Auflagen aber nicht berücksichtigt.
Falls diese Information relevant sein sollte: Es wohnt derzeit nur der Mieter in dem Haus (OG). Im Erdgeschoss hat der Vermieter ein Büro. Eine weitere Nutzung der Immobilie findet nicht statt.
Welche Möglichkeiten hätte der Mieter nun, falls er sich an der Videoüberwachung stören sollte? Kann er den Vermieter unter Nennung einer Frist dazu auffordern, die Kameras zu entfernen oder welches Vorgehen wäre am sinnvollsten?
ZitatDer Mietvertrag wurde nach dem 24.05.2018 unterschrieben und ja, der eine Satz war alles, :
Dann ist die Klausel rechtswidrig.
ZitatEine weitere Nutzung der Immobilie findet nicht statt. :
Wenn es keine weiteren Wohnungen in dem Haus gibt, könnte der Vermieter unter Umständen vom erleichterten Kündigungsreht Gebrauch machen. Dann muss der die Kündigung nicht begründen.
ZitatKann er den Vermieter unter Nennung einer Frist dazu auffordern, die Kameras zu entfernen :
Das sollte man als erstes machen und zwar gerichtsfest.
Verstreicht die Frist, ohne das er dem nachkommt: Unterlassungsklage und Anzeige bei der Datenschutzbehörde.
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