Einzug, Mietobjektstandardts?

25. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Uli N.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug, Mietobjektstandardts?

Hallo,
ich wollte nachfragen ob mir jemand zum Thema Einzug in eine Wohnung zu meinen Rechten als Mieter weiterhelfen kann? Ist es zulässig, das der Mietvertrag unterschrieben wird, man die Schlüssel für die neue Wohnung schon bekommt und das Übergabeprotokoll erst später angefertigt wird (bzw. welche fristen sind einzuhalten?), muss nachgewiesen werden, das nichts verändert bzw. beschädigt wurde in der Zwischenzeit?

Gibt es bestimmte dinge, die eine Wohnung haben muss, wenn das gegenteil nicht von beiden seiten abgesprochen ist? Also z.B. Fussbodenleisten, Abdeckung des Stromzählers, ein sauberer (keine jahrealten Flecken) Fussboden (z.B.Holzfussboden), auch wenn "normalerweise" der Mieter einen eigenen Boden verlegt? Muss der Vermieter bei nicht gemeinsamer Besichtigung darauf hinweisen, was gemacht wird oder nicht (wenn z.B. noch Handwerker in der Wohnung bei Besichtigung anwesend waren?) Ich würde mich sehr freuen wenn mir irgendjemand zu diesem Thema weiterhelfen könnte bzw. irgendwelche allgemeinen Informationen geben könnte.
Dankeschön.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Das Übergabeprotokoll sollte zusammen mit der Schlüsselübergabe erfolgen, da ansonsten die beschriebenen Probleme auftreten können.

Ansonsten gilt bis auf extreme Ausnahmen, dass die Wohnung so gemietet wurde, wie sie besichtigt wurde. Die von Dir genannten Punkte kannst Du nicht beanstanden, wenn sie bei der Unterschrift unter den Mietvertrag erkennbar waren.
Sie sollten allerdings im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Nach Unterschrift unter den Mietvertrag durch den Vermieter noch durchzuführende Arbeiten sollten schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden.

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