Hallo wertes Forum,
unser neuer Mitbewohner möchte zum Monatsbeginn sein Zimmer beziehen, eine Erlaubnis seiner Aufnahme in den Mietvertrag
als Hauptmieter liegt seitens des Eigentümers schriftlich vor.
Eine Bedingung des Eigentümers zur Erlaubnis seiner Aufnahme lautete, die Grundmiete um 50 € zu erhöhen, welcher wir zugestimmt haben. Da jedoch in dem Mietvertrag eine Erhöhung um 100 € ausgewiesen worden ist, haben wir diesen noch nicht unterschrieben, sondern eine Bitte zur Klärung gestellt, welcher bisher weder Eigentümer, noch Wohnungsverwaltung nachgekommen sind. Somit besteht zum Monatswechsel lediglich der momentan gültige Mietvertrag, in dem mein aktueller Mitbewohner - es handelt sich um eine 3-er WG - neben mir als Hauptmieter geführt wird. Der dritte Mitbewohner, welcher zur Untermiete bei uns gewohnt hat, hat die Wohnung bereits verlassen, unser neuer Mitbewohner möchte seine aktuelle Wohnung zum Monatswechsel räumen, da er diese mit seiner Ex-Freundin teilt und das Zusammenleben nicht sonderlich angenehm ist. Seitens der Wohnungsverwaltung haben wir erfahren, dass der Eigentümer einen zweiwöchigen Urlaub angetreten hat und somit mit einer zeitnahen Klärung des oben geschilderten Sachverhalts nicht zu rechnen ist.
Dürfen wir dem Neuen unter diesen Umständen den Einzug gestatten oder könnten wir dadurch in Schwierigkeiten geraten?
Wäre es möglich, ihn alternativ für den Zeitraum des kommenden Monats als Gast zu empfangen?
Einzug Mitbewohner in WG ohne unterschriebenen Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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-ICH- wurde das gestatten.ZitatDürfen wir dem Neuen unter diesen Umständen den Einzug gestatten oder könnten wir dadurch in Schwierigkeiten geraten? :
Es dürfte dann doch nur um 50,- oder 100,- gehen? Der neue Mitbewohner weiß von der Differenz? Was meint er dazu?
Ja, das ist möglich.ZitatWäre es möglich, ihn alternativ für den Zeitraum des kommenden Monats als Gast zu empfangen? :
ZitatEine Bedingung des Eigentümers zur Erlaubnis seiner Aufnahme lautete, die Grundmiete um 50 € zu erhöhen, :
Das hat man auch schriftlich?
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Hallo Anami, hallo Harry,
vielen Dank für eure Antworten. Ich konnte die Angelegenheit mit der Hausverwaltung klären. Zudem konnte ich mit einer befreundeten Juristin sprechen, die der Auffassung ist, dass eine beiderseitige Absicht der Vertragserfüllung bestünde, und wohl von einem Formfehler (50 € vs. 100 €) auszugehen ist, was den Vertragsabschluss jedoch nicht gefährdete und somit ein Einzug unter den gegebenen Umständen gestattet werden müsse. Kurzum - nachdem ich gestern nochmals eine Willenserklärung, den Vertrag einzugehen, per E-Mail versendet und im Rahmen eines Telefongesprächs auf die 'Dringlichkeit' einer Entscheidung hingewiesen habe, ging auf einmal alles ganz schnell. Eine Viertelstunde später war der Mietvertrag korrigiert und wurde am gleichen Abend unterzeichnet.
Ob es sich bei dem Fehler um Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat, vermag ich nicht zu sagen, vermute allerdings aufgrund der mehr als miserablen Kommunikationsbereitschaft seitens der Verwaltung eher letzteres.
Um noch kurz auf eure Fragen einzugehen:
Meine Mitbewohner waren voll im Bilde, ich habe alles und jeden Schritt mit ihnen besprochen.
Das Angebot, meinen Mitbewohner zuzulassen, in Verbindung mit einer Mieterhöhung um 50 €, liegt schriftlich vor.
Auch wenn Eure Mühen nun letztlich vergebens waren, möchte ich Euch dennoch danken, dass Ihr Euch der Sache angenommen habt. :-)
-- Editiert von Drehstabenverbucher am 02.10.2019 16:12
Danke für die Rückmeldung.
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