Einzug in das Reihenhaus der Schwiegereltern....

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Einzug in das Reihenhaus der Schwiegereltern....

Hallo! Frohes neues Jahr!
Ich hoffe, ich bin hier richtig...

Die Situation ist folgende - ich wohne mit meinem Freund in einer Mietwohnung , die Eltern meines Freundes haben angeboten ein Reihenhaus zu kaufen in welches wir einziehen können. Wir würden dann beide die anteilige Miete and die Eltern zahlen, und somit quasi den Hauskauf mitfinanzieren, später soll mein Freund dann das Haus vererbt bekommen.

Meine Frage nun:

In dem Haus fallen noch so einige Arbeiten bzw. Kosten für meinen Freund und mich an - die Böden müssen alle gefliest werden und die Wände und Decken müssen alle tapeziert und gestrichen werden + wir müssen eine Küche einbauen lassen......ich schätze mal so mit Extrakosten von ca. 5000 Euro....
hätte ich einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die Investitionen falls ich mal aus diesem Haus wieder ausziehe?

Oder müsste man das vorher schriftlich fixieren? Da wir keinen Mietvertrag bekommen werden, wie sieht es eigentlich aus, falls wir uns dochmal zerstreiten würden?
Da ja das Haus den Eltern von meinem Freund gehört müsste ich wohl sowieso ausziehen, oder?

Fragen über Fragen, hoffentlich kann jemand diese beantworten.....

Danke!!!
Susanna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Was mit Euren Investitionen passieren soll, wenn Du ausziehst, solltet Ihr auf jeden Fall schriftlich fixieren.

Die Küche könnte (müsste) man in so einem Fall ja noch ausbauen, bei Fliesen und Bodenbelägen geht das nicht so ohne weiteres. Ohne schriftliche Fixierung besteht die Gefahr, dass das Geld in so einem Fall weg ist.

Wenn Du in die Wohnung einziehst, dann entsteht automatisch ein (mündlicher) Mietvertrag nach dem BGB. Diesen schriftlich festzuhalten ist zwar sinnvoll, aber nicht notwendig.

Da es sich um ein Haus mit max. 2 Wohnungen handelt, das vom Vermieter selbst bewohnt wird, besteht kein Kündigungsschutz, sondern nur eine verlängerte Kündigungsfrist.

Für die Eltern Deines Freundes wäre übrigens zu überlegen, ob die Wohnung nicht doch offiziell an Dich und Deinen Freund vermietet wird. Das kann durchaus erhebliche steuerliche Vorteile haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hh,
danke für Deine Antwort.
Was bedeutet eigentlich ein Mietvertrag nach dem BGB? Gibt es hierzu irgendwelche Kündigungsfristen, die ich einhalten muss, falls ich wieder ausziehen möchte?
Die Schwiegereltern wohnen übrigens nicht in diesem Haus...sonst würde ich nicht einziehen... sobald wir in dieses Haus einziehen, ist es doch eine "offizielle" Vermietung, auch ohne Mietvertrag, oder?
Danke und LG
Susanna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Bei einem mündlichen Mietvertrag nach BGB gelten die üblichen Kündigungsfristen (3 Monate). Eine Kündigung muss auch in so einem Fall schriftlich erfolgen.
Es besteht auch umgekehrt der volle Kündigungsschutz für den Mieter.

Ein (mündlicher) Mietvertrag entsteht schon, wenn ein Mieter mit Duldung des Vermieters einzieht. Es braucht daher keine expliziten Vereinbarungen zu geben.

Es ist dann auch eine offizielle Vermietung. Wenn die daraus entstehenden Steuervorteil geltend gemacht werden sollen, dann empfiehlt sich aber ein schriftlicher Mietvertrag, da die Vermietung ansonsten vom Finanzamt evtl. nicht anerkannt wird.

Ein solcher (mündlicher) Mietvertrag ist für den Mieter fast immer besser, als ein schriftlicher Mietvertrag. Z.B. muss dann der Vermieter (!) die Schönheitsreparaturen übernehmen. Es gibt keine Kleinreparaturklausel usw.

Für eigene Einbauten empfiehlt sich aber eine schriftliche Vereinbarung, da so etwas ansonsten zu Gunsten des Vermieters ausgeht.

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