Einzug ins Haus meiner Freundin

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493166-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug ins Haus meiner Freundin

Ich werde bald in das Haus meiner Freundin mit einziehen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, sollen wir einen Mietvertrag machen oder nicht.

Ich möchte halb nicht, das sie mich von jetzt auf gleich vor die Tür setzten kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zahlt man denn Miete und wird die auch so bezeichnet?
Wenn man Miete für Wohnraum zahlt, entsteht kraft Gesetzes ein entsprechender Mietvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go493166-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ihr Haus, also keine Miete.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn Du keine Miete zahlst, gibt es logischerweise auch keinen Mietvertrag.


Dann genügt ein Zweizeiler, das man im Falle einer vorehelichen Trennung ein Ziehfrist von X Wochen erhält.



Zitat (von go493166-10):
Ich möchte halb nicht, das sie mich von jetzt auf gleich vor die Tür setzten kann.

Da gibt es im übrigen genügend Möglichkeiten das trotzdem zu machen. Da hilft dann auch keine vertragliche Vereinbarung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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