meine bekannte(wir wohnen im selben haus)möchte,bzw zieht aus und ich möchte aus krankheitsgründen die wohng. übernehmen.
Bekomme aber erst von der hausgemeinschaft(ehemals besetztes
haus,das in einem verein umgewandelt wurde)erst dann die zusage,wenn sie1. ihren vertrag kündigt(sie hätte 9 monate kündigungsfrist) 1. ich auf einem plenuma
Einzug während laufender Kündigungsfrist
11. August 2001
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Frage vom 11. August 2001 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug während laufender Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 16. April 2008 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Warum hat sie 9 Monate Kündigungsfrist? Das wäre sehr ungewöhnlich.
Aber natürlich muss die Bekannte ihren Vertrag erst kündigen, bevor der Vermieter für die Wohnung einen neuen Mietvertrag abschließen kann. Ansonsten könnte eine Doppelvermietung entstehen, die den Vermieter schadenersatzpflichtig macht.
#2
Antwort vom 16. April 2008 | 18:17
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... fragestellung scheint unvollständig bzw. abgebrochen zu sein. wobei die erste bedingung wohl zu verstehen ist. aber dann:
was soll ein 'plenuma' sein
-- Editiert von blaubär49 am 16.04.2008 18:18:10
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#3
Antwort vom 16. April 2008 | 18:22
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Frage von 2001 ...
#4
Antwort vom 16. April 2008 | 18:51
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
und immer noch nicht geklärt.
Es ist eine Schande.
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