Einzugsverweigerung

25. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Birkholz, Jacqueline
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzugsverweigerung

Hallo,
wir haben seit dem 14.06.2002 einen gültigen Mietvertrag mit
Beginn am 01.07.2002. Der Umzug soll am 29.06.2002 statt-
finden. Der Hausverwalter der neuen Wohnung will uns mög-
licherweise nicht einziehen lassen, weil ihm negative Meinungen
über uns zu Ohren gekommen sind. Hat er das Recht, uns nicht
einziehen zu lassen, Erkundigungen über uns einzuholen oder
gar eine vorzeitige Kündigung beim Vermieter zu erwirken?
(Kaution ist auch schon gezahlt) Er verweigert sogar die Haus-
gabe des Mietvertrages. Wir haben aber ein Exemplar per Fax
vom Vermieter erhalten.
MfG
Jacqueline

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Birkholz,

wenn Sie ein vom Vermieter gegengezeichneten Mietvertrag in Händen halten, besteht natürlich auch ein wirksames Mietverhältnis. Irgendwelche unsachlichen und nachträglichen Motive des Hausverwalters sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

Von daher würde ich mich an Ihrer Stelle auch an den Vermieter halten, dieser ist Ihr Vertragspartner. Sollte im MV keine andereitige Regelung getroffen worden sein, so hätten Sie ein Nutzungsrecht an der neuen Wohnung auch erst ab dem 1.7.
Wenn auch an diesem Tage keine Herausgabe des Schlüssels erfolgt, sollten Sie den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (Schnellverfahren) ankündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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