Eisentreppe ist glatt - Schild anbringen ?

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
semmel80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Eisentreppe ist glatt - Schild anbringen ?

Hallo !

Ich bin Vermieter und habe eine Eisentreppe.
Leider kann man diese nicht streuen. (Gitter ähnlich)
Das Salz fällt durch die Löcher.

Es bildet sich eine dünne Eisschicht. Dann ist sie natürlich glatt.

Sollte ich ein Schild anbringen. "Vorsicht Glätte".

Schützt mich so ein Schild etwas. Was meint ihr dazu ?

Viele Grüße aus Hessen

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ist das die Haupttreppe um ins Haus zu kommen?

Schild anbringen macht auf jeden Fall Sinn, zusätzlich würde ich mit jedem Mieter über das Gefahrenpotential reden, evtl. und/auch Schriftlich mitteilen.

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
semmel80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !

Danke für die antworten.

Das ist leider die Haupttreppe zu den Wohnungen.

Hafte ich eigentlich, wenn jemand ausrutscht und runter fällt, obwohl man die Treppe nicht streuen kann.

Die Mieter wissen es und gehen vorsichtig. Aber die Kinder rennen manchmal runter. Das macht mir Sorgen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Hafte ich eigentlich, wenn jemand ausrutscht und runter fällt, obwohl man die Treppe nicht streuen kann.


...sorry semmel80. Da bin ich leider überfragt.

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
semmel80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

OK. Und was würde was bringen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
was würde was bringen ?

Tauchsieder anschließen.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
semmel80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Matten usw. geht nicht. Alles schon überlegt.


@unsterblich: habe ich nicht. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Hafte ich eigentlich, wenn jemand ausrutscht und runter fällt, obwohl man die Treppe nicht streuen kann.

JA
Dem Eigentümer obliegt die Sicherungspflicht.

Notfalls muss man sich mit einer Lötlampe oder so einem Dachdeckerbrenner hinstellen, die Teppe auftauen und trocknen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal ernsthaft. Wie wäre es, wenn Du die Stufen abdeckst mit einem "durchgängigen" Material, etwa dünnen Steinfließen, Holz oder was weiss ich? Dann wärst Du aus allem raus. Wäre doch sinnvoll.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
am besten mit Marmor oder Granit!

Besser mit Panzerglas.
Dann bleibt die Optik gewahrt.




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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich werfe mal ganz spitzfingig folgendes in den Raum...

...die Mieter wissen über diesen Gefahrenpotential bescheid und bewegen sich dementsprechend auf der Treppe.!

Nun kommen die Kinderchens ins Spiel.
So...,da die "alten" bescheid wissen, das die Treppe glatt sein könnte, werden die doch in ihrer Fürsoglichkeit den Kinderchesn raten, sich vorsichtig auf der Treppe zu Verhalten.
Genau so wird das doch auch gemacht, wenn die Zwerge zur Schule geschickt werden. "Mein Kind, pass auf den Verkehr auf und achte auf dich, denn es könnte Glatt sein."

Da ich als Mieter ja dann auch bescheid weiß und das Gefahrenpotential kenne, zumal dann auch noch meine Kiddis darauf rumturnen, kann ich doch nicht verlangen, das zu jeder Tagzeit diese Treppe für mein Kind gräumt ist. Wenn dem so ist, dann kann ich als fürsorgliches Elternteil die Treppe auch versuchen frei zu machen. Dann sehe ich ja, ob es funktioniert oder nicht, oder?

Wenn ich dann die Treppe bei meinen Versuchen nicht frei bekomme, wie soll das denn dann der VM machen?

So..., ganz spitzfindig... (Aua, bitte nicht schlagen)

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Wenn ich dann die Treppe bei meinen Versuchen nicht frei bekomme, wie soll das denn dann der VM machen?

Hier wird doch nicht einer gesucht, der es macht, sondern einer, den man verklagen kann.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Hier wird doch nicht einer gesucht, der es macht, sondern einer, den man verklagen kann.


Nein, Verklagen tun wir vorerst noch nicht, denn...

...es sind alles eingewiesene Mieter, die wissen, das die Treppe in extremfällen glatt sein kann

VG K.P.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
es sind alles eingewiesene Mieter, die wissen, das die Treppe in extremfällen glatt sein kann

Existiert ein gerichtsfester Nachweis über diese Einweisung???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich vermisse hier das Stichwort "Verkehrssicherungspflicht". Die obliegt dem Vermieter. Es muss den Mietern und deren Besuchern möglich sein, diese Treppe gefahrlos zu benutzen. Gibt ja keine andere weniger kritische Treppe, über die man in die Wohnungen kommen kann. Und dieser Pflicht kann man sich nicht entledigen, indem man ein Schild "vorsicht glatt" aufstellt oder aber die Mieter darauf hinweist.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich vermisse hier das Stichwort "Verkehrssicherungspflicht".

Dem Eigentümer obliegt die Sicherungspflicht.
von Harry van Sell am 08.01.2011 01:31




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