Elektrik im Haus katastrophal: Haftet Vermieter?

12. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 148x hilfreich)
Elektrik im Haus katastrophal: Haftet Vermieter?

Hallo!

Wenn bei einer Altbauwohnung die Elektrik sehr schlecht ist und wegen Überspannung (was nicht sein sollte) Herd und Computergeräte kaputtgehen, haftet dann der Vermieter?

Muss er dann für die Geräte aufkommen?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Strom wird nicht von Vermieter geliefert, sondern von Versorger. Überspannung ist Lieferproblem.
Marode Elektroleitung führt eher zur Stromunterbrechung.

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

..es kommt darauf an:

: VIII ZR 321/07

Norm: § 535 Abs 1 S 2 BGB
Wohnraummiete: Überprüfung der Elektroinstallationen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

Leitsatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen



Wenn dem Vermieter Mängel angezeigt wurden, er diese aber nicht beheben lässt, ist eine Haftung des Vermieters durchaus denkbar.

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#3
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Könntest du bitte "katastrophal" noch etwas besser beschreiben? Wie schon zuvor geschrieben wurde, wird ÜBERspannung nicht durch alte Leitungen verursacht.

Es ist nicht sooo ungewöhlich, dass in Altbauten teilweise noch die allererste Elektroinstallation in Betrieb ist (z.T. aus den 1920er Jahren) und diese auch noch einwandfrei funktioniert. Ein Problem kann allerdings sein, da heute weit aus mehr Verbraucher im Haushalt sind, dass hin und wieder mal bei Benutzung, z.B. von Herd und Staubsaugergleichzeitig, die Sicherung rausspringt.

Das ist dann sicherlich ärgerlich, aber eine konkrete Möglichkeit, den Vermieter zur Erneuerung der Elektrik zu verpflichten gibt es so nicht. Die E-Anlage hat in den meisten Fällen Bestandsschutz, so lange keine konkrete Gefahr von der Anlage für den Mieter ausgeht.

So lange du Mieter bist, wird der Vermieter auch sicher nichts erneuern, da bei diesen Arbeiten mit einer erheblichen Beinträchtigung der Mietsache für den Mieter zu rechnen ist.

E-Anlage erneuern bedeutet, ggf über mehrere Wochen Krach und Dreck in der Wohnung zu haben. Das willst du sicher nicht...

Dem Vermieter nachzuweisen, dass die Geräte durch die bestehende E-Anlage beschädigt wurden wird wohl sehr schwierig werden. Du bist verpflichtet, das dann auch zeitnah nachzuweisen.

Wenn dich der Zustand der E-Anlage so unglücklich macht, so ist es vielleicht besser, über einen Auszug aus der Wohnung nachzudenken und einen Altbau in der Zukunft zu meiden, bzw. dich zu vergewissern, das die Anlage erneuert wurde und den heutigen Belastungen standhält. Lass dir dies dann ggf. auch schriftlich bestätigen.

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